Hallo Experten!
Es geht um folgenden Fall: Ich leihe mir ein KFZ von einem Freund / Verwandten und verursache einen Schaden. Der entstandene Sachschaden wird erst einmal von der KFZ Versicherung des Freundes gedeckt - soweit ok.
Doch für den Schaden an seinem Auto - dafür bin ich ja eigentlich verantwortlich - wer zahlt den? Kann ich den auf meine priv. Haftpflicht abwälzen?
Wenn mir jemand sein KFZ leiht, heißt daß ja nicht, daß er automatisch für den durch mich entstandenne Schaden einsteht, bzw. was ist wenn ich ihm schriftlich garantiere, daß ich für entstehende Schäden selbst hafte …
Vielen Dank im voraus für Eure zahlreichen Antworten…
Wenn Du schriftlich bestätigt hast, daß Du für entstandene Schäden am Auto aufkommst, darfst Du si aus Deiner Tasche bezahlen. Wenn Du eine solche Bestätigung nicht -auch nicht mündlich vor Zeugen- abgegeben hast, zahlst Du nur, wenn Du die Schäden schuldhaft verursacht hast.
So isses.
HJ
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Hallo Experten!
Es geht um folgenden Fall: Ich leihe mir ein KFZ von einem
Freund / Verwandten und verursache einen Schaden. Der
entstandene Sachschaden wird erst einmal von der KFZ
Versicherung des Freundes gedeckt - soweit ok.
Schon, doch Kfz-Versicherungsverträge (Haftpflicht und Vollkasko; nicht Teilkasko) mit Schäden aus dem laufenden Jahr steigen ab dem kommenden Jahr in den „Prozenten“ - d.h. für
die Versicherung wird mehr Beitrag fällig! Wer zahlt?
Doch für den Schaden an seinem Auto - dafür bin ich ja
eigentlich verantwortlich - wer zahlt den?
Vollkasko - sofern vorhanden.Ansonsten bleibt der Schaden
bei Ihnen „hängen“.
Kann ich den auf
meine priv. Haftpflicht abwälzen?
NEIN!
Wenn mir jemand sein KFZ leiht, heißt daß ja nicht, daß er
automatisch für den durch mich entstandenne Schaden einsteht,
bzw. was ist wenn ich ihm schriftlich garantiere, daß ich für
entstehende Schäden selbst hafte …
???bis zu den 15 Millionen, die auch die Kfz-Haftpflicht zahlen
würde??? - dies würde ich nicht unterschreiben!
Bei der Kfz-Versicherung ist das Fahrzeug und die berechtigte
Nutzung versichert - also tritt immer die Kfz-Versicherung des
Halters ein.
Vielen Dank im voraus für Eure zahlreichen Antworten…
Danke - ABER …
Allen Antwortern erstmal „Dankeschön“!
Dennoch bleibt bei mir ein gewisses unverständnis zurück, was priv. Haftplicht angeht.
Meinem Beispiel betraf nicht die Regulierung der KFZ-Versicherung. Mich wurmt die Frage: Wenn ich jemandem einen Schaden zufüge - aus eigenem Verschulden (z.B.Fahrlässigkeit - nicht Mutwillig/bewußt) dann ist das ein Fall für meine priv. Haftplicht. Wenn ich jemandem mit der Kippe ein Loch ins Sofa schmore, mit dem Rad Autotüren verkratze, oder das Auto eines Fremden demoliere, weil ich der Fahrer bin. Reicht der Tatbestand, daß mir der Besitzer das Auto übergibt aus, damit er alle Kosten automatisch mitträgt? Analog würde der Beitzer eines Sofas der mich darauf rauchen läßt ja auch die Kosten selbst zu tragen haben…
Vielleicht äußert sich ja hierzu noch jemand .
Danke und Ciao,
eigentlich ist es sogar logisch. Wenn man sich mit dem Auto bewegt, ist die KFZ-Versicherung zuständig - soweit unstrittig.
Nun aber, wer ersetzt den Rabattschaden -niemand, weil geliehene Dinge - alle! - von der Privaten Haftpflicht ausgeschlossen sind. Der Alternativvergleich muss also nicht lauten, … wenn ich auf des Freundes Sofa sitze… sondern, …wenn mir der Freund das Sofa borgt und ich brenne was rein… - und dann bezahlt die priv. Haftpflicht auch wieder nicht.
normalerweise mußt Du für selbstverschuldete Schäden an fremdem Eigentum aufkommen, außer, es wurde Dir zur Benutzung zur Verfügung gestellt (es gibt noch einige zusätzliche Ausnahmen wie z.B noch nicht bezahlte Waren im Kaufhaus glaube ich), solange Du nicht grob fahrlässig oder mutwillig gehandelt hast.
der „Wurm“ kommt daher, daß du - wie 99% aller Versicherungsnehmer - einfach ein falsches Verständnis von Versicherung hast:
Versicherer sind Geschäftsbetriebe, keine sozialen Einrichtungen.
Versicherer bieten gegen Entgelt einen Versicherungsschutz für ganz bestimmte Risiken und NIE für alle Risiken, die einem bestimmten Bereich zugeordnet werden können. Was versichert ist und was nicht ist (größtenteils) in der Police und den zugehörigen Versicherungsbedingungen festgelegt.
Der Versicherungsschutz ist nach kaufmännischen Grundsätzen kalkuliert. Kein Versicherer kann es sich leisten, Schäden zu regulieren, die nicht versichert, also auch nicht kalkuliert wurden.
Natürlich gibt es noch Gesetze und durch die Rechtssprechung geprägte Grundsätze, die die Vertragsfreiheit zwischen den Parteien (hier: Versicherungsnehmer und Versicherer) reglementieren.
Auch gibt es immer eine gewisse „Grauzone“ in der Rechtsunsicherheit herrscht und in der ggf. „Kulanzleistungen“ erbracht werden. Aber auch Kulanzleistungen müssen nach kaufmännischen (und übrigens auch rechtlichen) Grundsätzen abgewogen werden. Im Klartext: Was kommt mich (als Versicherer) teurer: Mich mit dem Kunden zu streiten und ihn ggf. zu verlieren oder zu leisten, obwohl die Pflicht hierzu nicht klar ist. In Fällen, in denen klipp und klar kein Anspruch besteht, wird sich aber jeder Versicherer hüten zu leisten, denn er müßte dann zukünftig in allen vergleichbaren Fällen leisten.
Na der Wurm nagt wohl noch - aber jetzt weist Du wenigstens weshalb
Gruß Gero