'Unfall' mit Kind - was wäre passiert?

Hallo,

gerade habe ich eine Situation erlebt, die auch anders hätte ausgehen können.
Für den Fall, dass sie schlimmer ausgegangen wäre, würde mich die Rechtslage interessieren.

(Ich schreibe in der „ich“ Form, weil es mir so passiert ist. Trotzdem FAQ-konform, weil das, was ich wissen will, sich auf den theoretisch denkbaren, aber so nicht eingetroffenen und somit virtuellen Fall bezieht!)

Ich befahre eine Straße in einem Wohngebiet, 30 erlaubt.
Ich biege rechts in eine Straße ab.
Dort fahren zwei Kinder auf Tretrollern mitten auf der Straße.
Ich bremse auf Schrittegschwindigkeit.
Die Kinder sind etwa 40m weit weg.
Sie spielen ganz offensichtlich Verfolgung.
Eines ruft „Attacke! Angriff!“, das andere: „Auto!“
Darauf verlässt das Kind fast schon panisch die Straße und fällt hin.
Zu dem Zeitpunkt war ich noch etwa 30m weit weg, immer noch sehr langsam.
Ich halte an, dem Kind ist nichts passiert, es lacht sogar darüber, dass es beim Übergang von der Sraße auf den Bürgersteig gefallen ist.
Ich frage noch, ob alles O.K. ist: Ja, alles OK.
Dann frage ich noch, wie alt es sei: 9
Ich sage ihm, dass er als 9jähriger Junge doch wissen müsste, dass man nicht auf der Straße spielen soll, fahre dann weiter.

Nun die Frage:

Was wäre eigentlich passiert, wenn er sich verletzt hätte?
Hätte ich - obwohl weit weg, sehr langsam und überhaupt keine Gefahr darstellend - trotzdem im Rahmen der Gefährdungshaftung eine Schuld gehabt? Schließlich war ich ja der Anlass für seine Überreaktion.
Es gab doch mal ne Änderung bezüglich der Haftung im Straßenverkehr bei Unfällen mit Kindern, ich finde die aber nicht.

Hallo,

Was wäre eigentlich passiert, wenn er sich verletzt hätte?

Dann ist das Kind kaputt!

Hätte ich trotzdem im Rahmen der Gefährdungshaftung
eine Schuld gehabt?

Die würde maximal geprüft werden, würd hier wohl ausgeschlossen, da weit wech!

Schließlich war ich ja der Anlass für
seine Überreaktion.

Auch für die Ursache der Verletzung???

Es gab doch mal ne Änderung bezüglich der Haftung im
Straßenverkehr bei Unfällen mit Kindern, ich finde die aber
nicht.

Kinder bis 10 Jahre tragen keine Schuld bei einem Unfall, auch wenn es lt. BGB möglich wäre!

VG René