Unfall mit geliehenem PKW

Hallo an alle Wissenden,
habe vor einigen Tagen einen Unfall mit dem PKW meiner Freundin verursacht…hierbei war kein anderes Fahrzeug beteiligt…bei einem Wendemanöver habe ich einen „Begrenzungspoller“ mitgenommen…kommplette Fahrerseite demoliert…
Leider ist das Fahrzeug nicht Vollkasko versichert, aber es handelt sich um ein Fahrzeug wo die Reparaturen nicht ganz billig sind. Der Schaden liegt wahrscheinlich bei 3000 bis 5000 Euro.
Nun zu meiner Frage: Welche Möglichkeiten habe ich dies im Rahmen von Versicherungen (evtl. Priv.Haftpflicht) zu begleichen. Wäre da vielleicht von Nutzen, wenn ich einen " Mietvertrag für die Nutzung des Autos" vorweisen kann???..oder gibt es andere Möglichkeiten???

Für Tipps wäre ich Euch dankbar…

Liebe Grüße Tusnelda

Nun zu meiner Frage: Welche Möglichkeiten habe ich dies im
Rahmen von Versicherungen (evtl. Priv.Haftpflicht) zu
begleichen.

Keine, die private Haftpflicht wird für den Schaden nicht aufkommen.

Mietvertrag für die Nutzung des Autos" vorweisen kann???

Nein.

…oder gibt es andere Möglichkeiten???

Ich wüßte keine.

Hallo,
nur als ergänzung.

Mietvertrag für die Nutzung des Autos" vorweisen kann???

Nein.

geliehene und gemietete sachen stellen immer einen ausschluß in der phv dar.

…oder gibt es andere Möglichkeiten???

Ich wüßte keine.

richtig. du wirst wohl den schaden aus der eigenen tasche bezahlen müssen.
mfg
snake

Jo, Moin,

aaaalso… normal zahlt IHRE KFz-Haftpflicht den Schaden, weil die Kfz Haftplicht nicht personengebunden ist, sondern Fahrzeug gebunden. ( sie steigt dann allerdingst in der Schadensfeiheitsklasse )

Sie könnte dann auch Ansprüche gegen dich erheben. Das deine Private HFT das nicht bezahlt ist gar nicht sicher ( frag mich warum die anderen das so sehen ?? ) Es gibt Unternehmen ( zum Beispiel Alianz ), die „Schadensübernahme bei Gefälligkeitshandlungen ohne gesetzl. Haftpflicht“ zum Beispiel mitversichern.

Hoffe hilft dir weiter.

P.S. Eine Versicherung ist immer nur so gut, wie ihr Versicherungsfachmann.

Hallo Tusnelda!

In jeder Haftpflichtversicherung - ob privater oder beruflicher Natur sowie in der Kfz-Haftpflichtversicherung - gibt es in den AHB eine Ausschlussklausel für geliehene, gemietete oder gepachtete Sachen/Gegenstände.

Weiterhin gilt, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung fahrzeuggebunden ist und nicht wie einer meiner Vorredner behauptete personengebunden. Schäden von oder an einem Fahrzeug sind somit der zugrundeliegenden Police zuzuordnen.

Nun zur rechtlichen Situation: Ihre Freundin hat einen gesetzlichen Anspruch auf Wiedergutmachung respektive auf Reparatur des Fahrzeuges. Sie sind Kraft Gesetz dazu verpflichtet, den Schaden zu regulieren - Ob irgend eine Versicherung hierfür eintritt, spielt keine Rolle!

Wie Sie richtiger Weise erkannt haben, wäre die Vollkasko-Versicherung für die Schadenregulierung zuständig. Nachdem eine solche nicht besteht, könnte ich mich nur ein einziges Szenario vorstellen, um den Schaden versicherungstechnisch abzuwickeln:

Wenn Sie eine „sehr gute“ Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, gilt evtl. die Klausel „geliehene/gemietete Sachen und Gegenstände“ als mitversichert. Unter Berücksichtigung einer sehr wahrscheinlichen Selbstbeteiligung und eines Sublimits (meistens bis 2.500 EUR) könnte hier eine versicherungstechnische Abwicklung erfolgen!

