Unfall mit schwerverletzter Person - Polizeiaussag

Hallo,
meine Mutter wurde vor 7 Wochen in der Arbeit vom Stapler angefahren. Am linken Bein ist das Sprunggelenk und ein Zeh gebrochen. Am rechten Bein ist der Oberschenkel kompliziert gebrochen. Sie lag 4 Wochen im Krankenhaus (2 OP´s) und hat nun 3 Monate absolute Bettruhe und danach Rehe usw. Meine Mutter gibt an, dass der Stapler von hinten kam und ihr in die Beine fuhr und sie in eine Palette schob und dort einquetschte. Ähnlich sagt dies der Fahrer ihr später gegenüber auch aus.
Zeugen gab es vor Ort keine.
Bei einem Termin bei der Polizei durch mich (Tochter) in dem ich die Bilder des Unfalls sehen wollte, stellte sich heraus, dass der Polizist niemanden befragt hat und auch den Stapler (Fahrzeug) an sich nicht angeschaut hat. Bilder von dem Stapler hat er auch keine gemacht, mit der Aussage „dieser war schon weg als ich kam“ und er hat auch nicht danach gefragt.
Die Polizei hat meine Mutter nun erst heute nach 7 Wochen befragt und sagt ihr, dass sie an dem Unfall Schuld sei und in den Stapler von der Seite reingelaufen sei. Meine Mutter stellte dies heute klar und erzählte ihm den genauen Ablauf (zu Hause bei uns, da sie ja bettlägerig ist). Dies glaubt der Polizist jedoch nicht, da die Zeugen (wo auch immer die nun herkommen) etwas anderes sagen. Nun will der Polizist, dass meine Mutter die Aussage schriftlich vormuliert und unterzeichnet und ihm dann per Post zukommen lässt.
Meine Fragen hierzu sind nun folgende:

  1. Hat der Polizist sich richtig verhalten, weil er den Stapler nicht angeschaut hat, nicht fotografiert hat und auch nicht gleich vor Ort befragt hat?
  2. Darf er 7 Wochen warten, bis er die Beteiligte befragt?
  3. Muss nicht er die Aussage schriftlich schreiben und sie zur Unterschrift vorlegen?
  4. Wie kann man sich hier allgemein helfen, dass meine Mutter unschuldig ist und die „Zeugen“ lügen?
  5. Zahlt die BG auch wenn der Bericht der Polizei fälschlicherweise heißt, dass meine Mutter Schuld ist?

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!!!

Hallo!

Der Polizist hat sich sicherlich nicht falsch verhalten. Wenn der Stapler nicht mehr vor Ort war, wie der Polizist sagte, dann war die Unfallsituation ohnehin schon wieder verändert worden. Was hätten also die Fotos dokumentieren sollen? Schäden gab es sicherlich keine am Stapler. Denn Ihre Mutter stellt sicherich kein solches Hindernis dar, dass der Stapler beschädigt war.

Warum vor Ort nicht befragt wurde, kann viele Gründe haben. Ihre Mutter war sicherlich nicht Vernehmungsfähig. Grund wahren wohl die Verletzungen. Hier war sicherlich die Versorgung und die Verbringung ins KH wichtiger. Der Staplerfahrer kann auch einen Schock gehabt haben. Oder der Polizist wollte zunächst erst einmal die Gemüter beruhigen und sich eine ruhigere Umgebung schaffen indem er die Befragung später auf der Dienststelle durchführt. EInen Vernehmung vor Ort ist keine Pflicht! Wieso sollte sich die Situation später anders darstellen?

Der Polizist dürfte für die Befragung sogar noch länger warten. Wieso hat er wohl so lange gewartet? Ihre Mutter lag im KH. Er wollte Sie so kurz nach dem Vorfall sicherlich nicht mit der Aussage belasten und ihr genügend Zeit für die Genesung geben.

Die Aussage kann auch wie bei Ihrem Fall schriftlich durch Sie selbst erfolgen. Das ist eine durchaus gängige Methode. Wieso ist das wohl so? Ist ihre Mutter überhaupt in der Verfassung zur Dienststelle zu gehen? Wenn nämlich nicht, wieso dann nich schriftlich Stellung nehmen? Wenn Sie aber auf eine Aufnahme durch den Polizisten bestehen, dann muss er die Aussag bei sich auf der Dienststelle aufnehmen. Oder Sie vereinbaren einen Vernehmungstermin bei sich zu Hause - der Polizist kommt dann zu Ihnen. Oder liegt die Dienststelle so weit entfernt von Ihrem zu Hause? Das wäre sicherlich auch ein Grund, warum Sie schriftlich Stellung nehmen sollen.

