Unfall mit Leasingfahrzeug

Moin,
hatte kurz nach Weihnachten einen Unfall mit meinem Leasingwagen.
Das Ding hat schon 6 Jahre auf dem Buckel, ist aber trotzdem noch 9.200 Takken wert.
Der Schaden beläuft sich auf rund 8.000 Takken.
Die vollkasko zahlt das natürlich, auch wenn es sich eigentlich nicht mehr lohnt.
Meine Frage ist jetzt: Macht mir die BMW Bank der das Auto ja noch gehört einen Strich durch die Rechnung und sagt ne ne wir lassen das nicht machen.
Wäre echt scheisse weil ich sau an dem Auto hänge und mich echt ärgern würde.

hi,
in deinem fall (wenn die daten stimmen) ist das so das der reparaturwert unter dem wiederbeschaffungswert liegt, somit ist das fzg. reparaturwürdig, kaskosachen sind zwar nicht mein fall, ich mache nur haftpflichschäden, aber … rein theoretisch gibt es eine 130% regelung, das heißt man kann das fzg. von einer WERKSTATT MIT RECHNUNG reparieren lassen, der wert kann 30% höher sein als der wiederbeschaffungswert, man darf das fzg dann aber in dem nächsten halben jahr NIENICH-ÜBERHAUPTNICHT verkaufen, lange rede kurzer sinn - das ist dein fzg. und wenn die daten stimmen kannst du den reparieren lassen,
gruß

Hallo,

ich weis nicht, was Takken sind. In Ihrem Fall wird aber Ihre Versicherung bestimmen, wie Ihr Unfall abgewickelt wird. Sie werden einen Gutachter schicken, der wahrscheinlich einen Totalschaden feststellen wird. Dh. Sie bekommen den Wiederbeschaffungswert abzügl. Restwert ersetzt. Woher wissen Sie wie hoch der Schaden ist.

Wenn sie mir genauere Angaben machen würden, mit Angaben in „Deutsch“ und in Euro könnte ich Ihnen eventuell genaueres dazu sagen.

Gute Frage, für die Bank würde es sich lohnen, auf wirtschaftlichen Totalschaden abzurechnen, wenn es ausreichend Restwerte für dein kaputtes Auto geben würde. Wenn nichts darüber in deinem Leasing-Vertrag steht (von wegen die Bank hat das Recht auf wirtschaftl. Totalschaden abzurechnen) dann kannst du sicher reparieren lassen. Da die Leasing das aber vorher sowieso genehmigen müsste (keine Versicherung zahlt, wenn auf dem Auto ein Sicherungsschein liegt), wirst du ja erfahren, was deine Bank sagt.
Prinzipiell gilt, es muss alles irgendwo in den Verträgen stehen.

Gruß aus Berlin

Ich bitte meine Aussprache zu entschuldigen.
Also,
mit der Versicherung ist das alles soweit geklärt.
Ein Gutachter hat den Wert des Fahrzeuges auf 9.200€ gesetzt.
Der Unfallschaden beträgt 8.200€.
Meine Optionen sind jetzt:
1.Wagen verkaufen und Differenz zum Restwert von der Vollkasko einstreichen
2.Wagen trotz wirtschaftlichem Totalschaden reparieren zu lassen
Ich würde den Wagen gerne reparieren lassen.
Meine Frage ist jetzt: Macht die BMW Bank ( Leasing) das mit oder untersagt sie mir den Verkauf.
MfG

Tschuldigung nicht den Verkauf ich meine die Reparatur

Hallo, das kann schon passieren. Die Leasinggesellschaft prüft immer die Wirtschaftlichkeit. In diesem Fall wäre die Abrechnung auf Totalschadenbasis wahrscheinlich die günstigere Variante. Da der Unfall auf jeden Fall der Leasing gemeldet werden muss würde ich trotzdem auf die Reparaturvariante hinweisen. Eventuell ist auch die Art des Leasingvertrages relevant. Falls das Fahrzeug nach der vereinbarten Zeit von Ihnen übernommen/gekauft wird wäre das schon ein Punkt in Richtung Reparatur. Es wäre aber die Wertminderung zu beachten. Diese wird durch die VK ja nicht gezahlt, trotzdem hatte das Fahrzeug einen nicht unerheblichen Unfall der sich wertmindernd auswirkt. Also am besten mit denen erst einmal reden. Viel Erfolg dabei und beste Grüße, Roland

Bei der Konstellation liegt eigentlich noch kein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Eine fachmännische Reparatur ist gerechtfertigt. Die Bank wird da nichts dagegen haben können, es sei denn Sie haben der Bank bisher Probleme bereitet, dann wird sie eventuell daran interessiert sein, die Verbindung durch Verkauf des Fahrzeugs zu beenden. Ein provisorische Reparatur in Eigenregie oder Ähnliches können Sie allerdings völlig vergessen.

schon beantwortet

Tschuldigung nicht den Verkauf ich meine die Reparatur

Jooaaa,
also der Wagen steht ja schon beim BMW Händler und wartet jetzt da auf die Reparatur.
Probleme habe ich denen meines Wissens nach noch nicht gemacht.
Ich zahle seit 6 Jahren schön meine Leasingraten und habe den Wagen auch immer Checkhet pflegen lassen.
Von da her.

Erteilen Sei der BMW WS einen Reparaturauftrag unter der Voraussetzung dass die gegnerische Versicherung eine „Reparaturkostenübernahmeerklärung“ an den BMW Händler schickt. Dann rechnet dieser mit der Versicherung direkt ab.