Tut mir leid, wenn ich keine besseren Nachrichten für Sie liefern kann. Am besten, Sie kaufen für Ihre Freundin einen schönen Strauß Blumen. Schlimmer wirds dadurch bestimmt nicht…

Beste Grüße

Stephan

Oh Gott…

Jo, Moin,

Das wünsch ich auch… des weiteren möchte ich folgendes bekanntes Zitat wiedergeben: „Wenn man keine Ahnung hat: einfach mal …“

aaaalso… normal zahlt IHRE KFz-Haftpflicht den Schaden, weil
die Kfz Haftplicht nicht personengebunden ist, sondern
Fahrzeug gebunden. ( sie steigt dann allerdingst in der
Schadensfeiheitsklasse )

Das versteh ich nun gar nicht. So oder so trifft das hier nicht zu. Hier ist von einem Vollkaskoschaden die Rede. Und die eigene KFZ-Haftpflichtvers. des Verursachers findet hier aus dem von dir genannten Grund keine Anwendung.

Sie könnte dann auch Ansprüche gegen dich erheben. Das deine
Private HFT das nicht bezahlt ist gar nicht sicher ( frag mich
warum die anderen das so sehen ?? ) Es gibt Unternehmen ( zum
Beispiel Alianz ), die „Schadensübernahme bei
Gefälligkeitshandlungen ohne gesetzl. Haftpflicht“ zum
Beispiel mitversichern.

Ist hier unwesentlich - Stichwort „Benzin-Klausel“.

Hoffe hilft dir weiter.

ich deneke absolut nicht.

P.S. Eine Versicherung ist immer nur so gut, wie ihr
Versicherungsfachmann.

Würde ich in deinem Fall mal überprüfen… :smile:

Zur Klarstellung nochmal. Auch wenn gemietete und geliehene Sachen evtl. miteingeschlossen sind in deiner Haftpflicht so wirst du um den Ausschluß von Kraftfahrzeugen in deiner Privathaftpflicht nicht herumkommen. Hier heißt es:

Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder FÜHRERS eines Kraft-, […] fahrzeugs wegen Schäden, die durch deren Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.

Da kannst du auch gemietete/geliehene Sachen mitversichert haben, es ändert nichts an obigem Ausschluß. Es sei denn Dein Versicherer verzichtet auf diesen Ausschluß, was ich aber wirklich noch nie gehört habe!

gruß
jesch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo Stephan,
eigentlich habe ich mir ja schon gedacht, dass es in meinem Fall keine andere Möglichkeit gibt, als den Schaden aus eigener Tasche zu begleichen.
Manchmal frage ich mich nur wofür „frau“ einen Versicherungsschutz hat, wenn dann der oder die Geschädigte keinen besitzt und man dann auf seinen Kosten sitzen bleibt.
Sollte vielleicht mal von einem Versicherungskaufmann beantwortet werden…wenn es darauf eine Anwort überhaupt gibt :wink:

…übrigens den Blumenstrauss wird „sie“ nach dem Urlaub von mir so oder so erhalten…nicht nur als Entschuldigung.

Danke für Deine Antwort
Liebe Grüße Tusnelda

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ihre Frage wird sogar von einem Versicherungsfachwirt beantwortet: Versicherungsschutz wird, wie Sie sicherlich festgestellt haben, in unterschiedlichen Formen angeboten. Die Haftpflichtversicherung ist eine davon und bietet für sogenannte Drittschäden eine Risikoabtretung.

Die Kaskoversicherung ist eine weitere Form des Versicherungsschutzes. Hier wird der sogenannten Eigenschaden versichert. Die Teil-Kaskoversicherung verhält sich gleichermaßen, jedoch sind weniger Wagnisse zugrunde gelegt.

Natürlich ist es ärgerlich, wenn ein Schaden eintritt und dieser wider aller Erwartungen keinen Versicherungsvertrag treffen. Man zahlt fleißig seine Prämien um später festzustellen, dass praktisch keine Gegenleistung fällig wird.

Ich darf Ihnen zwei Ratschläge mit auf den Weg geben:

Sie müssen wissen, dass man sich gegen viele, aber nicht alle Risiken des Lebens versichern kann. Und wenn Sie alle möglichen Risiken durch Versicherungsverträge rückdecken möchten, so sollten Sie das nötige Finanzpolster auf dem Konto besitzen. Sonst sind Sie innerhalb des ersten Monats zahlungsunfähig.

