Unfall nicht geräumt und kein Licht

Hallo,

leider hat es mich beim ersten Eis erwischt.
Ich bin ca. 19:30 Uhr aus der Wohnung.
Dazu muss ich einen unbeleuchteten Seitenweg begehen.
Ich hatte nicht gesehen, dass alles gefroren ist.
Plumps, lag ich da.
Arzt - Notaufnahme - Arzt.
Ca. 4 1/2 Stunden.
Prellung am Steißbein.

Nun meine Frage:
Der Verwalter wurde schon vor ca. 1 1/2 Monaten auf das Lichtproblem hingewiesen.
Es ist stockdunkel, da wir auf dem Dorf wohnen und auch keine Straßenlaterne vorhanden ist.
Mein Besuch und ich sind schon umgeknickt. Sind auch unebene Platten.

Nun war ich einen Tag krankgeschrieben.
Sollte ich dagegen vorgehen?
Welche Chancen habe ich?
Kennt sich jemand aus?

Vielen Dank im Voraus.

Hallo!

Hier ist vieles an der Örtlichkeit und damit Zuständigkeit unklar.

Das war der direkte Weg zum Hauseingang, Weg gehört noch zum Eigentum der Wohnanlage ?

Ist dort überhaupt eine Laterne vorhanden ?  Sie war aber defekt ?

Wenn man schon selbst schreibt, selbst die Gemeinde beleuchtet ihre Wege nicht, dann darf man sich ja fragen, ob es eine Hausgemeinschaft auf Privatwegen machen muss.
Es kann nötig sein, etwa an Stufen im Wegeverlauf.

Allerdings Stolperfallen ( mehr als 3,5 cm) auf Privat- oder öffentlichem Weg sind eine andere Sache. Da käme man schon zur Verkehrssicherungspflicht und zur Haftung.

Nächster Punkt wäre der offenbar fehlende Winterdienst, Streuen bei Eisglätte.
Wer wäre zuständig gewesen, Gemeinde oder Hausverwaltung ?

MfG
duck313

Hallo,

Wer wäre zuständig gewesen, Gemeinde oder Hausverwaltung ?

"Für die Räumung sind die entsprechenden Mieter in ihrem Bereich selbst zuständig. " (steht im 2. Posting, kein echtes Doppelposting, weil diese Info dort z. B. neu ist)

Gruß
Christa