Wenn Sie sich allgemein unsicher sind und meinen es läuft hier was falsch, dann sollten sie zur Not einen Anwalt konsultieren. Aber wozu? Ihre Mutter ist doch nur Geschädigte und nicht Beschuldigte. Was wollen Sie dadurch erreichen?

Ob die BG zahlt weiß ich nicht. Das sollten Sie direkt mit der BG klären.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.

MfG

Meine Fragen hierzu sind nun folgende:

  1. Hat der Polizist sich richtig verhalten, weil er den
    Stapler nicht angeschaut hat, nicht fotografiert hat und auch
    nicht gleich vor Ort befragt hat?

Wenn der Stapler weg war und er keine Möglichkeit hatte ihn zu erreichen dann ja. Ansonsten muss er sich den natürlich anschauen und auch die genaue örtlichkeit aufzeichen. Wurde das ganze als verehrsunfall aufgenommen oder als betriebsunfall?

  1. Darf er 7 Wochen warten, bis er die Beteiligte befragt?

Ja natürlich, auch wenn es für Sie ein schlimmer Vorfall ist, ist es doch Alltag für uns Polizisten. 7 Wochen sind noch sehr schnell, in Berlin haben wir Bearbeitungsdauer von bis zu drei Monaten.

  1. Muss nicht er die Aussage schriftlich schreiben und sie zur
    Unterschrift vorlegen?

Wenn er eine vernehmung durchführt ja muss er, auch haben sie das Recht darauf zu bestehen, vernommen zu werden. Wurde ihre Mutter bei der Befragung belehrt? Als was wurde sie vernommen? War es eine Vernehmung oder eine Befragung?

  1. Wie kann man sich hier allgemein helfen, dass meine Mutter
    unschuldig ist und die „Zeugen“ lügen?
  2. Zahlt die BG auch wenn der Bericht der Polizei
    fälschlicherweise heißt, dass meine Mutter Schuld ist?

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!!!

  1. Wie kann man sich hier allgemein helfen, dass meine Mutter
    unschuldig ist und die „Zeugen“ lügen?

Einen Rechtsanwalt einschalten.

  1. Zahlt die BG auch wenn der Bericht der Polizei
    fälschlicherweise heißt, dass meine Mutter Schuld ist?

Einfach mal anrufen und dort nachfragen.

hallo,
mal ne frage vorab: wie ist denn die polizei überhaupt ns spiel gekommen? war der unfall auf öfftl. strassenland? wer hat die pol gerufen, weswegen „ermitteln“ die denn?

ist die pol denn direkt nach dem unfall zum ort gekommen? wer war da und hat mit wem gesprochen? mit deiner mutter? irgendwas muss ja an diesem tag zu papier gebracht worden sein…

wenn jemand von der pol. zu dieser zeit mit dem fahrer gesprochen hat, hätten da ja auch die zeugen benannt werden müssen…

grds. hat die pol jeden sachverhalt so zu ermitteln, dass alles wahrheoitsgemäß und vollständig zu den akten kommt…

ich bin kein schutzpolizist, habe also keine erfahrung mit verkehrsunfällen, bin mir aber sicher, dass ein unfall mit sach- und personenschaden besonders sorgfältig zu ermittelt werden hat, eben weil jemand verletzt wurde und dingre wie krankenkosten, schmerzensgeld etc. im raume stehen…

insofern ist es zumindest merkwürdig, sollte es keine fotos oder skizzen vom unfall geben und keine protokollierung zumindest mündlich erfolgter befragugen sämtlicher unfallbeteiligter. die feststellung oder nichtfeststellung von zeugen gehört da normalerweise dazu…

zeugenaussagen können von der poliezi geschrieben und dann unterzeichnet werden, aber auch vom zeugen selbst verfaßt werden. letzteres ist viell. sogar besser, weil man eigene formuliewrungen wählen kann.

