Hallo Julio 
Wenn es sich 100 %-ig nicht um die gleiche Krankheit, oder um eine Folgeerkrankung handelt, die auf Grund der letzten Krankheit entstanden ist, dann besteht wieder Lohnfortzahlung.
Hat sich der Arzt verschrieben?
Wurde der Arbeitgeber nicht rechtzeitig informiert?
Für den Fall, dass Du von Deiner Krankenkasse noch
kein Formular zum ausfüllen bekommen hast, dann hat
diese Arbeitsunfähigkeit nichts mit der letzten zu tun.
Spreche bitte UMGEHEND mit der Krankenkasse UND mit Deinem Arbeitgeber, zuerst aber mit der Krankenkasse,
nicht dass sich doch in den letzten vier Wochen
diesbezüglich was geändert haben sollte.
Viel Erfolg!
Gruß,
Hoelti
N.B.:
Ich möchte erwähnen, dass ich meine Kenntnisse lediglich auf Grund meiner 29-jährigen Tätigkeit als Personaler erworben habe. Ich hafte und garantiere für diese Auskunft in keinstem Fall. Eine garantierte Auskunft kann Dir NUR ein Rechtsanwalt geben.
Und über eine Bewertung würde ich mich auch sehr freuen 