Unfall mit lkw nicht bemerkt

hallo,

folgendes zenario:

lkw fahrer fährt mit 12 tonner in einer seitenstraße innerorts und will nach links in eine andere straße abbiegen.

dies ist nicht möglich, da pkw’s im abbiegebereich stehen, ca. 2 meter und ca. 3 meter von der einmündung entfernt.

lkw steht gerade zwischen den pkw, fahrer steigt aus und beschwert sich mehr oder weniger lautstark über die falschparker.

fahrer schaut im hinteren bereich ob genügend platz ist wenn er abbiegt, heck des lkw schert ja leicht aus.

fahrer steigt ein, versucht nach links abzubiegen, dies gelingt nicht wegen der falschparker, fahrer setzt zurück und streift dabei unbemerkt das rechts geparkte fahrzeug, schaden ca. 1100.-€.

fahrer biegt nach dem rangieren nach rechts ab und kann dann wenden.

nun die krux, ein zeuge gibt an, er habe die kollisionsgeräusche im ersten og gehört und hätte gesehen, dass der lkw fahrer sich den schaden angeschaut hat.

meine frage hierzu, wie kann ein lkw fahrer sich einen schaden ansehen, wenn er vorne im führerhaus sitzt?

zeuge sagt weiterhin aus, er habe den schaden an dem betrefflichen fahrzeug allerdings erst bemerkt als er zur arbeit ging.

was ist eure meinung zu dieser sache?

danke für antworten im voraus.

was ist eure meinung zu dieser sache?

Ich war nicht anwesend und alle anderen vermutlich auch nicht.

Was willst du konkret wissen?

moin,

natürlich geht es darum, ob ihr es als unerlaubtes entfernen von der unfallstelle werten würdet oder nicht.

verstehe deine frage daher nicht wirklich olaf.

Hiho,

ich fahre selber LKW und kann nur soviel sagen: An solchen Engpässen sollte man auch nach dem passieren nochmal kontrollieren ob alles ok ist. Daß man Unfälle nicht zwangsläufig bemerkt weiß jeder der den Job macht und ein Weiterfahren dürfte zwangsläufig auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort hinauslaufen.

Grüßli,
Arcon

Hallo,

natürlich geht es darum, ob ihr es als unerlaubtes entfernen
von der unfallstelle werten würdet oder nicht.

keine Unfallflucht.
Laut neuestem Urteil, keine Ahnung von welchem Gericht, auf jeden Fall eine höhere Instanz, liegt keine Unfallflucht vor, wenn der Fahrer glaubhaft machen kann, das er den Unfall nicht bemerkt hat.

Guckst du auch hier:

http://www.lkwrecht.de/Topthemen/Unfallflucht_oder_B…

Klingt ja auch logisch, man kann nur flüchten, wenn man sich der Sache bewusst ist.

Gruß
Roland