Erstellen Sie ein individuelles Risikoprofil. Finden Sie heraus, welche Risiken Sie im Leben haben, welche Sie nicht selber tragen wollen und welche verschmerzbar sind. Nach diesem Leitfaden suchen Sie nun Anbieter, die Ihnen zu vernünftigen Konditionen - und das bedeutet wiederum nicht zu Billigpreisen - entsprechende Offerten machen können.

Zum Zweiten sollten Sie Hilfe zu Rate ziehen. Versicherungen sind keine einfachen Vertragswerke, wie der Markt oder die Öffentlichkeit Ihnen weis machen möchte. Um zu verstehen, wie eine Versicherung funktioniert, müssen Sie in rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Prozessen versiert sein. Das ist natürlich nicht zumutbar. Die beste Hilfestellung erhalten Sie von Versicherungsmaklern. Das sind unabhängige Sachverständige, die im Auftrag des Kunden, also Ihnen, per Gesetzt Ihre Interessen vertreten und nicht die des Versicherers.

Trotz aller Umstände wünsche ich Ihnen eine gute Zeit!

Beste Grüße

Stephan

Stephan

hallo Stephan,
eigentlich habe ich mir ja schon gedacht, dass es in meinem
Fall keine andere Möglichkeit gibt, als den Schaden aus
eigener Tasche zu begleichen.
Manchmal frage ich mich nur wofür „frau“ einen
Versicherungsschutz hat, wenn dann der oder die Geschädigte
keinen besitzt und man dann auf seinen Kosten sitzen bleibt.
Sollte vielleicht mal von einem Versicherungskaufmann
beantwortet werden…wenn es darauf eine Anwort überhaupt gibt
:wink:

…übrigens den Blumenstrauss wird „sie“ nach dem Urlaub von
mir so oder so erhalten…nicht nur als Entschuldigung.

Danke für Deine Antwort
Liebe Grüße Tusnelda

Viele Dank…
Hallo Stephan,
vielen Dank für die umfangreiche Info…habe mir dadurch lange Telefonate mit einer Rechtsberatung gespart. Über die Mitgliedschaft beim ADAC wurden wir an einen Anwalt verwiesen der uns die Sachlage schildern sollte. Allerdings haben wir bis dato. noch keine Antwort erhalten…
Also nochmals…vielen Dank

p.s.leider kann ich kein Sternchen für vergeben, da ich erst seit ein paar Tagen in wer weiss was drin bin.

Liebe Grüße Tusnelda

Jo, Moin,

Das wünsch ich auch… des weiteren möchte ich folgendes
bekanntes Zitat wiedergeben: „Wenn man keine Ahnung hat:
einfach mal …“

aaaalso… normal zahlt IHRE KFz-Haftpflicht den Schaden, weil
die Kfz Haftplicht nicht personengebunden ist, sondern
Fahrzeug gebunden. ( sie steigt dann allerdingst in der
Schadensfeiheitsklasse )

Das versteh ich nun gar nicht. So oder so trifft das hier
nicht zu. Hier ist von einem Vollkaskoschaden die Rede. Und
die eigene KFZ-Haftpflichtvers. des Verursachers findet hier
aus dem von dir genannten Grund keine Anwendung.

Ist es nicht. Zitat Tusnelda: Leider ist das Fahrzeug nicht Vollkasko versichert !!
An dieser Stelle möchte ich mal auf dein Niveau begeben: „Wer lesen kann ist klar im Vorteil.“

Zunächst mal finde ich den Angriff ein bisschen unangebracht, aber egal.

Wenn er selber eine KFZ Versicherung hat, kann das doch über diese ( des Verursachers )geregelt werden ? Warum sollte nicht?
Naürlich geht das, wird dann freiwillig von seiner Versichung übernommen. Hast du noch nie von gehört oder gemacht ? Na, das ist dann DEIN Problem. Schön das du soviel auswendig ( oder abschreiben kannst )aber schau doch mal im Sinne des Kunden über den Tellerrand hinaus und mach nicht nur Dienst nach Vorschrift.
Warum das Unternehmen das machen sollte ?
Seine Schadensfreiheitsklasse steigt ( sein Beitrag auch)und somit hat das Versicherungsunternehmen davon also auch einen Vorteil. Im Enteffekt zahlt er den Schaden zwar auch, aber eben nicht auf einen Schlag. Was der Kunde dann letztendlich will, ist seine Sache, aber die Option ist doch da. Als ich noch aktiv in der Versicherungsbranche arbeitete war das doch kein Problem? hat sich das nun so verändert ? Denke nicht.
Natürlich sind manche Sachen nicht immer festgelegt oder von den Unternehmen nicht gerne gesehen, aber reden lässt jedes Unternehmen mit sich. Nun sag nur du hast noch nie einen Fall durchgeboxt der nicht 100 %ig war. Dann arme Kundschaft. Was kostet denn ein Versuch? Was sind die Nachteile wenn es hinterher dann doch nicht klappt? Die Vorteile liegen jedenfalls auf der Hand.

