Unfall mit privatem Hindernis

Hallo Experten,

heute habe ich auch mal eine Frage oder besser einen Fall:

Bei uns im Ort stellt jemand ständig vor seine Ausfahrt, auf die öffentliche Straße, einen Dreibock (rot-weiß angemalt). Diese Straße ist Einkaufstraße und gut besucht. Damit er ständig frei Fahrt hat stellt er diesen Dreibock auf.
Eine Kollegin ist heute beim rückwärts Ausparken über dieses Teil gefahren (es stand aber schon dort als sie einparkte). Dieser Dreibock ist nicht im Rückspiegel oder durch Umblick sichtbar - dieser Dreibock ist einfach zu niedrig. Unglücklicherweise hat sich dieses Teil verselbständig und ist ihr in die Rückscheibe geflogen.

Die Frage ist nun, wer den Schaden bezahlt. Ist das durch den Hausbesitzer nicht ein eigenwilliger Eingriff in den Straßenverkehr? Aber darf man dann auch nicht seine Mülltonnen auf die Straße stellen?

Ich wäre für schnelle Antworten dankbar. Eventuell auch Gerichturteile?

BYe … Garti.

(Ich weiss nicht genau, ob diese Frage hier bei Kraftfahrzeugen an der richtigen Stelle, wenn nicht bitte verschieben)

Hallo,

das aufstellen von Hindernissen ist untersagt. §32 Abs1 StVO regelt das ( http://www.verkehrsportal.de oben rechts das Fenster mit den Gesetzen aufscrollen )

Zum aufstellen dieses Hindrnisses bedarf es einer Ausnahmegenehmigung nach §46 Abs8 StVO.

An Ihrer Stelle würde ich Strafanzeige und Straf antrag stellen, denn viele „Kleinanzeigen“ werden mangels Kapazität der Staatsanwaltschaften schnell eingestellt.

Finanzielle Schadensersatzansprüche wird sie zivilrechtlich durchsetzen müssen. Empfehle Rechnungsstellung und Fristsetzung mit Mahnungsandrohung. Beweisbilder vorhanden ? Zeugen ? Sonst sieht es schlecht aus.

gruß

dennis

Hallo,

danke für die schnelle Hilfe. Das mit der STVO sieht ja ganz gut aus.

An Ihrer Stelle würde ich Strafanzeige und Straf antrag
stellen, denn viele „Kleinanzeigen“ werden mangels Kapazität
der Staatsanwaltschaften schnell eingestellt.

Wie läuft das - muss man Strafanzeige bei der Polizei machen? Und wie ist der weitere Werdegang? Und die Aussichten auf Erfolg?

Finanzielle Schadensersatzansprüche wird sie zivilrechtlich
durchsetzen müssen. Empfehle Rechnungsstellung und
Fristsetzung mit Mahnungsandrohung. Beweisbilder vorhanden ?
Zeugen ? Sonst sieht es schlecht aus.

Fotos wurden glaube ich keine gemacht, aber Zeugen sind vorhanden. Ich gehe davon aus, dass man die Schadensersatzansprüche direkt an den Verursacher schickt. Wie formuliert man die Mahnungsandrohung?

Ist sonst noch etwas zu beachten?

BYe … Garti.

Hallo Dennis,

deinen Tipp wegen Strafantrag etc. pp. darf man getrost vergessen.
Wenn du schon in der StVO blätterst um den entsprechenden Paragraphen rauszusuchen, dann schau doch auch gleich im Bußgeldkatalog nach.
„Gegenstand auf eine Straße gebracht oder dort liegen gelassen, obwohl dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden konnte“ kostet 40 Euro und einen Punkt.
Da der Gegenstand in diesem Fall dort schon länger stand und sich sicher nicht von selbst bewegt hat ist also maximal die o.g. Strafe fällig. Den Schaden am Auto trägt die Dame höchstwahrscheinlich selbst.
Und wenn ich der Besitzer des Hindernisses wäre, ich würde von der Dame auch noch einen Ersatz für das kaputtgefahrene Teil verlangen.

Grüße von
Tinchen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

so sehe ich das auch. Das (eventuell) verbotene Abstellen eines Gegenstandes auf der Straße ist eine Sache. Das berechtigt immer noch nicht dazu, das Teil einfach umzufahren. Einen Inlinescater, der unberechtigt auf der Straße fährt darf ich ja auch nicht auf die Haube nehmen

Hi!

a) Doppelpostings sind unerwünscht.

b) was man anfährt und beschädigt, muss man bezahlen. Deine Bekannte muss also den Bock ersetzen. Wie kommst Du nur darauf, dass der „Bockbesitzer“ hier etwas zu bezahlen hätte?

Empfehlung: Augen auf!

Grüße,

Mathias

Hallo,

danke für die Antworten.

Da muss die Kollegin den Schaden selbst übernehmen. Es ist besser so abgelaufen, als wenn man ein Kind umgemengelt hätte nur weil es zu klein ist.

Andererseits kann man aber dem Hausbesitzer mal einen Tip geben, dass er es zu unterlassen hat dieses verkehrsgefährdene Gerät dort aufzubauen (§32 StVO und Bußgeldkatalog). Oder?

BYe … Garti.

a) Doppelpostings sind unerwünscht.

Sorry, aber ich wusste nicht, ob es zu Recht oder Auto gehört.

b) Wie kommst Du nur darauf, dass der „Bockbesitzer“ hier etwas zu bezahlen hätte?

Wenn ich in einem Mietshaus meine Inline auf der Treppe liegen lasse und der Nachbarn stürtzt die Treppe herunter. Wer muss denn da für die Krankenhauskosten aufkommen? Etwa nicht ich - oder meine Haftpflichtversicherung?

Empfehlung: Augen auf!

Danke - wird sie sicherlich jetzt machen.

Hallo,

deinen Tipp wegen Strafantrag etc. pp. darf man getrost
vergessen.
Wenn du schon in der StVO blätterst um den entsprechenden
Paragraphen rauszusuchen, dann schau doch auch gleich im
Bußgeldkatalog nach.
„Gegenstand auf eine Straße gebracht oder dort liegen
gelassen, obwohl dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert
werden konnte“ kostet 40 Euro und einen Punkt.

Soweit ging ich nicht, mag sein. Da muß er selbst danach suchen oder der Rechtsanwalt.

Da der Gegenstand in diesem Fall dort schon länger stand und
sich sicher nicht von selbst bewegt hat ist also maximal die
o.g. Strafe fällig. Den Schaden am Auto trägt die Dame
höchstwahrscheinlich selbst.
Und wenn ich der Besitzer des Hindernisses wäre, ich würde von
der Dame auch noch einen Ersatz für das kaputtgefahrene Teil
verlangen.

Diese Einstellung ist traurig amerikanisch: Erst was verbotenes tun und dann sich noch beschweren, wenn es kaputtgefahren wird. Aber keine Angst: Ich hätte es Dir das Ding durch das geschlossene Fenster reingeworfen wenn es Deines gewesen wäre !!

gruß

dennis

Das
berechtigt immer noch nicht dazu, das Teil einfach umzufahren.

Wer sprach hier von Vorsatz ? Du …

gruß

dennis