Hallo Leute!
Was wäre, wenn jemand einen Unfall in der Versicherungsfilliale mündlich erwähnt hat.
Dazu folgenes fiktives Scenario:
Ein Erbe meldet eine private Unfallversicherung des verstorbenen Erblassers ab. Er erwähnt dabei einen Unfall der versicherten Person, der aber nicht zum Tode geführt hat. Die Person starb an Altersschwäche. Zum Unfall nehmen wir an, Frakturen im Bein. Der Zeitpunkt des Unfalls evtl. 4 Wochen vor dem Ableben und vor dem Abmelden der Versicherung. Der Versicherungsagent meint, dass es keinen Leistungsanspruch gäbe.
Könnte in diesem Fall das Datum der mündl. ´Unfallerwähnung´ (leider keine Zeugen) als Zeitpunkt der Unfallmeldung angesetzt werden? Die Frist laut Vertrag ist angenommen seit 3 Monaten um, da der Erblasser 1. keinen blassen Schimmer von den Leistungen hatte und 2. erst später sich bei der Versicherung (Hotline) die Vertragspapiere zusenden ließ. Dort sind auf jeden Fall Leistungen vorgesehen.
Was meint ihr könnte aus diesem fiktiven Fall gemacht werden? Also, hätte der Erbe noch Chancen auf Leistungen der Unfallvers.?
Hoffe, ihr habt gute Ideen
Olafsonnn