Hallo, ich bin im Sommer letzten Jahres für das Unternehmen, für das ich als Aushilfe (angemeldet) tätig war, nachts mit deren Transporter gefahren, da meine Vorgesetzten mich darum gebeten haben, sie beide zuhause abzusetzen und morgens wieder einzusammeln und Equipment für die Folgeveranstaltung am nächsten Morgen zu besorgen. Da es schon spät in der Nacht war, bin ich im Anschluss mit dem Wagen nachhause gefahren. Bei der Parkplatzsuche habe ich dann an einem parkenden Auto eine kleine Beule verursacht. Ich habe die Polizei gerufen und der Unfall wurde aufgenommen und alles ging seinen ordentlichen Gang über die Versicherungen der beschadeten Person und meines Arbeitgebers. Ich dachte, damit hat sich die Angelegenheit erledigt. Nun habe ich ein Schreiben meines mittlerweile nicht mehr Arbeitgebers erhalten, dass er die Summe bei seiner Versicherung beglichen hat, da er eine Rückstufung seines Schadensrabattes verhindern möchte und ich solle ihm nun umgehend den vollen Betrag zurückzahlen. Ist dieses Vorgehens seiner Seite richtig?
Hallo AN 78,
nein, nur sofern er dir grobe fahrlässigkeit oder vorsatz nachweisen kann. schreibe ihn an und verlage von ihm er möchte die die rechtsgrundlage für seine forderung nennen. aber konkret,
weise die forderung zurück. wen das nicht hilft, gib mir nochmal bescheid.
grüße hook