Unfall ohne polizei und versicherung welche rechte

Ich habe ein Unfall gehabt. Habe ein Auto leicht zerkrazt so und ich habe mit ein Mädchen Unfall gehabt dann bin ich am nächsten Tag hingefahren und müsste mit Ihr Vater reden was ich für ein Preis vorschlagen würde. Dann haben wir per Handschlag ein Preis abgemaht von 400 € so aber das problem ist ich habe das mal rechachiert und bin immer bei einem Lackshaden bei 350 bis 400 € gekommen und mir ist aufgefallen das der Vater mich abzocken will. Also ich habe eine Vermutung das die mich verraschen wollen. Ich habe Ihn eine Anzahlung von 200 € gemacht. Der Man hat mir eine Quittung gegeben das ich eine Anzahlung gemacht habe aber nicht wie viel noch übrig ist. Dann wollte ich mir sicher sein und habe den Vater eine sms geschireben und habe Ihn gesagt das wenn ich nach 1 bis 2 wochewn vorbei komme das ich dann eine rechnung sehen will und das Auto sehn will das es gemacht worden ist. Der Vater hatt sich übels aufgeregt und hatt mich angerufen und hatt gemeint ja du hast das recht nicht dazu sowas zu sehen und es ist meine sachen ob ich das auto wieder machen lasse oder nicht. Aber davor hatt er gemeint er hatt das auto schon in Werksatt gebracht. Er hatt gesagt wenn ich Ihn nicht das restliche Geld bezahle würde geht er dann zum rechtsanwalt.

Kann mir jemand dazu was sagen ob er das recht wirklich hatt? etc…

Hallo mkd,

also so wie ich es mitbekommen habe ist es ohne Polizei geregelt worden.
Sprich, die Einigung ist mündlich und persönlich von Statten gegangen.

Da kommen mir folgende Fragen auf und zwar:

  • wurden Fotos von beiden Autos gemacht am Unfallort?
  • gibt es Zeugen die das bestätigen oder zumindest gesehen haben?

Solange diese beiden Fragen nicht zutreffend sind, musst du rechtlich gesehen
keinen Cent an den Vater zahlen.
Auch wenn sag ich mal die Tochter es gesehen hat,weil diese die Tochter des Vaters ist
und somit zur Familie gehört.
Desweiteren steht Aussage gegen Aussage,darum immer die Polizei rufen wenn einen sowas
Passieren sollte!

Und zur deiner Frage mit der Reperatur.
Der Geschädigte, in diesem Falle der Vater bzw. die Tochter, Müssen dir eine Rechnung zeigen (+ Kopie für dich als Beweis),wenn sie dir das Auto schon nicht zeigen wollen.

Machen Sie das nicht,also kassieren von dir die Kohle und beheben mit deinem Geld den Schaden nicht.
So ist das Betrug und kann zur Anzeige gebracht werden.

Fazit: Bleib ganz ruhig und lehn dich erstmal zurück.
Denn sein Anwalt kann da auch nichts machen!

Leider bin ich kein Experte und kann auch ansonsten nicht weiter helfen.

Gruß
Gonzalo K

Hallo mkd,
Du hast einen Schaden verursacht und per Handschlag 400 Euro vereinbart. Das ist eindeutig ein rechtsgültiger Vertrag.
Eine nachträgliche (einseitige) Änderung, nämlich die später geforderte Verpflichtung die Reparatur in einer Werkstatt vornehmen zu lassen, eine Reparaturbegutachtung, eine Rechnungseinsicht ist nicht gegeben.

Du hast selber recherchiert, dass der Schaden etwa 400 Euro wert sei. Wo ist also Dein Problem? Zahle, um weitere Rechtsanwaltskosten zu vermeiden, den Restbetrag und fertig ist es. Du hast in diesem Fall die schlechteren Karten.

Und der Autobesitzer kann durchaus auf die Reparatur und Lackierung in einer Vertragswerkstatt bestehen, er braucht nicht zum „Farbdoktor“ oder zu einer Hinterhofklitsche gehen.

Dass der Vater Dich abzocken will, kann ich nicht nachvollziehen, schließlich hast Du den Preis genannt.

Ein kleiner Kratzer (30mm lang, 1mm breit) im Stossfänger meines Fahrzeuges und die anschließende Lackierung hat 650 Euro gekostet, nur mal so als Vergleich. Allerdings, als ich mal einen kleinen Kratzer in ein gerade neu lackiertes Fahrzeug gemacht habe (Daimler Coupe) kam ich mit 200 Euro raus – er war der Lackierer, Glück gehabt.

Ich bin zwar kein Rechtsanwalt aber mein Gerechtigkeitsgefühl sagt mir: Zahlen und als Erfahrung abbuchen und beim nächsten Mal vorher recherchieren und Deinen Preis nennen. Handeln kann man bei einer einvernehmlichen Regelung immer. Und zudem kannst Du dann noch, wenn der Preis zu hoch wird Deine Versicherung um die Regelung bitten. Meist gehen damit allerdings Schadenfreiheitsrabatte flöten.

Hallo,
ich bin kein Schadenabwickler.
Daher kann ich Dir dazu auch keine verbindliche Aussage treffen.
Doch wenn Du Dein Wort gegeben hast 400 EUR zu zahlen solltest Du das auch einhalten.
Ob das rechtens ist hättest Du dir vorher überlegen müssen. Denn beim Handschlag warst Du davon überzeugt das EUR 400,-- angemessen und in Ordnung sei.
Heiko

Hi
wenn ich das recht verstehe, hast du mit ihm eine Abmachung über 400 EUR getroffen - bei einem Schaden von 350-400 EUR ist das doch in Ordnung.
Wenn du nicht zahlen willst, dann melde den Schaden umgehend deiner Versicherung, damit die sich darum kümmert.

Gruß
HaWeThie

Hallo mkd,

ich glaube nicht, dass Dich da jemand abzockt.
Der Schaden beträgt nach Deiner Recherche ungefähr 400 € und Du hast auch mit dem Unfallgegner eine Zahlung von 400 € ausgemacht. Das ist doch erstmal ok, warum soll er draufzahlen, wenn Du ihm das Auto zerkratzt?
Ob er die 400 € nimmt und seine Tochter sich als Trost was Nettes zum Anziehen kauft und mit einem zerkratzten Auto weiterfährt oder den Schaden reparieren lässt, ist alleine seine Sache.

Ich würde den Restbetrag zahlen, mir den auch wieder quittieren lassen und mir dazu schriftlich bestätigen lassen, dass keine weiteren Forderungen mehr bestehen.

Wer Recht hat, kann ich per Ferndiagnose nicht sagen. Aber: melde doch den Schaden deiner Haftpflichtvers., die kann nach Prüfung der Sach- und Rechtslage diese Antwort geben - und dafür ist die auch da.
Anschließend wird sie berechtigte Ansprüche bezahlen und unberechtigte abwehren - auch dafür ist die da.
Und wenn etwas bezahlt wurde und die Höhe nicht allzuviel üppig ist, kannst du dann den Schaden bei deiner Haftpflicht immer noch zurück kaufen.

Übrigens: für solche Fragen ist der Vermittler / Betreuer deiner Kfz-Versicherung da. Bei mir gehört da völlig selbstverständlich zum Service.

Wenn künftig mal eine (Kfz-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens.sternberg.de

Hallo,

ich dachte, ich hätte längst auf diesen Beitrag geantwortet, ist wohl was schief gegangen.

Soll ich noch antworten oder hat sich die Sache erledigt=

Gruss, lichtblick