Unfall nachträglich melden

Guten Tag,

Meine Frage ist ob man, wenn man nachträglich einen größeren Unfallschaden feststellt als am Unfallort gesehen, dies nachträglich der Polizei melden kann damit der Unfallgegner für den Schaden aufkommt.
(nur Kratzer den man rauspolieren konnte gesehen, eingedrückter Kotflügel erst nachträglich)
Wie stellt man das am besten an damit man nicht selbst auf den Kosten sitzen bleibt?

Mit freundlichen Grüßen, Steffen

Hallo!

Der Polizei ist das herzlich egal. Dem gegnerischen Versicherer meldet man die Schadenshöhe, am besten durch einen Anwalt, dessen Kosten auch voll vom Versicherer getragen werden, wenn die Alleinschuld beim Gegner liegt.

Und wenn der Unfallgegner das evtl. nicht zugeben will das es seine Schuld war und ich nur die Adresse und so hab aber nicht wieß bei welcher versicherung er ist…? :frowning:

Das Kennzeichen reicht.

Das Kennzeichen reicht.

Zentralruf:
0180 – 25 0 26 (6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz der Telekom.

Das Kennzeichen reicht.

Zentralruf:
0180 – 25 0 26 (6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz
der Telekom.

Anwalt: (O Cent)

Hallo WWF
stimmt leider nicht immer, abgesehen von den Telefonkosten.

Mein RA hat bei einem VU mit Wild das Mandat von mir erhalten.
Als ich mit der Schadensanzeige bei ihm aufgetaucht bin wollte er 500€
dafür. Ist ja noch kein Klagefall.

Eine Woche später veröffentlichte er in einer Kleinstadtzeitung einen Artikel über Verkehrsrecht mit folgendem Inhalt:
Sie können gleich nach einem Unfall ² loslegen „.
Für alle Fälle gilt ein Satz des BGH, der eigendlich verständlich ist: " …für die Annahme eines den Rechtsschutzfall auslösenden Verstoßes genügt jeder objektiv feststellbare Vorgang, der den Keim eines Rechtskonflikts in sich trägt“ ( BGH v. 28.09.2005).
Und nun Du

Gruß Dietmar

Anwalt: (O Cent)

Anwälte arbeiten kostenlos? Das ist mir neu.