Unfall mit fremden Auto.Wer ko. für Nebenschäden a

Hallo!
Es ist lang!
Also Tochter (20J) baut mit einem fremden Auto einen Unfall.Auto kaputt .Kosten sind ihre das ist mir schon klar.Aber,sie ist auf Straßebahnschienen beim Unfall d gekommen.Die schienen wurden vermessen.
Wer zahlt das??Kann die Haftpflichtversicherung dafür aufkommen??Brauche unbedingt Hilfe.Die Kosten fürs Auto sind schon bei 2500Euro.Wenn wir die Vermessung noch zahlen müssten wissen wir nicht wie.
Danke für Eure Hilfe.

Hallo!
Hier fliegt so ziemlich ALLES durcheinander was möglich ist. Zunächst einmal genießt die Tochter Versicherungsschutz über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs, soweit sie als BERECHTIGTER Fahrer damit unterwegs war. Der, oder die Unfallgegner widerum haben einen DIREKTANSPRUCH an die Versicherungsgesellschaft des Fahrzeugs, wenden sich also UNMITTELBAR an diese.
Bleibt der TATSÄCHLICH entstandene Schaden, der sich auf die RÜCKSTUFUNG des Versicherungsnehmers der Versicherung des Fahrzeugs beschränkt!
Die Kosten sollten deutlich unter 2.500 € liegen. Sie sind zu ermitteln. Die Versicherung weist darauf hin, bis zu welchem Betrag sich eine Übernahme des Schadens (Rückkauf) lohnt.

Gerne würde ich Ihnen helfen zumindest mit gutem Rat. Leider verstehe ich Ihre Schilderungen nicht genau. Ihre Tochter ist mit einem fremden Auto gefahren und hat einen Unfall verursacht. Soviel habe ich verstanden. Alle Schäden die durch den Unfall an fremden Sachen angerichtet wurden muss die Haftpflichtversicherung des fremden Autos bezahlen soviel ist klar. Wie sie sich mit dem Besitzer des Autos verständigen ist ein ganz anderes Problem. Das kommt darauf an ob und ggf. was mit diesem vereinbart wurde. Wenn Sie weitere Infos brauchen rufen Sie mir am besten an 015142407872 - jederzeit. Dann können Sie mir den Vorgang schildern und ich kann Ihnen raten was Sie tun können.

mfg

Walter Dettinger

Hallo!
Ich glaube ich fange von Anfang an mal zu erzählen.
Tochter ist bei Freundin.Die bekommen Hunger und nehmen einfach den Schlüssel fürs Auto der Mutter.Ohne Fragen.Sie fahren Los holen essen ,und die Freundin verschüttet auf meiner Tochter trinken.Die gibt gas statt zu bremsen.Sie kommen auf Straßenbahnschienen auf.Polizei war da.Straßenbahn konnte nicht weiter fahren wegen dem Unfall.Bogestra will die Steaßenbahnschienen ausmessen (oder haben dies schon getan)Tochter hat ihren Führerschein neu.Knapp ein halbes Jahr.Auto totalschaden.Gutachter war da.Familie will Geld für Auto,gutachter,und fürs Taxi.Weil die Mutter ja irgendwie zur Arbeit kommen muß.
Wenn Du mehr Fragen ahst schreibe bitte.

Das, was Sie schildern, klingt nach einem Fall für einen Fachanwalt! Ich persönlich sehe hier auf keinen Fall ein alleiniges Verschulden Ihrer Tochter! Die Freundin hat ihrer Mutter die Schlüssel weggenommen und die Freundin hat auch das Getränk verschüttet, so daß sie hier eine nicht unerhebliche Mitschuld trifft.
Wie das GENAU zu bewerten ist, sollten Sie anwaltlich prüfen lassen!

Auch der Schadenersatz für das Fahrzeug ist aus meiner Sicht nicht völlig unstrittig. Ihre Tochter könnte durchaus auch in dem Glauben gewesen sein, BERECHTIGTER Fahrer zu sein!

