Unfall mit Fahrradfahrer - Vorgehensweise

Hallo!

Ich hab zur Abwechslung auch mal wieder ein fiktives Problem:

Nehmen wir an, Friedhelm und Elfriede (im folgenden F. und E.) seien gestern samt ihres Autos mit einem Radfahrer kollidiert. Die Verkehrslage sei wiefolgt gewesen: Die beiden fahren auf der vorfahrtberechtigten Straße an einer von rechts kommenden Nebenstraße vorbei. Aus der Gegenrichtung kommt ein Radfahrer, der in die erwähnte Nebenstraße aus seiner Richtung links einbiegen möchte. Zur Dekoration kommt hinter der Nebenstraße in Fs Fahrtrichtung noch ein Bahnübergang, auf dem sich alles abspielt, was für die Lage an sich wohl aber keine Rolle spielt.

Der Radfahrer biegt tatsächlich links ab, ganz offensichtlich ohne das Auto, das ihm dabei im Weg ist, zu sehen. Fazit: Kein schlimmerer Personenschaden (höchstens Prellungen oder ähnliches, es wurde kein Arzt hinzugezogen bisher), aber ein lädiertes Auto: Spiegel und letzte Scheibe (Kombi) kaputt, unter der Scheibe Lackschäden.

Die Schuldfrage scheint für F. und E. eindeutig, auch der Radfahrer hätte gestern seine Schuld eingestanden, der einzige anwesende Zeuge hat nur das Resultat, nicht aber den Hergang gesehen (sprich nur den am Boden liegenden Radfahrer). Am Unfallort wurden Adressen ausgetauscht, Telefonnummer des Radfahrers leider nicht, da das Handy wohl beim Sturz kaputtgegangen ist.

F. und E. würden sich nun fragen, wie sie weiter vorgehen müssen, um nicht auf dem Schaden sitzenzubleiben. Bisher haben sie gestern sofort einen Brief an den Radfahrer aufgesetzt mit der Bitte, ihnen entweder die Daten seiner privaten Haftpflichtversicherung mitzuteilen, so er denn eine hat, oder aber ihnen schriftlich zuzusichern, daß er für den Schaden aufkommen wird, desweiteren haben sie angeboten, einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt zu schicken.

  • Wieviel Zeit sollten sie dem Radfahrer für eine Reaktion lassen und was sollten sie weiterhin tun, wenn er nicht reagiert? Weitere Briefe schreiben? Anwalt einschalten (Rechtschutzversicherung vorhanden)?

  • Was tun sie mit ihrem kaputten Auto? Wielange müssen sie es unrepariert in der Garage stehenlassen für eventuelle Gutachten von Versicherern oder sonstwem? Wann können sie den Wagen zur Werkstatt bringen (wohlwissend, daß sie dann in Vorlage treten müssen) - alles unter der Voraussetzung, daß keine Haftpflicht vorhanden ist, wäre diese da, löste sich das Problem vermutlich in Wohlgefallen auf - ? Das fehlende Auto kann zwar kurzzeitig überbrückt werden, ist aber keine Dauerlösung für mehrere Wochen.

Herzlichen Dank fürs Lesen und für rein fiktive Vorgehensweisen für F. und E.
Grüße - Kari

Hallo!

Anwalt einschalten
(Rechtschutzversicherung vorhanden)?

Ja, ja, ja! Wenn man doch versichert ist, muss man noch nicht mal Sorge haben, ob der Radler den Anwalt wird bezahlen können!

Und keine Zeit mehr mit Überlegen und Ellenlange-Geschichten-in-Internet-Foren-reinstellen verschwenden!

Ja, ja, ja! Wenn man doch versichert ist, muss man noch nicht
mal Sorge haben, ob der Radler den Anwalt wird bezahlen
können!

Und keine Zeit mehr mit Überlegen und
Ellenlange-Geschichten-in-Internet-Foren-reinstellen
verschwenden!

Naja, Friedhelm und Elfriede dachten sich, daß sich das ja vielleicht auch friedlich lösen läßt und wollten nicht gleich klotzen - immerhin könnte der Radfahrer ja auch tatsächlich eine Haftpflichtversicherung haben, die alles ganz freiwillig zahlt - man muß ja nicht sofort die Pferde scheu machen…

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Die Regulierung über einen Anwalt IST die friedliche Lösung!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die Regulierung über einen Anwalt IST die friedliche Lösung!

Na Hauptsache die Gegenseite sieht das auch immer so.

Gruß Steffi

Der Radfahrer biegt tatsächlich links ab, ganz offensichtlich
ohne das Auto, das ihm dabei im Weg ist, zu sehen. Fazit: Kein
schlimmerer Personenschaden (höchstens Prellungen oder
ähnliches, es wurde kein Arzt hinzugezogen bisher), aber ein
lädiertes Auto: Spiegel und letzte Scheibe (Kombi) kaputt,
unter der Scheibe Lackschäden.

