Unfall ohne Führerschein

Hallo,

mal angenommen ein gerade 18jähriger leiht sich von seinem Freund das Auto und erzählt diesem er habe einen Führerschein.
Nun nehmen wir mal weiter an, dieser jemand setzt das Auto dann gegen einen Baum. Nun läst er sich, aus Angst vor Strafe, eine Story einfallen das er die Schlüssel seines Freundes zur Aufbewahrung erhalten und verloren hatte. Also jemand anderes habe das Auto gestohlen und den Unfall verursacht.

Ich sehe da 3 Tatbestände: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallfluch, Falschaussage.

Was würde dem denn blühen?

Hiho,

da kommt nochwas dazu: Der Fahrzeugeigentümer könnte auch belangt werden da er den Führerschein des Freundes nicht gezeigt bekam.

Grüßli,
Arcon

Ja, daran dachte ich auch. Eigentlich müsste er sich, besonders bei einem sehr jungen Menschen, den Führerschein zeigen lassen.

Was mir auch noch unklar ist, ist die Sache mit der „Vortäuschung einer Straftat“, ob das auch verfolgt wird.

Der Halter des Fahrzeuges, sagen wir mal das wäre der Onkel des Freundes, wird den Unfallverursacher sicherlich auch zivilrechtlich belangen um den Schaden ersetzt zu bekommen. Der Wagen könnte ja etwas älter und nicht Vollkaskoversichert sein.

Was mir auch noch unklar ist, ist die Sache mit der
„Vortäuschung einer Straftat“, ob das auch verfolgt wird.

JA.

Hallo

Für den Kfz-Halter:

Zulassen des Führens eine Kraftfahrzeuges ohne die erforderliche Fahrerlaubnis

Für den Fahrer:

Fahren ohne Fahrerlaubnis
Vortäuschung einer Straftat
Verkehrsunfallflucht
(als Nebenfolge vermutlich noch eine Sperre für den Erwerb eines FS).

ABER:

Neben den strafrechtlichen Folgen können noch gewaltige zivilrechtliche Folgen auf einen zukommen. Zwar wird die Kfz-Haftpflicht zunächt in Vorkasse treten, sich aber das Geld zurückholen. Und wenn der Baum schwer geschädigt ist, dann kostet das ganz schnell ganz viel Geld (10.000 Euro kommen da leicht zusammen, Bäume sind sehr teuer). Auch wenn das Kfz Vollkasko hat, bei grober Fahrlässigkeit zahlt auch diese nicht bzw. holt sich das Geld zurück.
Also evtl. noch die Schäden am Fahrzeug.

Unter dem Strich wird das straf- und zivilrechtlich ein ziemlich schlecht verdaulicher Happen.

Gruss

Iru

Baumschaden
Hallo!

(10.000 Euro kommen da
leicht zusammen, Bäume sind sehr teuer).

Das ist ja interessant; ich hab noch nie gehoert, dass beschaedigte Baeume in Rechnung gestellt werden. Wird das generell bei Unfaellen gemacht? Wie wird das Geld bei alten Baeumen dann eingesetzt? Die kann man ja nur schwierig reparieren.
Gibt es dazu irgendwo mehr Informationen? zB Preislisten?

Gruss
Paul

Der Baum „gehört“ ja schließlich jemanden, der entsprechend Schadensersatz einklagen kann (z.B. entgangener Gewinn bei Forstwirtschaft).
Ich wage zu bezweifeln, dass es dafür „Preislisten“ gibt, da der Schaden individuell zu betrachten ist.

lg

Moin,

Das ist ja interessant; ich hab noch nie gehoert, dass
beschaedigte Baeume in Rechnung gestellt werden. Wird das
generell bei Unfaellen gemacht?

Nicht nur bei Bäumen.Einer Bekannten ist vor einigen Jahren eine Rechnung vom städischen Bauhof ins Haus geflattert für die Erneuerung der Stiefmütterchen auf einer Verkehrsinsel, auf der sie nach einem etwas unorthodoxen Verkehrsmanöver zum Stehen kam.

CU

Axel

aus Interesse - off Topic

Nicht nur bei Bäumen.Einer Bekannten ist vor einigen Jahren
eine Rechnung vom städischen Bauhof ins Haus geflattert für
die Erneuerung der Stiefmütterchen auf einer Verkehrsinsel,
auf der sie nach einem etwas unorthodoxen Verkehrsmanöver zum
Stehen kam.

Wie hoch war die Rechnung denn ungefähr?
Ich frage aus reiner Neugier.

LG

Ich wage zu bezweifeln, dass es dafür „Preislisten“ gibt, da der Schaden individuell zu betrachten ist

Aber Hallo,

Bäume sind durchaus zu taxieren und es gibt anerkannte Wertlisten. Wenn man einen Baum mit ca. 20 cm Stammdurchmesser plattfährt, kommt man schnell auf 5.000 bis 10.000 Euro. Man muss bedenken, dass die neuen Bäume in einer Baumschule gekauft werden müssen und diese evtl.(je nach Baumart) schon 20 bis 30 Jahre alt und mehrfach verschult sind. Das kostet alles. Ich würde mal die Tante Gugel fragen, was sie von Bäumen und deren Wert hält.

Gruss

Iru

oeffentliche Baeume
Hallo!

da der Schaden individuell zu betrachten ist.

Ja, das ist klar, dass das einige Privatpersonen dann auf zivilrechtlichem Wege loesen.
Ich dachte eher an oeffentliche Baeume. Wird bei staatseigenen Baeumen generell der Schaden zurueckgefordert? Der Stiefmuetterchengeschichte nach zu urteilen, ja.

Gruss
Paul

Moin,

Naja, es wäre ja auch nicht einzusehen, warum man folgenlos öffentliches Eigentum beschädigen darf… schließlich bezahlt das ja auch wer: der Steuerzahler

Gruß,
Ingo

So um die 150DM,es war noch zu DM-Zeiten.
Arbeitszeit für zwei Leute und eine Kiste Stiefmütterchen.

Gibt es dazu irgendwo mehr Informationen? zB Preislisten?

Hallo Paul,
hier ein Beispiel für eine Wertermittlung: http://www.methodekoch.de/pdf/ghz_bsp.pdf
Grüße
Ulf

hallo,

das fahrzeug dürfte beim gebrauch durch einen (mangels führerschein) nicht berechtigten fahrer grundsätzlich keinen vollkaskoschutz haben.

lg dev

das fahrzeug dürfte beim gebrauch durch einen (mangels
führerschein) nicht berechtigten fahrer grundsätzlich keinen
vollkaskoschutz haben.

Auch hallo,

doch, grundsätzlich besteht die VK-Deckung. Nur, wenn der Vers.-Nehmer die Nutzung durch jmd ohne FS ermöglicht hat, entfällt die Zahlung komplett.
Wenn das aber nicht der Fall ist, zahlt der VR und holt sich das Geld vom Verursacher (= Fahrer) zurück.

Grüße, M

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