Unfall mit geleastem Auto von nichtvers.Person 21J

Hallo,

Person A hat einen geleasten Geschäftswagen der ausschließlich auf A und Ehepartner B versichert ist.

Nun fährt der 21.J. Sohn das Auto selten - was ist wenn hier ein verschuldeter Unfall passieren sollte…

…was wäre, wenn er der erkrankten Person A eine Gefallensfahrt ( Einkauf) abnimmt.

Danke für Antworten

Person A hat einen geleasten Geschäftswagen der ausschließlich
auf A und Ehepartner B versichert ist.

Wenn man weiß, dass der Sohn das Fahrzeug fährt, sollte man vielleicht die Beschränkung des Nutzerkreises aufheben. Das kostet zwar ein bißchen mehr, erspart im Ernstfall ne Menge Ärger.

Nun fährt der 21.J. Sohn das Auto selten

… was ja für sich betrachtet ein eindeutiger Vertragsverstoß ist.

…was wäre, wenn er der erkrankten Person A eine
Gefallensfahrt ( Einkauf) abnimmt.

Im Schadensfall müßte man mit einer Vertragsstrafe rechnen. Es gibt auch Fälle, da verweigern die Versicherer die Leistung im Kaskobereich. Ob das hier der Fall sein würde, kann ich nicht beurteilen.

Wenn man weiß das der PKW von mehreren Personen gefahren wird sollte man dies unbedingt im Versicherungsschein festhalten lassen.

Das kostet zwar etwas mehr, aber wie Nordlicht schon sagte könnte es im Bereich der Kaskoversicherung Probleme geben.

Was im Versicherungsschein steht ist maßgebend, die bestätigt man ja auch durch die Unterschrift bei der Antragsstellung. Wenn dann im Antrag und in der Police steht das nur A und B das Auto fahren dürfen wurde das Geld am falschen Ende gespart. Wenn der versicherer Kenntnis davon gehabt hätte wäre die Prämie wesentlich höher ausgefallen.

Stephan

Nun fährt der 21.J. Sohn das Auto selten - was ist wenn hier
ein verschuldeter Unfall passieren sollte…

In der Haftpflichtversicherung braucht sich weder der Sohn, noch der VN Gedanken zu machen. Der VR muss leisten, ob er will oder nicht. Zwar behaupten VR gerne, dass in solch einem Fall „Vertragsstrafen“ fällig werden würden, doch ist dies juristisch stark umstritten. Eine solche vertragliche Regelung würde vom Gericht vermutlich als verhüllte Obliegenheit gewertet werden. Da diese nicht erlaubt sind, würde der VR einen solchen Prozess vermutlich verlieren. Soweit hat es bislang jedoch noch kein VR kommen lassen. (Warum wohl??)

Anders kann es jedoch in der Kaskoversicherung aussehen. Mir ist jedoch kein VR bekannt, der als Obliegenheit regelt, dass nur bestimmte Personen ein Fahrzeug fahren dürfen. Obwohl er dies durchaus tun könnte! Die Eingrenzung auf bestimmte Fahrer dient dem VR immer nur als Tarifmerkmal, was zur Folge hat, dass der VR sich nicht auf Leistungsfreiheit berufen kann.

Genaueres kann man aber nur sagen, wenn man in die AKB schaut. Das einzige was man mit Sicherheit sagen kann ist, dass der VR im Schadenfall für jede Menge Ärger sorgen wird.

Also sorry,

aber spricht nun nicht wirklich Fachwissen, oder?!

In der Haftpflichtversicherung braucht sich weder der Sohn,
noch der VN Gedanken zu machen. Der VR muss leisten, ob er
will oder nicht.

Stimmt.

Zwar behaupten VR gerne, dass in solch einem
Fall „Vertragsstrafen“ fällig werden würden, doch ist dies
juristisch stark umstritten.

Was ist da umstritten?? Vertragsstrafen können und dürfen vereinbart werden. Und wird in der Praxis auch umgesetzt, nahezu ohne Rechtsprechungsecho. Aber Du darfst gerne eine Quelle nennen.

Eine solche vertragliche Regelung
würde vom Gericht vermutlich als verhüllte Obliegenheit
gewertet werden. Da diese nicht erlaubt sind,

Verhüllte Obliegenheiten sind nicht erlaubt?! Diese wurden durch die Rechtsprechung erst erfunden und bedeuten nichts anderes als dass bestimmte Verpflichtungen (zB eine Fristenbeachtung), die ein VR dem VN in den Bedingungen auferlegt, als Obliegenheit zu betrachten sind, auch wenn Sie im Bedingungstext nicht als solche bezeichnet sind. Das hat zur Folge, dass der VR entsprechend belehren muss. Tat er das nicht, trat die Rechtsfolge (=> Leistungsfreiheit) nicht ein.

Soweit hat es
bislang jedoch noch kein VR kommen lassen. (Warum wohl??)

Nein, siehe oben. Du solltest mal weiterlesen als nur die Überschriften/Schlagwörter.

Genaueres kann man aber nur sagen, wenn man in die AKB schaut.
Das einzige was man mit Sicherheit sagen kann ist, dass der VR
im Schadenfall für jede Menge Ärger sorgen wird.

Nicht nur der Versicherer. Ein pfiffiger Leasinggeber fordert zB eine Wertminderung, die ja über die Kasko so gut wie nie mitversichert ist…

Grüße, M