Guten Tag,
Eine Frage zum Verkehrsrecht.
Eine Person ist letzte Woche auf dem Weg zu seiner Nebentätigkeit auf das Betriebsgelände seines Arbeitgebers eingebogen. Dort haben zwei, nicht Betriebszugehörige (anscheinend mit Genehmigung des Eigentümers) mit ihrem Wohnwagen Fahrübungen durchgeführt. Hierfür wurden direkt an der Zufahrt, hinter einer aus dem PkW unüberschaubaren Hecke, Stahlpfosten aufgestellt. Beim Einbiegen hat diese Person auf den links fahrenden PkW mit Wohnwagen geachtet und im selben Moment rechts einen Schlag gehört. Dies verursachte einen Schaden durch den Stahlpfosten in Höhe von ca. 1’000€ an dem PkW. Meiner Meinung nach war das Aufstellen dieser Pfosten grob farlässig, da diese beim Einbiegen nicht zu erkennen waren. Meine Frage: „Ist der Verantwortliche dieser Fahrübung für dieses farlässige handeln haftbar?“
Laut Polizei muss die Person selbst für den Schaden aufkommen. Begründung: „Er hätte im selben Moment nach rechts sehen müssen!“ Ist jemand von euch schon einmal etwas ähnliches passier?