die 7 wochen können nat. durch hohe arbeitsbelastung unvermeidlich gewesen sein, entscheidend ist wie3der, dass zumindest so schnell gearbeitet wird, dass nix verloren geht oder inzw. vergessen wird…

ich würde di3 pol fragen wer denn die zeugen sind und was genau sie aussagen, wo sie zur fragl. zeit genau waren etc.

begründet die frage ggf damit, dass sie auf die getätigten aussagen der zeugen schließlicjh als geschädigte exakt eingehen will.

notfalls einen anwalt einschalten…die bg wird vermutlich eben nicht einspringen und zahlen, wenn laut poliz. ermittlungen deine mutter schuld war…

gruss

Zu 1.) Ein Foto vom Stapler dürfte den Unfallhergang nicht klären. Es sei denn, Die Polizei findet eine nahezu unveränderte Unfallstelle vor. Dort wäre es wichtig die Endstellungen, Blutspuren u.ä. zu dokumentieren. Ansonsten nützt das Bild des Arbeitsgerätes als solches recht wenig. Man könnte es sich auch aus dem Netz beim Hersteller besorgen.
Zu 2.) 7 Wochen sind schon recht lang. Aber er wird deine Mutter auch nicht in der Reha besuchen. Ich weiß jetzt auch nicht wo das Krankenhaus liegt, in dem sie war. Er wird seinen Dienstbereich deswegen nicht verlassen. Wie gesagt, ist schon ziemlich lang, aber nicht grundsätzlich falsch.
zu 3.)Er muss die Aussage auf gar keinen Fall schreiben. Es ist die Aussage deiner Mutter. Entweder er vernimmt sie persönlich und schreibt dann in der Regel das gesagte mit. Deine Mutter bräuchte dann nur zu unterschreiben. Oder aber er vernimmt sie schriftlich. Dann bekommt deine Mutter ein Formular, welches sie ausfüllt und in dem sie ihre Version des Unfalls darlegen kann.
zu 4.) Wehren kann sie sich im Prinzip nur mit einem Anwalt. Sie könnte z.B. den Staplerfahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung anzeigen und die Sache damit vor Gericht bringen. Dort könnte dann z.B. ein Gutachter feststellen, ob die Verletzungsmuster zum beschriebenen Unfallhergang passen. Auch fragwürdige Zeugen würden vor Gericht ein Problem bekommen. Weist man ihnen (z.B. per Gutachten) nach, dass sie vor dem Richter lügen, dann werden sie am Ende härter bestraft als der Staplerfahrer selber. Dort hört in aller Regel die Freundschaft auf. Also nach Möglichkeit jurist. Beistand suchen. Hilft auch bei Schadensersatzansprüchen, Schmerzensgeld, Rente,…
Zu 5.) Was die Berufsgenossenschaft angeht, so weiß ich es nicht. Aber wie jede Versicherung, wird auch sie nicht freiwillig in voller Höhe zahlen. Auch hier wird wohl ohne Anwalt nicht viel gehen.
Fazit: der Polizist hat unter Umständen nicht perfekt gearbeitet, aber wirklich große Fehler waren es scheinbar nicht. Für alles andere brauchst du wohl nen Anwalt.

Hallo,

Das ist ja ein ziemliches Durcheinander!

  1. Bei einem Arbeitsunfall muss immer ein D-Arzt ( Durchgangsarzt) aufgesucht werden. Das ist wichtig für später ob der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird.
    2.Zur Unfallaufnahme war der Polizist verflichtet alle Be - und Entlastenden Spuren zu dokumentieren. Dazu gehören Bilder ( Skizze ) und Zeugenbefragungen.
  2. Dieser Unfall sollte hoch angebunden gewesen sein, wegen dem Personenschaden.
  3. Für den Beamten wäre es besser gewesen ein zweiter hätte ihn begleitet.
  4. Bei der Polizei braucht niemand die Wahrheit sagen ( vor Gericht schon) , es kann ja sein das der Zeuge jetzt eine andere Meinung hat.
  5. Ich sage a läuft etwas schief. In solch einer Situation solltest Du Dir sofort einen Anwalt nehmen. Alles was Deiner Mutter aufschreibt ist auch belastendes Material vor Gericht.

