Unfall mit Werkstattersatzwagen

Hallo Experten,

ich habe gestern mit einem Werkstattersatzwagen einen Unfall gebaut (ich bin auf regennasser Strasse an der Ampel auf den Vordermann aufgefahren).

Schaden : Gegner (Porsche, wenn schon, dann schon) 500 bis 1000 Euro,
Werkstattersatzwagen : 500 Euro.

Ich habe meinen Mietvertrag schon dreimal durchgelesen, aber da steht alles mögliche zu Schäden am Mietfahrzeug - nichts über verursachte Schäden.
Ich hätte (das hat man mir allerdings nicht angeboten) mit Aufpreis die Höchsthaftung von 1500 auf 150 Euro reduzieren können, aber das hab ich nicht abgeschlossen. Im Vertrag klingt das auch so, als bezieht sich auch das nur auf das Mietfahrzeug. („Der Mieter haftet für alle Schäden bis zur vereinbarten Höchstgrenze“)

Nun die Frage : Was ist mit dem Porsche-Schaden ?

Mein laienhafter Gedanke : Das muss ja die Haftpflichtversicherung des Mietwagens zahlen. Kann zwar sein, dass die dann in der Prämie hochgeht, aber meist gibt es da ja solche Gruppentarife (x Autos in der Haftpflicht, kostet pauschal y Euro, ohne Rückstufung)

Die Frau von dem Autohaus sagte mir aber (nicht so ganz überzeugend), dass beide Schäden zusammengerechnet werden und ich diese bis zum Erreichen der Höchstgrenze zahlen muss.

Allerdings : das Autohaus könnte ja bei mir kassieren UND sich Geld von der Haftpflicht wiederholen…

Fragende Grüsse

Hans-Jürgen
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Hallo H.J.
das wäre mir gänzlich neu, dass an in der Haftpflicht eine SB hat. Kasko ist kein Thema, da musst Du die 500 Eier löhnen.
was noch zu beachten ist: bis Du selbständig oder AN?
Wenn AN und Du bist im Auftrag Deines Bosses unterwegs gewesen, dann kommt evtl. seine Betriebhaftpflicht dafür auf.
Bei Selbständigen sieht´s ähnlich aus.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

da wir aber in der Betriebshaftpflicht einen KFZ-Ausschluss haben, wird die nicht dafür leisten.
Die Versicherung dafür könnte sich Privat-/Dienstreisekasko nennen.

Gruß
Marco

PS: und wie der Name schon sagt, ist das nur in der Kasko möglich, weil für gewöhnlich in KH keine Selbstbehalte angeboten werden und erst recht unüblich sind, auf den Kunden umzulegen.