Für sämtliche Schäden an Dritten (hier auch die Vermessung) ist die Haftpflichtversicherung des Autos zuständig.

MfG
CKH

Hallo Anfa,

vielen Dank, dass Sie uns als Experte ausgewählt haben. Leider können wir Ihnen bei dieser detaillierten Frage bezüglich einer Bürgschaft nicht weiter helfen.

Sehr gern beantworten wir Ihre Fragen im Hinblick auf kapitalbildende Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen, natürlich auch beim Thema Schulden und Unfallrecht. Auf diesen Gebieten kennen wir uns aus und können Ihnen fundierte Antworten garantieren. Ansonsten können wir Ihnen die spezialisierten Anwälte von meinUNFALLnotruf empfehlen.

Viel Erfolg!

Mit besten Grüßen
proConcept AG

Hallo,

davon ausgehend,dass Ihre Tochter das Auto fahren durfte, sie also berechtigter Fahrer war, und sie über die notwendige Fahrerlaubnis verfügte und nicht alkoholisiert oder sonstige Drogen genommen hatte, besteht grundsätzlich Versicherungsschuzt über die Kraftfahrtversicherung des Autos für den Drittschaden an den Schienen.

Ebenfalls gehe ich davon aus, dass die Prämie bezahlt war…

Hoffe das hilft weiter.

Viele Grüße
NB

Hallo!
Die beiden Mädels haben sich einfach den Wagen genommen.Meine Tochter dachte das ihre Freundin die Mutter gefragt hatte.

Hallo,

Fahrer des Wagens war Ihre Tochter. Auf die kommt es an.

Wenn die Fahrzeughalterin der Versicherung angibt, dass der Fahrer unberechtigterweise gefahren ist, kann der Versicherer Ihre Tochter in Regress nehmen. Hier besteht grundsätzlich eine Limit, bis zu dem der Versicherer regressiert. Allerdings bin ich hier der falsche Ansprechpartner.

Weiterhin kann die Fahrzeughalterin den Rabattverlust entsprechend bei der Tochter geltend machen.

Viele Grüße
NB

Hallo!
Die beiden Mädels haben sich einfach den Wagen genommen.Meine
Tochter dachte das ihre Freundin die Mutter gefragt hatte.

Die Vermessung muss eindeutig die KFZ-Haftpflichtversicherung bezahlen - ohne wenn und aber!
MfG
Dr. Schamberger

Ganz einfach:
Alle berechtigten Schäden an / bei anderen Personen und Sachen zahlt die Kfz-Haftpflicht des betr. Fahrzeugs.
Alle Schäden des verursachenden Fahrzeugs selbst zahlt - soweit vorhanden - die Fahrzeugversicherung (Kasko).

Die Haftpflichtversicherung des Autos geht in Vorleistung. Der VN wird zurück gestuft in der SFR-Klasse; dies kann er Ihrer Tochter in Rechnung stellen oder auch nicht. Anwalt fragen.

so long
pe sturm

Hallo Anfa,

Die Private Haftpflichtversicherung kann für den Schaden nicht aufkommen, Ausschluss Benzinklausel.
Jedoch kommt die Haftpflichtversicherung des Autos für den Schaden auf.
Also die KFZ Versicherung zahlt den Schaden an den Schienen und die Vermessung. Sollte bei dem KFZ eine Vollkaskoversicherung bestehen zahlt diese auch den Schaden am Auto.
Der Halter des Fahrzeugs hat jedoch das Recht die Kosten aus der Herabstufung des Schadenfreiheitsrabattes zu verlangen, dies ist in der Regel aber vergleichsweise gering gegenüber dem Schaden.

Viele Grüße Lars

hi,
sorry wegen der kürze der antwort,
um so etwas zu regulieren ist die plicht-haftplich-vers. da,
ihr braucht euch - wenn ihr den schaden eurer vers. gemldet habt !! ?? nur um euer auto kümmern,
gruß mario