Die Schuldfrage scheint für F. und E. eindeutig, auch der
Radfahrer hätte gestern seine Schuld eingestanden, der einzige
anwesende Zeuge hat nur das Resultat, nicht aber den Hergang
gesehen (sprich nur den am Boden liegenden Radfahrer). Am
Unfallort wurden Adressen ausgetauscht, Telefonnummer des
Radfahrers leider nicht, da das Handy wohl beim Sturz
kaputtgegangen ist.

Telefonnummern sind ja auch nicht wichtig. Man regelt sowas aufgrund der Sicherheit wenn immer nur schriftlich. Mündlich kann jeder was anderes gesagt haben, als er gemeint hat… und dann steht man wieder da… Daher immer schriftlich. Und dazu habt ihr ja den Personalausweis gehabt und die Anschrift dort abgeschrieben. Falls diese nicht richtig gewesen sein sollte, kann man das später an einen Anwalt weitergeben, der sich dann drum kümmern kann (im Worst Case).

F. und E. würden sich nun fragen, wie sie weiter vorgehen
müssen, um nicht auf dem Schaden sitzenzubleiben. Bisher haben
sie gestern sofort einen Brief an den Radfahrer aufgesetzt mit
der Bitte, ihnen entweder die Daten seiner privaten
Haftpflichtversicherung mitzuteilen, so er denn eine hat, oder
aber ihnen schriftlich zuzusichern, daß er für den Schaden
aufkommen wird, desweiteren haben sie angeboten, einen
Kostenvoranschlag einer Werkstatt zu schicken.

  • Wieviel Zeit sollten sie dem Radfahrer für eine Reaktion
    lassen und was sollten sie weiterhin tun, wenn er nicht
    reagiert? Weitere Briefe schreiben? Anwalt einschalten
    (Rechtschutzversicherung vorhanden)?

Ich gebe den Leute immer ca. 14 Tage Zeit. In dieser Zeit sollte jeder in der Lage sein, sowohl sein Versicherung zu verständigen, was er eigentlich auch schon am Schadenstag oder einen Tag später machen müsste (aber nicht immer tut) oder aber sich schriftlich dazu äussern. Alternativ kann er in dieser Zeit ebenfalls Rechtsbeistand in Form eines Anwaltes eingeholt haben.

Somit denke ich das man mit 14 Tage immer gut dabei ist.

ABER: Dieses Datum MUSS schriftlich im Schreiben fixiert sein, sprich in der Art: (…), werden wir uns mit einem Anwalt in Verbindung setzen, wenn Sie nicht bis zum 30.07.2008 schriftlich geantwortet haben und uns den Kostenträger für den Unfall mitgeteilt haben. (nur als Beispiel).

  • Was tun sie mit ihrem kaputten Auto? Wielange müssen sie es
    unrepariert in der Garage stehenlassen für eventuelle
    Gutachten von Versicherern oder sonstwem? Wann können sie den
    Wagen zur Werkstatt bringen (wohlwissend, daß sie dann in
    Vorlage treten müssen) - alles unter der Voraussetzung, daß
    keine Haftpflicht vorhanden ist, wäre diese da, löste sich das
    Problem vermutlich in Wohlgefallen auf - ? Das fehlende Auto
    kann zwar kurzzeitig überbrückt werden, ist aber keine
    Dauerlösung für mehrere Wochen.

Grundsätzlich sollte man recht schnell den Schaden aufnehmen.
Bei mir war es einmal so, dass ich eine Steinschlag auf der Autobahn hatte.
Wir haben den Schaden direkt von einem Gutachter aufnehmen lassen… Damit hat man die aktuelle Situation nach dem Schaden aufgenommen und der Gegner kann dafür in Regress genommen werden.

Jetzt könntet ihr rein theoretisch auch wieder mit dem Fahrzeug fahren, weil das Gutachten und die Fakten feststehen.
Falls die andere Versicherung des Unfallverursachers das Fahrzeug sehen möchte, kann sie das gerne tun… aber ihr könnte eigentlich auch das Gutachten von euch abgeben. Schließlich ist die Gutachterwahl frei. Ihr könnte euch einen frei auswählen.

Und RICHTIG: Man muss dann in Vorleistung gehen. Nur der Gutachter schickt ja auch die Rechnung erst in ein paar Tagen raus. Vielleicht dauert es so lange, dass man dann auch schon eine Antwort hat.

So… bin kein Rechtsanwalt, aber damit bin ich immer ganz gut gefahren. Und hatte meist auch Erfolg. Nur man muss manchmal ein wenig Geduld haben.

Bzgl. Rechtsanwalts-Unterstützung: Ja es ist eine friedliche Lösung, aber manche Leute fassen das direkt so auf, als würde man verklagt. Daher verste ich auch eure Bedenken.
Man kann es später wirklich noch abgeben, warum nicht erst mal privat versuchen. Hab ich letztlich auch gemacht und es hat geklappt.