Also sorry,
aber spricht nun nicht wirklich Fachwissen, oder?!
In der Haftpflichtversicherung braucht sich weder der Sohn,
noch der VN Gedanken zu machen. Der VR muss leisten, ob er
will oder nicht.
Stimmt.
Zwar behaupten VR gerne, dass in solch einem
Fall „Vertragsstrafen“ fällig werden würden, doch ist dies
juristisch stark umstritten.
Was ist da umstritten?? Vertragsstrafen können und dürfen vereinbart werden. Und wird in der Praxis auch umgesetzt, nahezu ohne Rechtsprechungsecho. Aber Du darfst gerne eine Quelle nennen.
Eine solche vertragliche Regelung
würde vom Gericht vermutlich als verhüllte Obliegenheit
gewertet werden. Da diese nicht erlaubt sind,
Verhüllte Obliegenheiten sind nicht erlaubt?! Diese wurden durch die Rechtsprechung erst erfunden und bedeuten nichts anderes als dass bestimmte Verpflichtungen (zB eine Fristenbeachtung), die ein VR dem VN in den Bedingungen auferlegt, als Obliegenheit zu betrachten sind, auch wenn Sie im Bedingungstext nicht als solche bezeichnet sind. Das hat zur Folge, dass der VR entsprechend belehren muss. Tat er das nicht, trat die Rechtsfolge (=> Leistungsfreiheit) nicht ein.
Soweit hat es
bislang jedoch noch kein VR kommen lassen. (Warum wohl??)
Nein, siehe oben. Du solltest mal weiterlesen als nur die Überschriften/Schlagwörter.
Genaueres kann man aber nur sagen, wenn man in die AKB schaut.
Das einzige was man mit Sicherheit sagen kann ist, dass der VR
im Schadenfall für jede Menge Ärger sorgen wird.
Nicht nur der Versicherer. Ein pfiffiger Leasinggeber fordert zB eine Wertminderung, die ja über die Kasko so gut wie nie mitversichert ist…
Grüße, M