Unfall mit Fahrerflucht hat Halter des

… beschädigten Autos Schuld

Angenommen: Man parkt sein Auto auf einem PRIVATEN Parkplatz.
Man stelle sich den Parkplatz so vor: Man fährt den Weg entlang (ca. 6 m breit) und sowohl rechts als auch links parkt man (wenn man sich den Weg als Horizontale betrachtet, dann sind die Parklücken vertikal). Sind diese Lücken alle gefüllt, parken die Autos auch auf dem Weg mittig (horizontal), der Länge nach.

Nun wird ein Auto das auf dem Weg parkt, also außerhalb der eigentlichen Parklücken, angefahren. Es ist nirgends ein Hinweis oder Schild, dass man so nicht parken darf. Bekommt der Fahrzeughalter des beschädigten Fahrzeuges trotzdem eine Teilschuld, da er auf dem Weg parkt?

Hallo,

hier gilt die „Beamten-Mikado-Variante“!
Wer sich bewegt, hat verloren!

VG René

Da sind wir aber gespannt, wie es wirklich war …
Hallo,

Nun mal eine Frage:
war der Baum schuld, das ich ihn anfuhr ?

Irgend jemand sorgte dafür, das er dort vermutlich schon laaaaaange steht.

@ U.P.:

Wie war das dann nochmal mit dem Parkplatz und dem Baum ?
Wenn der Baum stand, der fehlplatzierte PKW auch…warum reingesemmelt ? So ein Auto bietet mit seinen 110 Watt Frontbeleuchtung doch recht gute Sicht…

mfg

nutzlos

Wie in jedem Krimi…
Hallo,

Irgend jemand sorgte dafür, das er dort vermutlich schon laaaaaange steht

Ist der Gärtner jetzt schuld! Ist er der Täter?

VG René

Die Frage stellt sich deshalb, weil es könnte ja z. B. sein, dass der Besitzer des parkenden PKW sehr deutlich von der Polizei darauf aufmerksam gemacht wurde, dass er total beschissen parkt!
Was wäre das für eine Aussage!? Würde man soetwas gesagt bekommen, obwohl man sich keiner Schuld bewusst wäre, dann würde man vielleicht denken: War das mein Fehler???

Theoretisch: ’ Übersehen zu haben ’
Hallo,

Das eigene problem bliebe vermutlich weiterhin in der Tatsache, das der fremde PKW angebumst wurde.

Der letzte Einwand würde bedeuten, das der Standort des fremden PKW auf jeden Fall genau bekannt gewesen sein mußte.
Aber selbst, wenn diese Info erst nach dem Polizeiruf kam, schaut man nicht generell vor Fahrtantritt, was um das Fahrzeug herum los ist ?
( Irgendwie gelangt der Fahrer doch zum Stellplatz )

mfg

nutzlos

Hallo,

Die Frage stellt sich deshalb, weil es könnte ja z. B. sein, dass der Besitzer des parkenden PKW sehr deutlich von der Polizei darauf aufmerksam gemacht wurde, dass er total beschissen parkt!

Na ja, ob Polizei oder jemand anders, jeder darf dies erwähnen!

Was wäre das für eine Aussage!?

Beim nächstenmal einen schickeren Parkplatz suchen?

Würde man soetwas gesagt bekommen, obwohl man sich keiner Schuld bewusst wäre, dann würde man vielleicht denken: War das mein Fehler???

Jeder kann sein Auto abstellen wo er will.
Und sind andere Autos dadurch zugeparkt, darf das Auto auch abgeschleppt werden.
Dass das andere Auto mit Gewalt „umgefahren“ werden darf, steht nicht in der StVo.
Im Übrigen entscheidet nicht die Rennleitung, ob es Teilschuld ist!

VG René

Für den Unfall wohl kaum… es sei den er hätte ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert, dass ihn dann beschädigt hätte…

Allenfalls eine Ordungswidrikeitenanzeige wegen Falschparkens…

Ein geparktes Fahrzeug kann keinen Verkehrsunfall verursachen !!!

Außer es rollt mangels Sicherung auf die Fahrbahn o.ä.

