Wieder mal ein Fall aus dem Straßenverkehr: Meine Mutter hatte gestern einen Unfall, bei dem sie sich mit einem Trecker angelegt hat.
In einer engen Ortsdurchfahrt mußte sie hinter einem parkenden Wagen anhalten um den Gegenverkehr durchzulassen. Als die Fahrbahn wieder frei war wollte sie um das parkende Auto herumfahren und stieß dabei mit einem Trecker zusammen, der gerade an ihr vorbeifahren wollte (selbe Fahrtrichtung). Beim Ausscheren hinter dem parkenden Auto hat sie leider weder geblinkt, noch sich umgesehen. Der Schaden an ihrem Auto beträgt etwa 5000,-DM, der Trecker hat keinen Kratzer. Der Treckerfahrer gab an, er habe geglaubt, sie wolle dort parken und ist deshalb ohne abzubremsen an ihr vorbeigefahren.
Die Polizei spricht ihr die Schuld zu (wg. blinken und umsehen) aber rein gefühlsmäßig finde ich, daß sich der Treckerfahrer auch falsch verhalten hat.
Jetzt meine Fragen: Wer ist schuld an so einem Unfall? Haben beide eine Teilschuld? Lohnt es sich, diesen Vorfall im Zweifelsfall vor Gericht auszudiskutieren?
ich befürchte, ein Rechtsstreit könnte wenig Erfolg haben.
Die Mutter hat hinter einem Fahrzeug angehalten und hätte beim Weiterfahren den Blinker setzen und sich vergewissern müssen, dass auch hinter ihr kein Fahrzeug kommt.
Sicherlich hat sich Deine Mutter falsch verhalten, was kaum strittig sein dürfte!
Allerdings kann man durchaus auch erwägen, daß der Treckerfahrer auch zumindest eine Gefährdungshaftung anzurechnen ist!
Hierfür ist von Bedeutung, ob der Treckerfahrer gesehen haben muß, ob deine Mutter dort an die Seite fuhr, als Gegenverkehr kam! In diesem Falle hätte er zumindest mit rechnen müßen, daß deine Mutter dort nich parken wollte, sondern dem Gegenverkehr ausgewichen ist und entsprechend langsam fahren! Hätte er das getan, dann hätte er gesehen wie Deine Mutter losfuhr und rechtzeitig bremsen können.
In meinen Augen dürfte die Schuld 50:50 betragen, da deine Mutter imho genauso gepennt hat wie der Treckerfahrer! Genau meinem Motto… 95% der Unfälle passieren, weil beide Seiten „pennen“ oder nicht fahren können!
Wenn ihr Rechtsschutz habt würde ich auf jeden Fall Klage einreichen. Wenn nicht muß man Kosten gegen Risiko abwägen…
Sag ja, daß sie gepennt hat ;o))) Typsich Frau…die lernen nie, daß ein Trecker stärker ist als ein Auto ;o)))
*schnellweglauf*
Naja, aber wenn du vor Dir siehst, daß ein Auto rechts ran fährt wegen dem Gegenverkehr - fährst du dann Vollgas weiter und gehst davon aus, daß Sie parkt???
Schuld sind imho unstrittig beide - ist nur die Frage wer mehr Schuld hat…gerade mit nem Trecker sollte man noch mehr aufpassen, gelle…
Wenn ich näher drüber nachdenke gehe ich sogar davon aus, daß der Trekki einfach nicht aufgepaßt hat und nur ne Ausrede benutzt hat…
Bernd
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
setz dich mal gedanklich auf den Trecker. Du siehst vor dir rechts am Straßenrand zwei Fahrzeuge stehen und setzt zum Überholen an. Plötzlich fährt das zweite Auto an und dir vor die Karre. Du konntest gar nicht erkennen, dass sie anfahren wollte, weil sie keinen Blinker gesetzt hat.
Tu ich ja… deswegen fahr ich äußerst vorsichtig, wenn ich seh, daß Gegenverkehr kommt und ein Auto an der Seite hält, um Platz zu machen ODER zu parken!
Hoffe nicht ;o)))))
denn wenn ich Recht habe hat er grob fahrlässig seine „Vorsichtspflicht“ (oder wie man dat nennt ;o))) verletzt und bekommt daher Teilschuld…
Deine Mom stand doch auf der Bremse oder??? Das hätte der Trekkie wohl als halten und nicht als parken sehen sollen,. denn wenn sie geparkt hätte, hätte sie nach deiner logik wohl auch den rechten Blinker setzen sollen… Verbessert mich, wenn ich das falsch auffasse, aber ich denke, damit ist die Chance auf 50:50 vielleicht etwas grösser???