Ich sage immer Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene paar Schuhe.
Bevor man Deine Mutter den Unfall nicht anerkennt , musst Du Dich beraten lassen, selbst wenn Du keine Rechtschutz hast. Ein Beratungsgespräch kostet nicht viel und manchmal bewirkt ein Schreiben eines Anwaltes ( Akteneinsicht) wahre Wunder. Aus Erfahrung kann ich sagen , wo gearbeitet wird werden Fehler gemacht und die müssen gesucht werden um sie zu finden.
Mit Sicherheit wurde bei der Tatortarbeit geschlampt.

Viel Glück

Nobbi69

Hallo Isy,

ich kann leider erst jetzt auf Deine Anfrage reagieren, dafür bitte ich um Entschuldigung.

Nun zu Deinen Fragen:

Auch bei einem Arbeitsunfall (nicht zu verwechseln mit einem Verkehrsunfall, der hier nicht vorliegt) hat die Polizei alle Maßnahmen durch zu führen, um die objektiven und subjektiven Umstände des Unfallherganges auf zu klären.

  1. Hat der Polizist sich richtig verhalten, weil er :den Stapler nicht angeschaut hat, nicht fotografiert :hat und auch nicht gleich vor Ort befragt hat?

Dass er nichts fotografiert hat, war ein fehler. Dass er die Beteiligten erst später befragt, ist seiner Arbeitsmethodik unterworfen.

  1. Darf er 7 Wochen warten, bis er die Beteiligte befragt?

Manchmal muss er sogar, ob es in diesem konkreten Fall geboten war, sieben Wochen zu warten, weiß ich nicht. Aussagepsychologisch ist dies natürlich eine Zeit, in der Aussagefehler vermehrt auftreten können.

  1. Muss nicht er die Aussage schriftlich schreiben
    und sie zur Unterschrift vorlegen?

Nein, er kann Aussagen auch schriftlich abfordern. Es gibt keine rechtsverbindliche Form für Befragungen oder Vernehmungen. Wichtig sind ausschließlich die zu erfolgenden Belehrungen.

  1. Wie kann man sich hier allgemein helfen, dass :meine Mutter unschuldig ist und die „Zeugen“ lügen?

Das Zeugen lügen wirst weder du (es sei denn du bist Psychologin mit Spezialgebiet Aussagepsychologie) noch der Beamte eindeutig klären können (außer natürlich bei gravierenden Widersprüchen). Der Tathergang in seinen ganzen Facetten sollte aufgeklärt werden, dann kann die entsprechende Ursache auch bestimmt werden. Das ist wohl nun nicht mehr vollständig möglich.

  1. Zahlt die BG auch wenn der Bericht der Polizei
    fälschlicherweise heißt, dass meine Mutter Schuld ist?

Normalerweise ist bei Arbeitsunfällen mit Verletzten laut meinem Kenntnisstand die BG grundsätzlich hinzuzuziehen, zumindest jedoch zu informieren. Regelmäßig kommen Vertreter der BG bei derartigen Folgen auch vor Ort. Da solltes Du nochmal nachhaken.

Zusammenfassend muss gesagt werden, dass der Polizist nach den von Dir geschilderten Vorgängen nicht gründlich genug gearbeitet und so zivilrechtliche Ansprüche Deiner Mutter unterlaufen haben könnte. Da jedoch niemand weiß, welche Erkenntnisse der Beamte aus seinen anderen Maßnahmen, die er wohl gemacht hat (schriftliche Befragungen etc.), gewonnen hat, ist dies hier alles Spekulation.

Das Beste wäre in der Tat, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Liebe Grüße

Daniel

Vielen Dank, das hat mir sehr geholfen!

sorry das ist nicht mein gebiet

Hallo,

ich denke mit diesen Fragen sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen. Da kann ich perönlich nicht soviel zu sagen.

MfG

Streetjudge

Hallo Isy,
Ich will versuchen deine gestellten Fragen zu beantworten, wenngleich ich über diese Plattform keine verbindliche Rechtsberatung treffen darf und möchte.

