Hallo Desperado,
eigentlich wäre das ja eine Frage für ddas Versicherungsbrett. Deshalb antworte ich mal, auch wenn ich kein Jurist bin.
Geht es denn hier um einen Haftpflicht- oder Kaskofall?
was wuerde passieren, wenn ein PKW (z.B. wegen nicht
eingetragenen Reifen…) die ABE verliert und ein Unfall damit
verursacht wird?
Mit Erlöschen der ABE erlöscht auch die Versicherung.
Bezahlt die Versicherung nicht, teilweise oder voll und ein
Gutachter schaetzt ab inwieweit die unerlaubten Veraenderungen
zum Schadensfall beigetragen haben und diesen Anteil muss der
Halter uebernehmen?
Im Regelfall verweigert die Versicherung dann die Zahlung. Durch das Erlöschen der ABE interessiert die Kausalität auch nicht mehr… Unter Umständen wird die Versicherung den Schaden des Unfallgegners noch regulieren. Nach der Regulierung wird der Versicherungsnehmer (!!!) jedoch in Regress genommen. Ist schon eine Weile her, aber ich glaube in der Regel bis zu 10.000 Euro.
Ist immer der offizielle Halter verantwortlich?
Das kann man so pauschal nicht beantworten. Konkret ist immer erst einmal der Fahrer verantwortilch, da er sich vor Fahrtantrit von dem ordnungsgemäßen Zustand des Fzg. zu überzeugen. Das im Schadenfall jedoch erst einmal Versicherungsnehmer bzw. Halter haften, ist eine andere Sache…
Auch, wenn die Veraenderungen vom Fahrer vorgenommen wurden
und der eigentliche Halter gar nichts davon wusste und das
Auto ohne relevante Aenderungen an den Fahrer uebergeben hat?
Der Unfallgegner wird sich am Halter des Fzg. schadlos halten, wenn die Versicherung eine Regulierung verweigert.
Gruß Steffen B.