Eine Teilschuld wird es daher nicht geben. Die Ordnungswidrigkeit könnte, wenn es sich um öffentliches Straßenland geahndet werden.

Da hier von einem Verkehrsunfall die Rede ist, gehe ich davon aus, das es öffnentl. Straßenland ist, und die OWI geahndet wird.

Ein geparktes Fahrzeug kann keinen Verkehrsunfall verursachen
!!!

Nein, aber der Fahrer. Oder wie würde man das sehen, wenn ein absolut dämlich abgestelltes Ess-Ju-Vieh (*1) die Sicht auf einen Fußgängerüberweg nimmt (verbotswidrig abgestellt) und deswegen ein Fußgänger umgefahren wird.

Ich persönlich - BKA (*2) - würde dem Fahrer des Sichthindernisses durchaus eine Teilschuld verpassen, allerdings dem trotz Sichthinderniss schnell fahrenden Fußgängerumfahrer eine höher Teilschuld. Gibt es da Urteile?

(*1) SUV. Unpraktische große Fahrzeuge, die Großstadtbewohnern als für den dort angeblich vorherrschenden Großstadt-Dschungel genau passend angeboten werden, damit diese dann ihr 5jähriges Kind (20kg) samt Mutter (60kg) im SUV (2000kg) direkt (aber bitteschön genau direkt!) vor dem Kindergarten - ach nee, dass heißt ja jetzt „KITA“ - absetzen können.
(*2) B_in K_ein A_nwalt

Hiho

Du meinst bestimmt den Fahrzeugführer. Einen Fahrzeugfahrer gibt es in der StVO nicht.

Ein Fahrzeugführer ist jemand der auf die bestimmungsgemäßen Antriebskräfte des jeweiligen, bewegten Fahrzeuges einwirkt.

Dass das Fahrzeug verkehrswidrig stand ist allenfalls mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige zu ahnden. Eine Teilschuld kommt nicht in Betracht.

Sollte durch dieses Fahrzeug die Sicht behindert worden sein, so muss sich der Verkehrsteilnehmer der dieses erkennt, durch anpassen seines Verhaltens ( Bremsbereitschaft erhöhen, Geschwindigkeit reduzieren etc. ) auf diese Situation einrichten.

Dass das Fahrzeug verkehrswidrig stand ist allenfalls mit
einer Ordnungswidrigkeitenanzeige zu ahnden. Eine Teilschuld
kommt nicht in Betracht.

AG Frankfurt 30 C 2549/97-25:
_Unfallmitverursachung durch falsch parkendes Fahrzeug
Ein Autofahrer hatte seinen Pkw verbotswidrig im absoluten Halteverbot abgestellt. Dadurch versperrte er teilweise die Ausfahrt aus einer Tiefgarage. Eine Autofahrerin mußte daher, um aus der Garage auf die Straße zu gelangen, mehrmals hin und her rangieren. Dabei blieb sie an einer Mauer der Tiefgarage hängen. Den dadurch an ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden verlangte sie (teilweise) von dem verkehrswidrig parkenden Autofahrer erstattet.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main stellte hierzu klar, daß eine haftungsrechtlich anzurechnende Betriebsgefahr auch von einem ruhenden, jedoch verbotswidrig geparkten Fahrzeug ausgehen kann, wenn sich das verbotswidrige Parken auf das Fahrverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers auswirkt. Im konkreten Fall stellte das Gericht eine Mitverursachungsquote des Falschparkers von 30 % fest._

Sollte durch dieses Fahrzeug die Sicht behindert worden sein,
so muss sich der Verkehrsteilnehmer der dieses erkennt, durch
anpassen seines Verhaltens ( Bremsbereitschaft erhöhen,
Geschwindigkeit reduzieren etc. ) auf diese Situation
einrichten.

Und wenn er es nicht macht, dann kommt es auf den Einzelfall an, denn - siehe oben - sehr wohl kann ein falsch abgestelltes Fahrzeug enen Unfall mit verursachen.

Weitere Urteile?

http://www.google.de/search?hl=de&safe=off&q=Teilsch…

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Das hat nix mit dem UP zu tun! owT
VG René