Unfall mit Radarfalle auf Standstreifen

Hallo, mal rein hypothetisch,

wenn auf dem Standstreifen einer Autobahn einer dieser grauen Radarfallen steht, jemand mit meinem Auto eine Panne hat und beim Abbremsen auf dem Standstreifen dieses Teil nicht sieht (vielleicht ist das Wetter ja auch noch grau) und darüber fährt, wie sieht dann wohl die Schuldfrage aus ? Schliesslich sind die Teile ja nie als Hindernis abgesichert. Gab es so einen Fall vielleicht sogar mal ?

Danke und Gruß
Elton

Auch Hallo,

wenn auf dem Standstreifen einer Autobahn einer dieser grauen
Radarfallen steht, jemand mit meinem Auto eine Panne hat und
beim Abbremsen auf dem Standstreifen dieses Teil nicht sieht
(vielleicht ist das Wetter ja auch noch grau) und darüber
fährt, wie sieht dann wohl die Schuldfrage aus ? Schliesslich
sind die Teile ja nie als Hindernis abgesichert. Gab es so
einen Fall vielleicht sogar mal ?

Ich meine, das die Blitzer hinter der Leitplanke stehen.

Aber egal, das hier gilt:http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_01.php

Damit dürfte die Schuldfrage ja geklärt sein.

Grüße
Schmidti

Hallo Herr Schmidt,

Ich meine, das die Blitzer hinter der Leitplanke stehen.

Der, den ich meine, stand auf dem Standstreifen !

Aber egal, das hier
gilt:http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_01.php

Damit dürfte die Schuldfrage ja geklärt sein.

Der gilt nicht nur hier, der gilt immer. Leider keine grosse Hilfe :frowning:

Gruß
Elton

Hallo Elton,

Leider keine grosse Hilfe :frowning:

Schade.

Aber andersrum. Kurz vorher hat ein anderes Auto eine Panne, steht auf dem Standstreifen und noch bevor der Fahrer das Fahrzeug absichern kann, fährt einer hinten rein. Ist einfach der Schuld, der drauf fährt. Denke ich. §§ kann ich Dir hierzu nicht nennen.

Grüße
Schmidti

P.S.: Ich bin mal einen Linienbus mit 100 Menschen an Bord gefahren innerorts. Mir nimmt einer wenige Meter vor mir die Vorfahrt (aus einer Ausfahrt heraus), merkt es und bleibt mitten auf meiner Fahrspur stehen. Ich hatte exakt 29 km/h drauf, machte eine Vollbremsung (wie gesagt 50 Sitzplätze, die anderen Passagiere standen im Bus!)aber bin doch noch in den reingefahren.

Der Polizist will mir einen Strafzettel wegen Verursachung eines Unfalles geben, und sagte: „Ein stehendes Hindernis kann niemals einen Unfall verursachen, also haben sie den Unfall verursacht.“ Da ich damit nicht einverstanden war, hat er mich angezeigt. Bei der späteren Gerichtsverhandlung habe ich als Fahrer auf jeden Fall keine Geldbuße/Verwarnungsgeld bezahlen müssen. Mein Chef blieb aber auf einem Teil seines Schadens sitzen. Aufgrund „Gefährdungshaftung“ oder so ähnlich.

Hallo, mal rein hypothetisch,

Ganz real hallo :wink:

dieses Teil nicht sieht
(vielleicht ist das Wetter ja auch noch grau)

mit dieser Argumentation wäre ich ja fürcherbar vorsichtig :wink: Denn wenn’s so zapfendusternebelig ist, dass ich die Hand vor Augen bzw. die Radarfalle auf dem Standstreifen nicht sehe, könnte man mir ja unterstellen ich sei zu schnell unterwegs gewesen. Und sowas macht sich immer nie (sic!) so gut.