Sie könnte dann auch Ansprüche gegen dich erheben. Das deine
Private HFT das nicht bezahlt ist gar nicht sicher ( frag mich
warum die anderen das so sehen ?? ) Es gibt Unternehmen ( zum
Beispiel Alianz ), die „Schadensübernahme bei
Gefälligkeitshandlungen ohne gesetzl. Haftpflicht“ zum
Beispiel mitversichern.

Ist hier unwesentlich - Stichwort „Benzin-Klausel“.

Ja, da hast du recht, das hatte ich vergessen. Wüsste auch hierzu was zu schreiben…aber halte mich zurück.

P.S. Eine Versicherung ist immer nur so gut, wie ihr
Versicherungsfachmann.

Würde ich in deinem Fall mal überprüfen… :smile:

Ich bin weder bei einer Versicherung angestellt, noch arbeite ich in diesem Beruf. Meine BWV Prüfung ist schon einige viele Jahre her, das muss ich zugestehen. Jedoch weiss ich , das man als Versicherungsvertreter, je nach dem wie gut man in dem Unternehmen angesehen ist, einiges erreichen kann auch ausserhalb der Norm / Regeln. Und DAS meinte ich damit,
oder man macht es so wie du „Steht hier so…ist so…PECH LIEBER KUNDE MUSST SELBER ZAHLEN… Nächster bitte“

Grober Unfug wird nie versichert, aber je nach unterschiedlichen Kriterien sind manche Unternehmen durchaus kulant.

Das versteh ich nun gar nicht. So oder so trifft das hier
nicht zu. Hier ist von einem Vollkaskoschaden die Rede. Und
die eigene KFZ-Haftpflichtvers. des Verursachers findet hier
aus dem von dir genannten Grund keine Anwendung.

Wenn er selber eine KFZ Versicherung hat, kann das doch über
diese ( des Verursachers )geregelt werden ? Warum sollte
nicht?
Naürlich geht das, wird dann freiwillig von seiner Versichung
übernommen. Hast du noch nie von gehört oder gemacht ? Na, das
ist dann DEIN Problem. Schön das du soviel auswendig ( oder
abschreiben kannst )aber schau doch mal im Sinne des Kunden
über den Tellerrand hinaus und mach nicht nur Dienst nach
Vorschrift.

Nur das wir uns richtig verstehen, Du meinst, dass der KFZ-Haftpflichtversicherung des Schädigers den Schaden übernehmen soll?

Ich lege meine Hand dafür ins Feuer, dass das keine Versicherung machen wird. Den Kunden will ich sehen (bzw. dessen andere Verträge), der da eine freiwillige Leistung erhält. Die KFZ-Haftpflichtversicherung haftet nur für Schäden, die mit dem versicherten Fahrzeug verursacht werden.

Warum das Unternehmen das machen sollte ?
Seine Schadensfreiheitsklasse steigt ( sein Beitrag auch)und
somit hat das Versicherungsunternehmen davon also auch einen
Vorteil. Im Enteffekt zahlt er den Schaden zwar auch, aber
eben nicht auf einen Schlag.

Wenn die Hochstufung über die Laufzeit 3000€ mehr Beitrag bringt, der Schaden 20.000€ ist, bleibt da aber eine ordentlicher Betrag, den der VR trägt!

So einfach ist es nicht, wie Du glaubhaft machen möchtest.

Ich bin weder bei einer Versicherung angestellt, noch arbeite
ich in diesem Beruf. Meine BWV Prüfung ist schon einige viele
Jahre her, das muss ich zugestehen.

Und genau das sehe ich als das Problem an, also in Zukunft evtl. etwas mehr Zurückhaltung, Danke!

