meine Mutter hatte vor kurzem einen Unfall mit Personenschaden(leicht, sehr leicht verletzte Mädels)
Naja, es war so, dass die beiden Mädels auf einem MOfa nach links in eine Seiten strasse gefahren sind ohne zu Blinken, meine Mutter war gerade beim Überholmanöver. Das Resultat war, dass die Mädels ein paar Schürfwunden davon getragen haben das Moped schrott ist und an unserem Auto ein schaden von 1000EURO entstanden ist.
Die beiden mädels hatten keinen Helm auf und durften zu 2. nicht auf dem Mofa sitzen-das zeigt wie sehr die jungen Damen es mit den Regeln haben, desweiteren haben die Mädels aufjedenfall eine Teilschuld weil sie hätten ja beim Abbiegen nochmal nach hinten gugn müssen.
Die beiden Mädels haben keinen Zeugen und meine Mu8tter hatt auch keinen Zeugen(hat zwar einen, aber der hat dan doch wieder nix gesehn…)
naja, nun ist es so, dass eine ANhörung stattfinden wird bei der Polizei
und die Sta vieleicht Anklage erheben wird.
Sollten wir einen Anwalt einschalten ???
Was wird der kosten ?
Danke und Ciao
Hallo,
schalte auf jeden Fall einen Rechtsanwalt ein. Zahlt meines Wissens (kann mich aber auch täuschen) die Versicherung. Aber auch wenn nicht, spätestens wenn StAnw anklage erhebt, wirds brenzlig…
gruesse
Raoul
genauso eine Situation hatte ich im Frühjahr mit dem Linienbus in LU. Wollte gerade einen Radfahrfer überholen, als dieser auf Höhe des rechten Vorderrades nach links zieht und mir in den Bus reindonnert.
Am Bus war nix, er gestand (vor Augen und Ohren der Fahrgäste) ein, nicht um sich geschaut zu haben, ich notierte eine Zeugin aus dem Bus und gegessen war das.
Zu Dir:
Nimm Dir auf alle Fälle einen RA, damit Ihr nicht alls im Mund herumgedreht bekommt.
Notiert alle wichtigen Einzelheiten, insofern nicht im Polizeiprotokoll schon vorhanden. Akteneinsicht bekommt aber nur der RA auf Wunsch.
mE sind die Mädels alleine dran schuld, weil vor dem Abbiegen die notwendige Umsicht zu erfolgen hat.
Hatten die Blinker angeschaltet ?? Handzeichen gegeben, wäre es für Deine Mutter schlecht, weil unerlaubtes Überholen bei unklarer Verkehrslage nach §5 StVO.