Deine Mom stand doch auf der Bremse oder??? Das hätte der
Trekkie wohl als halten und nicht als parken sehen sollen,.
denn wenn sie geparkt hätte, hätte sie nach deiner logik wohl
auch den rechten Blinker setzen sollen… Verbessert mich,
wenn ich das falsch auffasse, aber ich denke, damit ist die
Chance auf 50:50 vielleicht etwas grösser???
Ich bin auch mal in der gleichen Situation wie der Trecker gewesen. Der Wagen vor mir ist in eine Lücke zwischen 2 auf der rechten Fahrbahn parkenden Wagen gefahren und hat dort gehalten (Bremslichter waren aus). Ich war etwa auf Höhe des 1. Fahrzeuges, da sehe ich das Gegenverkehr kommt der aber stopt. Also fahre ich weiter und als ich das in die Lücke gefahrene Auto passiere zieht dieser ohne zu blinken raus. Der Crash konnte von uns beiden so gerade noch vermieden werden da ich nach links ein wenig Platz hatte und er auch registriert hat das ich neben ihm bin und somit gleich wieder stoppte. Hab mich damals auch gefragt wer da wohl Schuld gewesen wäre wenns tatsächlich gerumpelt hätte.
von der Rechtslage her wird streng nach Schema F geurteilt. Im Zweifel kann man natürlich nicht nachweisen, wer geblinkt hat oder nicht. Der Tipp mit dem Rechtsblinken war daher als Gegenargument zum Linksblinken gedacht. Ich denke in Deinem Fall hätte wahrscheinlich auch der PKW dranglauben müssen…
Wusstest Du übrigens, dass wenn Du rückwärts aus ner ausfahrt fährst und dir jemand hinten reindonnert, den du gar nicht hast sehen KÖNNEN, weil er nämlich viel zu schnell war, Du trotzdem schuld bist, weil du dich vergewissern musst, dass die strasse hinter dir frei ist? So hat sich mein nachbar nen totalschaden geholt und ist auf seinem und dem Schaden der eigentlichen „Verursacherin“ sitzengeblieben…Das ist unser system
Nach allen Antworten zu Urteilen,
würde Ich gefühlsmäßig auf 50:50 tippen. Aber dem Trekki (lieb von Euch getauft) kann es egal sein. Warum ?? Seine Versicherung steigt nämlich nicht !!
Das Ankündigen bezieht sich auf den Blinker. Mutti hat das vergessen, also 1:0 für Trekki.
Aber: „…Verkehrsbedingt wartende KfZ gehören zum fließenden Verkehr und werden deswegen überholt…“ (Rn. 1 VwV zu §§5 und 6; BGH VerkMitt 1975, Nr.52; BVerwG VerkMitt 1995, Nr. 18)
Hier ist Absatz 3 Interessant, die unklare Verkehrslage !! Er hätte nicht darauf vertrauen dürfen Deine Mutter würde parken.
Es hätte erkennbar sein können, daß Sie weiterfährt.
Aber: "… Da verkehrsbedingt wartendene Fahrzeuge überholt werden, gilt das auch bei vorbeiziehenden Fahrzeugen, die wegen eines Staus angehalten haben. (BGH VRS 88,95)Bei einer Fahrzeugkolonne hat als erster den Vortritt, der als erster den Blinker betätigt und zum Überholen ausschert. (KG VerkMitt 1995, Nr.41)
Also irgendwie wird es schlecht für Deine Mutter aussehen. Ich denke ohne Rechtsschutzversicherung, welche auch den Erstbesuch des RA bezahlt, währe Ich vorsichtig mit Prozessierei vor Gericht. Oder Ihr investiert DM300 um einem Rechtsanwalt mal das zu präsentieren und die Sachlage abzuchecken.
gruß
dennis
Alle Zitate enstammen dem Buch aus der Brettbeschreibung ‚Vier,- und Mehrräder‘
Erstmal möchte ich allen danken, die sich hier am Thema beteiligt haben. So wie’s aussieht ist es wohl am besten, den Schaden hinzunehmen. Naja, wenigstens hat das Auto noch Vollkasko, also ist es auch zu verschmerzen