Jemand fährt mit einem Firmenwagen einem anderen PKW hinten drauf. Die vorgeschriebene Geschwindigkeit wurde eingehalten, der Unfall wurde von der Polzei aufgenommen, die nur eine mündliche Verwarnung ausgesprochen hat. Weitere Ermittlungen wurden nicht durchgeführt.
Kann der Arbeitgeber den Schaden der a) am Firmenfahrzeug und b) am „gegnerischen“ Fahrzeug entstanden ist vom Fahrer des Firmenwagen zurückfordern oder gehört das zum allgemeinen Betriebsrisiko der Firma und der Fahrer wäre nur bei grober Fahrlässigkeit haftbar (was in diesem Falle auszuschliessen ist)?
Es kommt darauf an, was der Arbeitsvertrag in punkto Firmenwagen aussagt. Manche Arbeitgeber haben es drauf, Ihre Fahrer von Firmenfahrzeugen bei einem Unfall prinzipiell für einen bestimmten Prozentsatz des Schadens haftbar zu machen.
Sollte der Vertrag hierüber nichts aussagen, so ist die Haftung bei nicht nachgewiesener grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ein Auffahr-unfall ist aber noch keine grobe Fahrlässigkeit.
Gruß
Rüdiger
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Es kommt darauf an, was der Arbeitsvertrag in punkto
Firmenwagen aussagt. Manche Arbeitgeber haben es drauf, Ihre
Fahrer von Firmenfahrzeugen bei einem Unfall prinzipiell für
einen bestimmten Prozentsatz des Schadens haftbar zu machen.
Was nicht unbedingt einer gerichtlichen Kontrolle Stand halten muß…
Sollte der Vertrag hierüber nichts aussagen, so ist die
Haftung bei nicht nachgewiesener grober Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Ein Auffahr-unfall ist aber noch keine grobe
Fahrlässigkeit.
Falsch. Bei mittlerer Fahrlässigkeit haftet der AN anteilig. Im Zweifel entscheidet der Richter. Bei einem Auffahrunfall würde ich meine Hand nicht dafür ins Feuer legen, daß der AN nicht regresspflichtig gemacht werden kann.
Wann kann denn dann der Arbeitnehmer nicht haftbar gemacht werden (ausser technischem Versagen), denn ein Unfall ist ohne Fahrlässigkeit schwer möglich??
Jemand fährt mit einem Firmenwagen einem anderen PKW hinten
drauf. Die vorgeschriebene Geschwindigkeit wurde eingehalten,
der Unfall wurde von der Polzei aufgenommen, die nur eine
mündliche Verwarnung ausgesprochen hat. Weitere Ermittlungen
wurden nicht durchgeführt.
Kann der Arbeitgeber den Schaden der a) am Firmenfahrzeug und
b) am „gegnerischen“ Fahrzeug entstanden ist vom Fahrer des
Firmenwagen zurückfordern oder gehört das zum allgemeinen
Betriebsrisiko der Firma und der Fahrer wäre nur bei grober
Fahrlässigkeit haftbar (was in diesem Falle auszuschliessen
ist)?
Vielen Dank!
Michael
Hi Micha,
Firmenwagen sagt zu wenig. Handelt es sich um einen Kleinlaster? Diese
sind mit Abstand aller Klassen am meisten in Unfälle verwickelt, was
Konsequenzen hat, vor allem zum Denken und zur Ursachensuche Anlaß gibt.
Chris