Um den beschriebenen Unfall zu bewerten sind deine Schilderungen leider etwas dürftig. Es ist nämlich erstmal sehr wichtig, wo sich der Unfall ereignet hat. Sofern der Unfall im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. auf einer normalen Straße) stattfand ist der Unfall ein „Verkehrsunfall“. Wenn der Unfall in einer Firma (z.B. Lagerhalle) passiert ist, ist die Sache kein Verkehrsunfall, sondern lediglich ein Unfall. In beiden Fällen sind die Polizeilichen Ermittlungen anders und auch die Schadensersatzansprüche. Nun aber zu deinen Fragen:

Meine Fragen hierzu sind nun folgende:

  1. Hat der Polizist sich richtig verhalten, weil er den Stapler nicht angeschaut hat, nicht fotografiert hat und auch nicht gleich vor Ort befragt hat?

Ja. der Polizist hat sich denkbarer weise richtig verhalten. Ein Polizist kann (muss aber nicht) Beweise und Indizien sammeln um seine Ermittlungen auszufüllen. Wenn ihm z.B. wenige Aussagen und Spuren ausreichen, muss er nichts weiter unternehmen. Allerdings hat deine Mutter jederzeit das Recht „Beweismittel zu beantragen“. D.h. ihr könnt einen Antrag stellen (den Polzeibeamten schriftlich auffordern) weitere Zeugen anzuhören oder sich den Stabler nachträglich anzuschauen. Der Polzist muss dann euren Beweisanträgen nachkommen.

  1. Darf er 7 Wochen warten, bis er die Beteiligte befragt?

Ja! Oft gehen Ermittlungen bei der Polizei nicht schneller. Manchmal dauern solche Ermittlungen noch viel viel länger. Ein Polizeibeamter bekommt täglich etliche neue Fälle auf den Tisch und alte Ermittlungen müssen abgeschlossen werden. Alles geht schön nach der Reihe. Das ist leider nicht wie im Fernsehn, wo die Kriminalbeamten tagelang nur an einem Fall arbeiten.

  1. Muss nicht er die Aussage schriftlich schreiben und sie zur
    Unterschrift vorlegen?

Nein. Natürlich schreibt der Polizeibeamte seine Ermittlungen (das was er herausgefunden hat) in Form von Ermittlungsberichten auf. Und der Polizeibeamte hat auch sicherlich eine Strafanzeige bzw. eine Verkehrsunfallanzeige geschrieben. Die Aufforderung, dass deine Mutter eine Aussage aufschreiben kann, ist eine Möglichkeit für deine Mutter, die Sache richtig zu stellen. Sie hat das Recht angehört zu werden. Sie muss sich aber nicht äußern, wenn sie das nicht will. Der Polizeibeamte hat jedoch mit der schriftlichen Aussage deiner Mutter nichts zu tun, da muss sie schon selbst tätig werden.

  1. Wie kann man sich hier allgemein helfen, dass meine Mutter
    unschuldig ist und die „Zeugen“ lügen?

Das ist schwer zu beantworten, da ich zu wenig Hintergrundinformationen habe. Ich empfehle hier unbedingt einen Rechtsanwalt aufzusuchen!

  1. Zahlt die BG auch wenn der Bericht der Polizei
    fälschlicherweise heißt, dass meine Mutter Schuld ist?

Bevor die eigentliche Schuldfrage nicht geklärt ist, werden in der Regel Kosten übernommen. Sofern allerdings deine Mutter an dem Unfall schuld war, muss sie für die entstandenen Kosten aufkommen…

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!!!

Gerne,…
Bei weiteren Fragen einfach melden…

LG, marcus

Hallo!

Ich gehe zunächst mal davon aus, dass der Unfall sich nicht auf öffentlichem Verkehrsgrund, sonderen auf einem privaten Firmengelände ereignet hat. In der Art der Aufnahme des Unfalls würde das einen Unterschied machen.

Grundsätzlich ist es so, dass der Sachbearbeiter entscheidet, welche Maßnahmen er trifft und welche er nicht für gewinnbringend erachtet. Es gibt also keine Vorschriften, die besagen, was er innerhalb welchen Zeitraums zu tun hat.

So wie Sie den Fall schildern, würde ich persönlich einen Fall der fahrlässigen Körperverletzung seitens des Staplerfahrers aufnehmen. Es liegt jedenfalls ein gewisser Anfangsverdacht vor. Natürlich könnte sich im Verlauf der Ermittlungen herausstellen, dass er den Unfall nicht vermeiden hätte können und ihre Mutter aufgrund eines eigenen Verschuldens verletzt wurde. Aber ein Anfangsverdacht liegt zumindest vor und die Ermittlungen müssten zunächst mal in diese Richtung erfolgen. Aber immer unter der Voraussetzung, dass sich der Unfall so zugetragen hat, wie Sie es schildern!

