Hallo!
Ich hab zur Abwechslung auch mal wieder ein fiktives Problem:
Nehmen wir an, Friedhelm und Elfriede (im folgenden F. und E.) seien gestern samt ihres Autos mit einem Radfahrer kollidiert. Die Verkehrslage sei wiefolgt gewesen: Die beiden fahren auf der vorfahrtberechtigten Straße an einer von rechts kommenden Nebenstraße vorbei. Aus der Gegenrichtung kommt ein Radfahrer, der in die erwähnte Nebenstraße aus seiner Richtung links einbiegen möchte. Zur Dekoration kommt hinter der Nebenstraße in Fs Fahrtrichtung noch ein Bahnübergang, auf dem sich alles abspielt, was für die Lage an sich wohl aber keine Rolle spielt.
Der Radfahrer biegt tatsächlich links ab, ganz offensichtlich ohne das Auto, das ihm dabei im Weg ist, zu sehen. Fazit: Kein schlimmerer Personenschaden (höchstens Prellungen oder ähnliches, es wurde kein Arzt hinzugezogen bisher), aber ein lädiertes Auto: Spiegel und letzte Scheibe (Kombi) kaputt, unter der Scheibe Lackschäden.
Die Schuldfrage scheint für F. und E. eindeutig, auch der Radfahrer hätte gestern seine Schuld eingestanden, der einzige anwesende Zeuge hat nur das Resultat, nicht aber den Hergang gesehen (sprich nur den am Boden liegenden Radfahrer). Am Unfallort wurden Adressen ausgetauscht, Telefonnummer des Radfahrers leider nicht, da das Handy wohl beim Sturz kaputtgegangen ist.
F. und E. würden sich nun fragen, wie sie weiter vorgehen müssen, um nicht auf dem Schaden sitzenzubleiben. Bisher haben sie gestern sofort einen Brief an den Radfahrer aufgesetzt mit der Bitte, ihnen entweder die Daten seiner privaten Haftpflichtversicherung mitzuteilen, so er denn eine hat, oder aber ihnen schriftlich zuzusichern, daß er für den Schaden aufkommen wird, desweiteren haben sie angeboten, einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt zu schicken.
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Wieviel Zeit sollten sie dem Radfahrer für eine Reaktion lassen und was sollten sie weiterhin tun, wenn er nicht reagiert? Weitere Briefe schreiben? Anwalt einschalten (Rechtschutzversicherung vorhanden)?
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Was tun sie mit ihrem kaputten Auto? Wielange müssen sie es unrepariert in der Garage stehenlassen für eventuelle Gutachten von Versicherern oder sonstwem? Wann können sie den Wagen zur Werkstatt bringen (wohlwissend, daß sie dann in Vorlage treten müssen) - alles unter der Voraussetzung, daß keine Haftpflicht vorhanden ist, wäre diese da, löste sich das Problem vermutlich in Wohlgefallen auf - ? Das fehlende Auto kann zwar kurzzeitig überbrückt werden, ist aber keine Dauerlösung für mehrere Wochen.
Herzlichen Dank fürs Lesen und für rein fiktive Vorgehensweisen für F. und E.
Grüße - Kari