Hallo,
ich zitiere auch mal
„… habe vor einigen Tagen einen Unfall mit dem PKW meiner Freundin verursacht…hierbei war kein anderes Fahrzeug beteiligt…bei einem Wendemanöver habe ich einen „Begrenzungspoller“ mitgenommen…kommplette Fahrerseite demoliert…“

wenn der poller nicht beschädigt wurde, handelt es sich hier wohl ausschließlich um einen eigenschaden, der natürlich mangels vk nicht gedeckt ist.

aaaalso… normal zahlt IHRE KFz-Haftpflicht den Schaden, weil
die Kfz Haftplicht nicht personengebunden ist, sondern
Fahrzeug gebunden. ( sie steigt dann allerdingst in der
Schadensfeiheitsklasse )

Das ist richtig, hat aber nichts mit dem fall zu tun.

An dieser Stelle möchte ich mal auf dein Niveau begeben: „Wer
lesen kann ist klar im Vorteil.“

denke ich auch, v.a. du solltest das nochmal tun

Zunächst mal finde ich den Angriff ein bisschen unangebracht,
aber egal.

denke ich nicht, anders kann man dem groben unfug der hier geschrieben wird nicht entgegen.

Wenn er selber eine KFZ Versicherung hat, kann das doch über
diese ( des Verursachers )geregelt werden ? Warum sollte
nicht?

gut, gehen wir mal davon aus wir haben einen kh-schaden und der poller muß repariert werden.
zeig mir den kfz-vr der so einen schwachsinn mitmacht. und dann möchte ich die revision + die aktionäre sehen die sowas dulden. in kh haftet der vr, bei dem das kfz versichert ist! äpfel aus amen.

Naürlich geht das, … mach nicht nur Dienst nach
Vorschrift.

glaub ich kaum aus den o.g. gründen. und bei einem vr MUSS es nach vorschrift gehen. an sonsten würde der vr weder für die vn noch für aktionäre oder gerichte berechenbar sein. sich bedingungen oder gesetze und verordnungen nach seinem belieben auszulegen hat nichts mit kundenfreundlichkeit zu tun. das ist gegenüber den anderen versicherten unverantwortlich! insofern sogar entgegen dem interesse des kunden. ich möchte bei keiner versicherung versichert sein, die jeden furz und feuerstein aus kulanz zahlt. durch so einen müll steigen dann nämlich die prämien.

Warum das Unternehmen das machen sollte ?
Seine Schadensfreiheitsklasse steigt ( sein Beitrag auch)und
somit hat das Versicherungsunternehmen davon also auch einen
Vorteil.

klar, und zum schluß hat man einen 10000 eur schaden und 200 eur mehrprämie in den nächsten 3 jahren (nur so als beispiel). nicht mal ein idiot würde so einen kuhhandel eingehen.

Als ich
noch aktiv in der Versicherungsbranche arbeitete war das doch
kein Problem? hat sich das nun so verändert ? Denke nicht.

wann war das? sind das etwa die zeiten als rs-anträge noch auf bierdeckeln unterschrieben wurden?

Natürlich sind manche Sachen nicht immer festgelegt oder von
den Unternehmen nicht gerne gesehen, aber reden lässt jedes
Unternehmen mit sich.

sicher ist nicht alles in stein gemeißelt. aber irgendwo sind grenzen und diese werden durch gesetze, verordnungen und bedingungen gezogen.
wenn das endlich auch ein paar (möchtegern)versicherungkaufleute (oder fachleute) einsehen würden, wäre das leben oft einfacher. man kann sich die bedingungen nicht immer zurechtlegen und manche sachen sind einfach ausgeschlossen

Ist hier unwesentlich - Stichwort „Benzin-Klausel“.

Ja, da hast du recht, das hatte ich vergessen. Wüsste auch
hierzu was zu schreiben…aber halte mich zurück.

das hätte mich mal interessiert.

Ich bin weder bei einer Versicherung angestellt, noch arbeite
ich in diesem Beruf. Meine BWV Prüfung ist schon einige viele
Jahre her, das muss ich zugestehen.

und das macht mir gerade angst.

Jedoch weiss ich , das man
als Versicherungsvertreter, je nach dem wie gut man in dem
Unternehmen angesehen ist, einiges erreichen kann auch
ausserhalb der Norm / Regeln.

das mag sicher sein, aber in der leistungsbearbeitung haben die vertreter nur ein sehr wenig zu melden.
mfg
snake