Normalerweise ist es so, dass man sich als Polizeibeamter einen Überblick vor Ort verschafft. Dazu gehört i. d. R. das Ausfindigmachen von Zeugen, Befragung von Zeugen und Beteiligten, Besichtigung des Unfallortes und der verursachenden Gerätschaften (Stapler) mit Überprüfung ihrer Funktionsfähigkeit. Scheinbar ist das nicht in dieser Gründlichkeit erfolgt. Warum weiß ich leider auch nicht.

Zur Vernehmung Ihrer Mutter:

Zunächst müsste sie darüber belehrt worden sein, ob sie als Zeugin oder als Beschuldigte/Betroffene vernommen wird. Wenn ihr eine Straftat/Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt werden würde, wäre sie Beschuldigte/Betroffen; wenn sie lediglich als Geschädigte geführt wird, wäre sie Zeugin. Als Beschuldigte/Betroffene müsste sie lediglich Angaben zur Person (in erster Linie Personalien) machen, zur Sache selbst würde es ihr frei stehen, sich zu äußern. Als Zeugin muss sie auch Sachangaben machen, sofern sie kein Zeugnisverweigerungsrecht dem Staplerfahrer gegenüber hätte (Z. B. wegen Verwandtschaft).

Wie Sie den Fall schildern, müsste Ihre Mutter Zeugin sein.

Wenn die zu vernehmende Person nicht zur Polizeidienststelle kommen kann, wie in Ihrem Fall, läuft das bei meiner Dienststelle so ab, dass man die Vernehmung vor Ort durchführt. Entweder, der Beamte diktiert die Aussage natürlich in Anwesenheit der Zeugin auf Diktiergerät (wird dann später schriftlich fixiert), oder er nimmt die Aussage handschriftlich auf. Natürlich hat jeder die Möglichkeit, eine Aussage selbst zu verfassen oder über einen Rechtsanwalt verfassen zu lassen. Dies ist aber der Person frei zu stellen!

Wo natürlich die Zeugen plötzlich herkommen, weiß ich nicht. Zu erwähnen wäre noch, dass Sie oder Ihre Mutter keinen Anspruch hätten, die Ermittlungsunterlagen einzusehen. Dieses Recht steht nur einem Rechtsbeistand zu - ein Rechtsanwalt könnte Akteneinsicht beantragen und würde die gesamten Unterlagen erhalten.

In Ihrem Fall würde ich mich schriftlich zu dem Vorfall äußern und außerdem Strafantrag gegen den Staplerfahrer stellen. Dann muss seitens der Polizei eine Strafanzeige der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden.

Nachweisen, dass die Zeugen nicht die Wahrheit gesagt haben, können Sie nur, indem entweder die Angaben anderer Zeugen zu einem anderen Schluss führen oder wenn bestimmte Anhaltspunkte vorliegen, die beweisen, dass die Sache anders gewesen sein muss, als diese Zeugen das behaupten. Aber hierzu muss eine saubere Beweisführung vorgenommen worden sein.

Die Frage, wie sich die Berufsgenossenschaft verhalten könnte, kann ich leider nicht beantworten.

Ich hoffe dennoch, Ihnen ein wenig weitergeholfen zu haben.

