Unfall mit Hund

Unfall mit Hund

Guten Tag liebe Forenteilnehmer,

im Juni 2012 hatte meine Mutter einen Unfall gehabt. Und zwar ist es so, dass meine Mutter mit unseren Hund mit einer Schleppleine spazieren ging. Kurz vor einer Hundewiese, wo es NICHT erlaubt ist seinen Hund abzuleinen, leinte ein anderer Hundebesitzer seinen Hund ab. Der Hund stürmte auf unseren Hund zu (um zu spielen). Keine bösen Absichten hatte der Hund. Da unser Hund damals noch ein Welpe war, bekam er wohl Angst oder dergleichen und lief um meine Mutter herum, sodass sich die lange Leine um die Beine meiner Mutter wickelte und sie stürzte. Sie zog sich eine Tibiakopffraktur. Sie wurde mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht. Damals verzichtete mein Vater auf eine Anzeige bzw dies mit seiner Versicherung abzuklären. Er meinte, dass unser Hund schuld sei, da er unsere Mutter zu Fall brachte. Aus meiner Sicht ist es aber so, dass ohne den anderen Hund meine Mutter nicht gefallen wäre und somit nichts passiert wäre. Im Laufe des Heilungsprozesses stellt sich nun heraus, dass es wahrscheinlich Folgeschäden gibt und meine Mutter vermutlich nicht mehr richtig arbeiten gehen kann. Damals war sie nur eine Aushilfskraft auf 400 Euro Basis. Hat man jetzt im Nachhinein noch Chancen auf Schmerzensgeld oder aufgrund der Folgeschäden auf eine Entschädigung? Danke im voraus für eure Hilfe.

Warum erfolgte keine Schadenmeldung an die Hundehalterhaftpflichtversicherung des Herren, welcher seinen Hund frei laufen ließ?
Die würde ich sofort nachholen!
Bei einem Hundehalter gilt die s.g. Gefährdungshaftung.
Bitte rufen Sie mich an, dann erläutere ich Ihnen, was ich tun würde.
03501/5710962 oder 0172/7187661 - bitte ab 16.00 Uhr

Viele Grüße
Sven Legler

Hallo mg301291,

wenn der Name und die adresse, des Hundebesitzers bekannt ist, der seinen Hund frei rumlaufen liess, koennte man ueber einen anwalt die Sache verfolgen.
Wenn die Mutter eine private Unfallversicherung hat, koennte sie daraus Leistungsansprueche pruefen lassen.

Vom Prinzip her ja. Wenn der andere Hund schuld war und ihr das beweisen könnt muss die Tierhalterhaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Außerdem kann deine Mutter ihre eigene Unfallversicherung in Anspruch nehmen, wenn bleibende Schäden zurück bleiben.
Gruß
Dennis

Guten Tag,

da die Angelegenheit schon etwas her ist, sollte hier bzgl. der rechtlichen Situation ein Anwalt eingeschaltet werden. Eine rechtssichere Aussage kann ich hierzu nicht treffen.

Gruß

Hallo mg301291
Ja, Möglichkeiten bestehen, da man 3 Jahre Anspruch hat auf Entschädigung nach einem Versicherungsfall.
Hier ist die Tierhaltehaftpflichtversicherung des anderen Hundehalters zuständig.
Sofern Sie die Angaben des anderen Hundehalters noch haben,fordern Sie die Angaben zu seiner Versicherung ab und wenden sich an diese Versicherung.
Gruß Lars

Da die Schuldfrage strittig ist, würde ich den Unfall schnellstmöglich bei der eigenen, falls vorhanden, Unfallversicherung melden.
Des weiteren würde ich auf jeden Fall Ansprüche an den Hundehalter geltend machen …wenn er eine Tierhalterhaftpflichtversicherung hat ist Euer Schaden dadurch versichert.
Anzeige muss nicht sein!
Sollte der Halter nicht positiv reagieren sofort einen Anwalt einschalten. Wenn Ihr eine Rechtsschutzversicherung habt dürfte dies kein Problem sein… wenn nicht, für eine Beratung ein paar Euro opfern, denn es ist nach meiner Einschätzung der andere Halter voll verantwortlich !
Wichtig ist, so schnell wie möglich was unternehmen!!!

Alles Gute Gerd Auer

Wenn der Hund schadenersatzpflichtig gemacht werden soll, wie es hier anklingt, gibts kein (Schmerzens-)Geld: als Hundehalter ist die Mutter de facto selbst geschädigt und da sie als Halterin gleichzeitig für das Tun Ihres Hundes verantwortlich ist, wäre es ein Eigenschaden.

Haftpflicht bezahlt jedoch grundsätzlich nur Schäden gegenüber Dritten.

VG Jens
www.jens-sternberg.de