Folgender Sachverhalt.
a leiht sich von Bekannten b ein Auto. a stellt das Fahrzeug in einem Parkhaus ab. c, eine für a und b unbekannte person, fährt eine Beule in die Beifahrerseite des PKWs und begeht Fahrerflucht. Die Beule fällt a jedoch erst auf, als b sie darauf hinwies. c beging also Fahrerflucht und keiner hat einen Anhaltspunkt um wen es sich handelt (Keine Überwachungsvideos).
Wer kommt bei solch einem Unfall durch Fremdverschulden auf? Die Haftpflicht von a kommt wohl nicht auf. Übernimmt die KFZ Versicherung des PKWs von c den Unfall? oder muss a aus eigener Tasche zahlen?
Danke für jeden Hinweis!!