Herzliche Grüße aus dem Bayernland

Walter

Hallo Isy,

  1. Normal wird, wenn die Polizei zu so einem Unfall erscheint, der Ereignisort fotografiert, also der Stapler, der Ort und die Spuren. Grundsätzlich wird alles dokumentiert, es könnte sich ja um eine Straftat handeln wie (fahrlässige/gefährliche) Körperverletzung.
    Meiner Meinung nach hat er sich nicht richtig verhalten.
  2. Der Polizist kann auch erst nach 7 Wochen jemanden vernehmen, aber üblicherweise führt man eine Vernehmung so früh wie möglich durch.
  3. Nein, er kann auch z.B. einen Anhörungsbogen verschicken, in dem er Fragen stellen kann, welcher durch den Anzuhörenden ausgefüllt wird. Wichtig ist das der Anzuhörende seine Aussage gelesen hat, damit einverstanden ist und sie unterschrieben hat.
  4. Allgemein… In der eigenen Aussage deutlich machen dass es keine Zeugen gab und wie es aus der eigenen Sicht abgelaufen ist.
    Vielleicht mit den Zeugen reden, damit die nicht mehr lügen - ein schlechtes Gewissen hilft manchmal- die können sich durch eine Falschaussage strafbar machen.
    Jemanden im näheren Umfeld der mit dieser Materie vertraut ist befragen (Polizisten, Anwälte, jemanden von der BG)
    Mit einer zuständigen Person von der BG darüber sprechen.
  5. Die Polizei entscheidet grundsätzlich (ausser bei kleinen Ordnungswidrigkeiten) nicht über die Schuld der Beteiligten. Das macht wenn dann ein Richter.
    Natürlich könnte die BG den Polizeibericht als Indiz für eine Schuld nehmen, aber ich glaube dass das ein sehr dürftiges Indiz ist in Hinsicht auf die nicht erfolgte Spurensicherung.
    Mit Berufsgenossenschaft und deren Tun kenne ich mich nicht aus, da solltest du jemand anderen fragen.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!

Grüße
Lutz

Hallo,
es ist von außen sehr schwer zu beurteilen, ob der Polizist falsch oder richtig gearbeitet hat. Die Polizei wird bei Betriebsunfällen nicht zwingend sofort bzw. garnicht gerufen. Was der Polizist dann gemacht hat, kann man schwer sagen. In Ihrem Fall würde ich unbedingt einen Rechtsanwalt einschalten. Zur Aussage (entfällt bei Rechtsanwalt) kann ich nur sagen, das keine Dienstvorschrift so etwas bis ins Detail regelt. Aber wo ist das Problem, sich in aller Ruhe hinzusetzen und alles aufzuschreiben. Zur Arbeit der BG kann ich nichts sagen.
Gruß

Zuständig für den Arbeitsunfall ist die Gewerbeaufsicht. Diese ermittelt ob Arbeitsschutzbestimmungen verletzt wurden. Die Polizei ermittelt nur wegen der fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 StGB/Antragsdelikt).
Es gibt bei der Polizei keine direkten Fristen zum Beginn der Ermittlungen. Innerhalb einer bestimmten Zeit (meistens 3 Monate) muß der Vorgang der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden, die dann weiter entscheidet.
Eine Aussage muß nicht zwingend schriftlich festgehalten werden. Es kann auch ein Anhörungsbogen (= Zeugenaussage) ausgefüllt werden.
Durch Foto’s vom Stapler wird der Sachverhalt auch nicht klarer. Schön wäre es, wenn man unbeteiligte Zeugen zum Sachverhalz hätte. So schiebt doch immer einer die Schuld auf den anderen.
Entscheident ist nicht der Vorgang der Polizei, sondern wie der Staatsanwalt das ganze Geschehen sieht.
Die BG erbringt die Leistungen unabhaängig vom Verfahren der Polizei. Das Verfahren bei der Polizwei beinhaltet nur strafrechtlich relevante Sachverhalte, im Zivilrecht sieht es etwas anders aus.

Mehr kann ich dazu nicht sagen.

mfg

W.

Hallo!

Ist dir schon geantwortet worden?

Grüße

Markus

Meine Fragen:

Ist der Unfall im öffentlichen Straßenverkehr passiert?

Hat der Polizeivollzugsbeamte die Unfallstelle einskizziert?

  1. Hat der Polizist sich richtig verhalten, weil er den
    Stapler nicht angeschaut hat, nicht fotografiert hat und auch
    nicht gleich vor Ort befragt hat?

Grundsätzlich muss er die Unfallbeteiligten befragen und wenn es Zeugen gibt auch diese. Bei VU´s mit Personenschaden muss auch immer die Unfallstelle einskizziert werden. Fotos werden nur noch selten gemacht.

  1. Muss nicht er die Aussage schriftlich schreiben und sie zur
    Unterschrift vorlegen?

Nein muss er nicht.

  1. Wie kann man sich hier allgemein helfen, dass meine Mutter
    unschuldig ist und die „Zeugen“ lügen?

Mit einem Rechtsanwalt.