Unfall mit Hund

Guten Tag,

im April wurde mein Hund durch eine anlegende Fähre schwer verletzt, die daraus entstandenen Therapie- und Transportkosten für fast tägliche Tierklinik-Besuche belaufen sich auf knapp 3000,- €.

Die Versicherung weigert sich aus Gründen, die für meine Frage wohl weniger von Bedeutung ist, die Kosten zu übernehmen. Das Entscheidende ist: die Versicherung hat nur den Verursacher (also ihren eigenen Versicherungsnehmer) befragt, nicht aber die Zeugen, die diesen durch Unachtsamkeit des Fährmannes ausgelösten Unfall gesehen haben.

Kann ich auf einer Befragung der Zeugen bestehen?

Ich möchte ungern klagen, da ich mir über den Ausgang (weil Tier = Sache) unsicher bin und ich befürchte, am Schluss mit noch mehr Kosten dazustehen, obwohl ich mich ‚im Recht‘ fühle.

Danke für Eure Antworten

Adlergruß

Guten Tag,

im April wurde mein Hund durch eine anlegende Fähre schwer
verletzt, die daraus entstandenen Therapie- und
Transportkosten für fast tägliche Tierklinik-Besuche belaufen
sich auf knapp 3000,- €.

Die Versicherung weigert sich aus Gründen, die für meine Frage
wohl weniger von Bedeutung ist, die Kosten zu übernehmen.

Ich könnte mir vorstellen dass das durchaus von Bedeutung ist. Vielleicht ist untenstehendes von mir sonst auch falsch verstanden worden!

Das
Entscheidende ist: die Versicherung hat nur den Verursacher
(also ihren eigenen Versicherungsnehmer) befragt, nicht aber
die Zeugen, die diesen durch Unachtsamkeit des Fährmannes
ausgelösten Unfall gesehen haben.

Kann ich auf einer Befragung der Zeugen bestehen?

Vor Gericht schon.

Dem Haftpflichtversicherer wird hier im Vorfeld aber selbst die Aussage des Zeugen in erster Linie egal sein, die Aussage des Versicherungssnehmers ist für den Versicherer entscheidend. Sollte ein Gericht später feststellen dass der Verursacher (Versicherungsnehmer) die Unwahreit gesagt hat, so verliert der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorausgesetzt).

Ich möchte ungern klagen, da ich mir über den Ausgang (weil
Tier = Sache) unsicher bin und ich befürchte, am Schluss mit
noch mehr Kosten dazustehen, obwohl ich mich ‚im Recht‘ fühle.

Solltest Du klagen und den Rechtsstreit für Dich entscheiden und es stellt sich heraus, dass der Verursacher gegenüber seiner Haftpflichtversicherung die Unwahrheit gesagt hat, wird der Versicherer für den Schaden nicht eintreten und du wirst dir den Schadenersatz direkt vom Verursacher „holen“ müssen.

Danke für Eure Antworten

Adlergruß

Hallo,

Ich möchte ungern klagen, da ich mir über den Ausgang (weil
Tier = Sache) unsicher bin und ich befürchte, am Schluss mit
noch mehr Kosten dazustehen, obwohl ich mich ‚im Recht‘ fühle.

Die Erstberatung beim Anwalt beinhaltet ja nun nicht gleich die Gefahr des
Ruins; ich würde mich also erstmal braten - ääh, beraten lassen.

Gruß v. T

Hallo,

also ich bin der Auffassung das der Fährbetreiber aufgrund der Tatsache des Betriebs der Fähre bereits aus der Gefährdungshaftung zu Haften hat, nach § 823 BGB. Wer jemanden einen Schaden zufügt hat den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

Tiere sind nach § 90a Satz 1 BGB keine Sachen.

Gefährdungshaftung bedeutet, dass jemand -z.B. ein KFZ Eigentümer- schon mal deswegen haftet, weil er diese ´gefährliche´ Sache im täglichen öffentlichen Verkehr nutzt.

Der Fährbetreiber hat eine Haftpflichtversicherung. Diese hat eine Haftpflcihtversicherung, von der sie sich die Arztkosten erstatten lassen kann. Dies ist aber vordergründig nicht dein Problem.

Noch dazu wenn Zeugen vorhanden sind, solltest du offensiv deine Ansprüche bei dem Fährbetreiber unter Fristsetzung geltend machen!

Viel Erfolg!

Grüße