Unfall mit Mietwagen im Aushilfsverhältnis

Guten Tag zusammen.

Ich habe im Aushilfsverhältnis als Wochenendhilfe in einer GmbH gearbeitet.
Während dieses Aushilfsverhältnis sollte ich mit dem Miettransporter etwas Ausliefern (aus Anonymitätsgründen möchte ich nicht genauer darauf eingehen).
Alles in Bester Ordnung bis auf dem Gelände vor Ort zu einem Unfall gekommen ist (Eigenes Verschulden).
Arbeitgeber war enttäuscht aber entgegenkommend.
Soweit alles gut.
Nun war ich erkrankt und konnte aus Privaten problemen nicht Kündigen und habe mich nicht mehr gemeldet. Leider unpassendes Verhalten und als Konsequenz fristlose Kündigung.
Mein Problem nun:
Ich habe jetzt ein schreiben bekommen, dass ich mich am Schaden beteiligen soll.
Ich bin etwas panisch und weiß nicht wie ich reagieren soll. Gleich Anwalt einschalten oder Aussichtslos?

Ich hoffe jemand kann sich zu meinem Rechtsproblem äußern.

Vielen Dank

Lieben Gruß

Was soll ihnen hierzu ein Anwalt sagen? Es ist doch selbstverständlich, dass der Schuldige, in diesem Fall sie für den Schaden aufkommen müssen. Wenn sie Glück haben dann brauchen sie nur den Selbstrisiko-Betrag der KFZ Versicherung zahlen. Das man einer WE-Hilfe bei Krankheit und nach so kurzer Zeit kündigt ist auch üblich. Was nützt eine krankgeschriebene Aushilfe?

Hallo,

möchtest Du Deinem Arbeitgeber nicht einfach die Situation schildern ? Wie Du geschrieben hast, was er ja wirklich einigermaßen nett. Da hattest Du übrigens viel Glück…

Jetzt zum Problem des Unfalls. Ich denke, das Eine hat nichts mit dem Anderen zu tun. Der Unfall ist passiert. Er ist Dir entgegen gekommen. D.h. Wärst Du nicht krank geworden, dann hätte er auch nichts verlangt, oder ?

Ich würde zuerst versuchen mit ihm zu reden. Ehrlich, wenn Dir etwas an dem Job liegt, vielleicht gibt es sogar die Möglichkeit weiter bei ihm arbeiten zu können und als „Dank“ sich auch an den Kosten zu beteiligen ? So behältst Du Deinen Arbeitsplatz und zeigst Dein Entgegenkommen… Natürlich weiß ich nicht wie „verfahren“ die ganze Situation schon ist.

Ich wünsche Dir viel Glück.

MfG

Harley

Ahoi Nexemy,
leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen, solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, wäre es sinnvoll einen RA zu befragen

Jack

Ich gehe mal davon aus, dass der Wagen, entweder von der Firma angemietet war, bezw. Der Firma gehoert.

Es ist auf dem Firmengelaende in Ausfuehrung und Auftrag der Firma zum Schaden gekommen?
Dann hat die Firma fuer den Schaden aufzukommen.
MfG

Hallo,
leider kann ich dazu keine Aussage treffen.
MFG
Marcjue

Hallo,

bitte beachten - ich bin als Experte für Arbeitsschutz eingetragen, nicht für Arbeitssrecht.

Trotzdem mein Tipp: Geh zum Anwalt, alles andere wird dir nichts bringen.

cu
sil

Hallo,
Dumme Sache. Tatsächlich ist es so, dass im Falle eines Schadens, den ein Arbeitnehmer verursacht, es zu (leider) oftmals rechtmäßigen Regressforderungen des Arbeitgebers kommt.
In so einem Fall sollte der betroffene Arbeitnehmer (also Du) auf jeden Fall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen.
Die Rechtsprechung urteilt in der Regel nach folgender Systematik:
Im Falle einer einfachen Fahrlässigkeit trägt der Arbeitgeber den Schaden alleine.
Im Falle der groben Fahrlässigkeit wird der Schaden „gequotelt“, das heißt unter Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.
Wie aufgeteilt wird, also wer wieviel des Schadens zu tragen hat entscheidet das Arbeitsgericht. Deshalb der Anwalt.
Im Falle des Vorsatzes, das heißt der absichtlichen Schadensverursachung ist die Sache natürlich klar.
Bei einem Verkehrsunfall geht ein Arbeitsgericht schon mal schnell von einfacher bzw. leichter Fahrlässigkeit aus und Du bleibst ohne Kosten. Aber dafür natürlich schnell zum Arbeitgericht und vorher zum Anwalt.
Achte darauf, dass sich der Anwalt mit Arbeitsrecht auskennt.
Viel Erfolg, Johannes

Hallo,
das Problem ist leider heikel. Bei Vorsatz (schließe ich mal aus) oder grober Fahrlässigkeit haftest Du. Deshalb rate ich Dir, einen Anwalt aufzusuchen, falls Du keine Rechtsschutzversicherung oder Haftpflichtversicherung hast. Diese beiden würden Dich allerdings kostenlos beraten.
Alles Gute!
Gruß

Es tut mir leid, aber ich kann die Frage nicht beantworten. Meiner Meinung nach bist Du aber Unfallversichert während Deiner Arbeitszeit. Alles Gute.
Guten Tag zusammen.

Ich habe im Aushilfsverhältnis als Wochenendhilfe in einer
GmbH gearbeitet.
Während dieses Aushilfsverhältnis sollte ich mit dem
Miettransporter etwas Ausliefern (aus Anonymitätsgründen
möchte ich nicht genauer darauf eingehen).
Alles in Bester Ordnung bis auf dem Gelände vor Ort zu einem
Unfall gekommen ist (Eigenes Verschulden).
Arbeitgeber war enttäuscht aber entgegenkommend.
Soweit alles gut.
Nun war ich erkrankt und konnte aus Privaten problemen nicht
Kündigen und habe mich nicht mehr gemeldet. Leider unpassendes
Verhalten und als Konsequenz fristlose Kündigung.
Mein Problem nun:
Ich habe jetzt ein schreiben bekommen, dass ich mich am
Schaden beteiligen soll.
Ich bin etwas panisch und weiß nicht wie ich reagieren soll.
Gleich Anwalt einschalten oder Aussichtslos?

Ich hoffe jemand kann sich zu meinem Rechtsproblem äußern.

Vielen Dank

Lieben Gruß

Hallo,
ja, Ihnen bleibt nichta Anderes übrig, als sofort einen Anwalt ihres Vertrauens einzuschalten.
Mit freundlichen Grüßen
J. D.

Hallo Nexemy,

das Arbeitsverhältnis bestand während des Unfallzeitpunkts -somit muss die Versicherung des AG bzw. der Autovermietung haften. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach diesem Zeitpunkt dürfte darauf keinen Einfluss haben.