Unfall mit Motor-roller

Hallo liebes Forum,

mal angenommen, jemand ist von nen Rollerfahrer angefahren wurden und das Fahrrad mußte repariert werden.

A) Die Versicherung fordert die damalige Anschaffungsrechnung - die aber nicht mehr da ist.
B) Versicherung sehr träge - Unfall schon lange her.

Muß die Versicherung z. B. einen Sachverständigen rausschicken zwecks Erstellung eines Wertgutachtens??

Wie lange darf die Versicherung so etwas hinauszögern? Ab wann kann man z. B. über eine Rechtschutzversicherung sein recht einklagen?

Vielen Dank und mit Gruß
Bernd

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