Unfall mit Schrittgeschwindigkeit

Hallo,

ich habe mir eine CD für die Führerscheinprüfung zugelegt, dort war auch u. a. die Frage wann man sich NICHT anschnallen muß.

Als richtige Antwort war - beim fahren mit Schrittgeschwindigkeit -.

was mich etwas gewundert hat, da selbst viele die ich kenne und sogar teilweise 10 Jahre und länger ihren Führerschein haben, darüber erstaunt waren das diese Antwort richtig ist.
Nun meine Frage(n):

Ich fahre also mit Schrittgeschwindigkeit und irgendjemand fährt mit höherem Tempo rein und ich werde (erheblich) verletzt, wie sieht es dann mit dem Versicherungsschutz für mich aus wenn mir nachgewiesen wird, das ich nicht angeschnallt war und

Fall a)

es beweisbar ist (sei es von mir oder anderen(Zeugen)) das ich mit Schrittgeschwindigkeit gefahren bin

Fall b)

es nicht beweisbar ist (sei es von mir oder anderen(Zeugen)) das ich mit Schrittgeschwindigkeit gefahren bin

Fall c)

gar nicht mehr in der Lage bin irgendetwas dazu zu sagen (Koma, Tot etc.)

oder

Fall d)

wenn alles zusammen kommt.

Besten dank für die Antworten und Grüße,

der Kobold

PS.: X-Posting mit dem Brett Recht, da mich einmal das Versicherungstechnische interessiert und einmal die rechtliche Seite dazu

Hallo Kl. Kob.
ich vermute mal, der Richter würde Dir eine erhebliche Mitschuld geben. Denn Du bist verpflichtet, unabhängig von solchen Ausnahmeregeln, alles zu Deiner Sicherheit mögliche zu tun.
Doch dies ist eine Frage für´s Rechtsboard.

Grüße
Raimund

Hallo Kobold,

pauschal lässt sich dazu nix sagen: Es kommt immer auf den Einzelfall drauf an… Hört sich komisch an, aber der genaue Sachverhalt ist jedesmal anders und somit auch die Schuldbeteiligung und ggf. Mithaftung.

Gruß
Marco