Unfall ohne Polizei

Liebe/-r Experte/-in

Mir ist folgendes passiert:
Vor ca. 4 Wochen beim Ausparken habe ich ein Auto berührt, die Fahrerin stieg aus und meinte es sei nichts aber zur Sicherheit wolle sie meine Adresse und Telefonnummer nun 4 Wochen später heute bekomme ich ein Anruf sie meint jetzt es sei ein Schaden über 1000 Euro entstanden.

Polizei war nicht vor Ort, Zeugen sie(Gegnerin) meint sie hätte 2 Zeugen.

Wie ist meine rechtslage?
Ich meine in diesen 4 Wochen, könnte so vieles passieren.

Für eine Antwort bin ich Ihnen rechtherzlich dankbar.

MfG

Hallo !

Melde den Schaden Deiner Versicherung. Mache Angaben über die Fakten. Sag auch das kein sichtbarer Schaden zu erkennen war, und das Du den Eindruch hast das die Frau Kapital aus der Sache schlagen will.Gib auch an das keine Zeuge da waren. Bitte benutze nicht den Begriff „Versicherungsbetrug“! Das ist in diesem Fall nicht möglich. Alles andere macht dann Deine Versicherung. Ich hoffe nur das Du nicht beim HDI versichert bist. Gruß

Liebe/-r Taty333,
ja und genau das ist der Grund, warum man (wenn schon keine Polizei kommt) wenigstens Bilder machen sollte… aber das ist jetzt zu spät. Natürlich kann es sein, dass der Unfallgegner den Schaden vor Ort nicht erkennen konnte und dieser erst in der Werkstatt klar wurde.
Wegen der Schuldfrage würde ich mich nicht streiten. Dass Sie an das Auto gefahren sind, liegt ja auf der Hand. Ich würde mich mit der Werkstatt der Gegnerin in Verbindung setzen und mir deren Schaden erklären lassen. So würde wenigstens klar, ob er auch theoretisch durch Ihr Fahrzeug verursacht sein kann. Zusätzlich hilft da auch der Gang zur eigenen Werkstatt, denn bei einem solchen Schaden dürfte es ein ziemlicher Aufprall gewesen sein… und es ist evtl. doch etwas an Ihrem Fahrzeug zu sehen.

Aber in jedem Fall müssten Sie sofort ihre Kfz-Haftpflicht informieren, die unterstützt Sie dann auch bei der Schadensregulierung… oder Sie wollen den Schaden aus der eigenen Tasche zahlen, um nicht hochgestuft zu werden, dann hätten Sie die Sache selbst zu klären.

Freundliche Grüße
Conny

Hallo,
ich kann Ihre Verunsicherung verstehen, da Sie vermutlich nicht genau die Preise für eine fachgerechte Reparatur kennen.
Sie schreiben „Auto berührt“. Dies ist eine Beschreibung, die schwer einzuordnen ist.
Darum mal ein Beispiel, dass mir vor 6 Wochen passiert ist:
A fährt rückwärts aus der Parklücke und trifft mein Fahrzeug (stehend) in die rechte hintere Tür. Trotz leichtem Anstoß stellte sich der Schaden in Höhe von 2.500 Euro da. Die Tür musste ausgewechselt und lackiert werden (Mercedes).
Also Ihre Berührung kann schon einen Schaden von 800 - 3000 Euro verursacht haben. Übernimmt doch Ihre Haftpflichtversicherung… / und wehrt diese auch überzogene Abrechnungen ab…
Grüße,
strucki

Ja das kann schon sein. Es geht hier nur um die Zeit, innerhalb von 4 Wochen könnte Sie sonst noch wie viele Unfälle haben!!!

Dass Autorep. teuer ist ist mir schon bewusst.

Hallo Taty333,
suche auf jeden Fall einen Rechtanwalt auf. Und nehme keinen weiteren Kontakt mehr zu deiner Unfallgegnerin auf. Wenn sie sich erst nach vier Wochen meldet ist es schon sehr merkwürdig.
Georg

Hallo,

wenn die Frau 2 Zeugen haben sollte, sieht es für Sie schlecht aus. Ist der Pkw schon repariert? Wenn nicht, würde ich mir den Pkw selbst anschauen und den Unfall nachträglich von der Polizei aufnehmen lassen.

MfG
der Verkehrsexperte

Hallo,
Du hast recht, dass in 4 Wochen viel passieren kann. Später ist man immer schlauer. Du hättest von der Anstoßstelle ein Foto machen sollen.
Es kommt jetzt auf die Nachweisbarkeit an. Sollte sie zwei Zeugen haben, müssen diese auch vor Gericht aussagen. Hier lügt so schnell keiner als Zeuge. Was hast du für einen Schaden? Du sagts es gab einen Zusammenstoß. Sollte hier acuh nur eine minimale Veränderung am anderen Fahrzeug entstanden sein, so hat der Geschädigte einen Anspruch auf Wiederherstellung. Eine Stoßstangen neu lackieren kann durchaus 1000 Euro kosten. Um einen aufwendigen Rechtsstreit zu vermeiden, frag sie doch mal,ob du den Schaden mal sehen kannst. Sollte sie ihn schon repariert haben, wäre ich skeptisch, es sei denn sie hat die alte Stoßstange aufgehoben.

Hi,
die Beweislage ist sehr fragwürdig, wenn erst nach 4 Wochen ein Schaden festgestellt wurde. Nach Reparatur ist der Schaden ohnehin nicht mehr nachweisbar.
Da es sich auch um einen Alt- oder Neuschaden handeln kann, der vor oder nach dem Unfallzeitpunkt entstanden sein kann, ist zu prüfen, ob ein Sachverständigen-Gutachten Klärung, d.h. einen eindeutigen Zusammenhang mit dem Ausparken herstellen kann.
Andernfalls würde ich die Forderung als unbegründet abweisen.
MfG
webcruiser

Hallo,
blöde Situation. Bestreiten und darauf ankommen lassen? Ob die Frau Sie wirklich verklagt?
Ich empfehle einen Anwalt zu fragen.