Alternative Fragestellung wäre: man sei mit vorschriftsmässigen 120 km/h unterwegs, weit und breit kein anderes Auto, keine Unbille des Wetters und auf einmal *poff* platzt der Reifen. Ich verhalte mich mustergültig, schleudere jedoch versehentlich auf den Seitenstreifen und ausgerechnet dort steht die besagte Radarfalle. Kann ich das dann dem Reifenhersteller - dem ich natürlich in diesem fiktiven Fall einen eindeutigen Materialfehler nachweisen kann - auf die Rechnung schreiben?
Was wenn der Reifen aber nicht wegen einem Materialfehler geplatzt ist sondern weil ich bei den letzten 1000 Einparkversuchen meinen Reifen regelmässig an der scharfen Bordsteinkante abradiert habe?

Interessante Frage auf jeden Fall…

*wink*

Petzi

Auch ein reales hallo,

Denn wenn’s so zapfendusternebelig ist, dass ich die Hand vor
Augen bzw. die Radarfalle auf dem Standstreifen nicht sehe,
könnte man mir ja unterstellen ich sei zu schnell unterwegs
gewesen.

Zu schnell oder unaufmerksam. Beides führt zu Haftung 100%.

platzt der Reifen. Ich verhalte mich mustergültig

Dann haftet der Fz-Halter aus der Betriebsgefahr, auch ohne Verschulden. Exculpierung nicht möglich.

Kann ich das dann dem
Reifenhersteller - dem ich natürlich in diesem fiktiven Fall
einen eindeutigen Materialfehler nachweisen kann - auf die
Rechnung schreiben?

Wenn ein Materialfehler vorliegt, haftet der Reifenhersteller, so dass der KH-Versicherer seinen Aufwand dort einfordert (nach Produkthaftungsgesetz).

Was wenn der Reifen aber nicht wegen einem Materialfehler
geplatzt ist sondern weil ich bei den letzten 1000
Einparkversuchen meinen Reifen regelmässig an der scharfen
Bordsteinkante abradiert habe?

Evtl sogar Verschuldenshaftung (ansonsten Betriebsgefahr, siehe oben).

Grüße, M

Hallo,

m. E. 100% Haftung des Fahrers, ich sehe keine Ansatzpunkte für eine Mithaftung.

Grüße, M

Hallo,

m. E. 100% Haftung des Fahrers, ich sehe keine Ansatzpunkte
für eine Mithaftung.

das sehe ich nicht so. Nicht umsonst werden Fahrzeuge mit Rückstrahlern ausgestattet und Fahrer verpflichtet ihre Fahrzeuge bei einer Panne ausreichend abzusichern. Und auch das Halte- und Parkverbot gibt es ja nicht ohne Grund. Stellt die grün-weiß Fraktion ungesichert Gegenstände mit minimaler Silhuette bei schlechten Wetterverhältnissen auf den Standstreifen, sehe ich hier eine ganz erhebliche Haftung bei einem Unfall. Soweit ich weiß trägt schon ein PKW Fahrer, der sein KFZ bei einer Panne nicht sichert, eine Schuld bei einem Unfall. Und ein liegengebliebenes Fahrzeug ist noch deutlich besser zu erkennen als ein ungesichertes Dreibein.

Gruß

S.J.

Hi,

da ist was dran. Trotzdem muss der Fahrer innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten (können). „Ich habe nichts gesehen, denn es war dunkel/trübe“ ändert daran nichts.
Häufig fährt jemand bei Nebel in Fzge rein, die bereits verunfallt sind und mitten auf der Fahrbahn stehen… eine Mithaftung gibt es da selten, allenfalls aus Betriebsgefahr.
Der Standstreifen ist nicht zum Fahren da, und es hätte dort ja auch ein bereits durch Panne liegen gebliebenes Krad stehen können, ähnlich unsichtbar. Im Rahmen der Verschuldensabwägung sehe ich hier „spontan“ weiterhin 100%, zumal vom Dreibein keine Betriebsgefahr ausgeht.

Im konkreten Fall könnte es natürlich (wie immer) anders aussehen.

Grüße, M