Unfall privatgelände

Guten Tag,

Eine Frage zum Verkehrsrecht.
Eine Person ist letzte Woche auf dem Weg zu seiner Nebentätigkeit auf das Betriebsgelände seines Arbeitgebers eingebogen. Dort haben zwei, nicht Betriebszugehörige (anscheinend mit Genehmigung des Eigentümers) mit ihrem Wohnwagen Fahrübungen durchgeführt. Hierfür wurden direkt an der Zufahrt, hinter einer aus dem PkW unüberschaubaren Hecke, Stahlpfosten aufgestellt. Beim Einbiegen hat diese Person auf den links fahrenden PkW mit Wohnwagen geachtet und im selben Moment rechts einen Schlag gehört. Dies verursachte einen Schaden durch den Stahlpfosten in Höhe von ca. 1’000€ an dem PkW. Meiner Meinung nach war das Aufstellen dieser Pfosten grob farlässig, da diese beim Einbiegen nicht zu erkennen waren. Meine Frage: „Ist der Verantwortliche dieser Fahrübung für dieses farlässige handeln haftbar?“
Laut Polizei muss die Person selbst für den Schaden aufkommen. Begründung: „Er hätte im selben Moment nach rechts sehen müssen!“ Ist jemand von euch schon einmal etwas ähnliches passier?

Hallo,

(anscheinend mit Genehmigung des Eigentümers)

Auf seinem Grundstück darf der im Wesentlichen machen, was er will.

Laut Polizei

Sind die wirklich gekommen, obwohl es auf einem Privatgrundstück passiert ist? Da kann man froh sein, wenn sie den Einsatz nicht in Rechnung stellen.

muss die Person selbst für den Schaden aufkommen.
Begründung: „Er hätte im selben Moment nach rechts sehen
müssen!“

Ganz meine Meinung. Der Fahrer muß schon selbst schauen, wo er hinfährt. Siehe auch §1 StVO. „Da war noch nie was, warum sollte da jetzt auf einmal was sein“ ist keine Entschuldigung.

Cu Rene

Hallo,

es ist natürliuch kein öffentlicher Verkehrsraum, von daher hat die Polizei auch kaum etwas zu regeln. Aber wenn das Grundstück von Berechtigten/Beschäftigen befahren werden darf/muss, so hat der Eigentümer sicher zu stellen, dass dieses gefahrlos möglich ist. Das Einbauen von Hindernissen in die - ansonsten freie - Fahrbahn könnte durchaus zu einer Haftung des Grundstückseigentümers führen.
Die Äußerung des Polizeibeamten würde ich nicht zu hoch werten, es ist ein zivilrechtlicher Anspruch, den der Beamte nicht beurteilen kann.

Grussw

Iru

Meiner Meinung nach war das Aufstellen dieser Pfosten
grob farlässig, da diese beim Einbiegen nicht zu erkennen
waren.

Hi,

als fahrlässig würde ich mal sehen irgendwelchen Fahrübungen zu betrachten statt den Fahrweg im Auge zu haben. Besonders wenn wie hier die Einfahrt unübersichtlich ist. Es kann sich keiner darauf verlassen wenn da noch nie etwas war, es immer so ist.
Bei 1000€ Schaden muss es doch schon deutlich gerummst haben. Bei der Einfahrt vieler Betriebsgelände hat es so runde Täfelchen mit rotem Rand, in der Mitte eine 10 . Da könnte man auch annehmen das hier es doch etwas flotter zur Sache ging.

Damit ist also schon mal geklärt das zumindest jemanden ein ziemlich großes Mitverschulden trifft wenn er eine Absperrung einfach mal so umbügelt.

Ob der privaten Fahrschule etwas vorzuwerfen ist, kommt darauf an. Dazu müsste man auch mal die Absperrung gesehen haben. Wenn mit der nötigen Sorgfalt der Unfall hätte vermieden werden können, sicher nicht.

Q-Gruß

Guten Tag,

Hallo,

bitte nur sachliche Beiträge einstellen.
Es wurde keine Fahrübung betrachtet, sondern der Verkehr auf dem Gelände BEACHTET!
Zugunsten der Unfallverhütung muss, wie jeder weiß der fließende Verkehr beachtet werden. Da dieser Rückwärts in Richtung Ausfaht fuhr, darf dies wohl nicht außer Acht gelassen werden. Und da es dem Menschlichen Sehvermögen nicht möglich ist in zwei Richtungen gleichzeitig zu blicken, ist dieser Schaden entstanden.
Jeder, der etwas Verständis für KfZ besitzt, weiß das zu einem Schaden von 1’000 € eine kleine Beule und eine Beschädigung des Lackes, wie in diesem Fall (vor allem bei einem Mittelklassewage) nicht viel dazu gehört.
Es wurde, da es sich wie beschrieben um eine Unübersichtliche Stelle handelt, in angemessener Geschwindigkeit in die Einfaht eingebogen!

Hallo,

bitte nur sachliche Beiträge einstellen.

Die waren sachlich. Nur leider haben sie Dir nicht zugestimmt. Und hier wird es wohl auch nicht besser…

Es wurde keine Fahrübung betrachtet, sondern der Verkehr auf
dem Gelände BEACHTET!

Falsch. Der Fahrer hat nicht beachtet, er hat sich ablenken lassen.

Zugunsten der Unfallverhütung muss, wie jeder weiß der
fließende Verkehr beachtet werden.

Der auch. Neben dem stehenden Verkehr und dem Verkehrsweg.

Da dieser Rückwärts in
Richtung Ausfaht fuhr, darf dies wohl nicht außer Acht
gelassen werden.

Natürlich nicht.

Und da es dem Menschlichen Sehvermögen nicht
möglich ist in zwei Richtungen gleichzeitig zu blicken, ist
dieser Schaden entstanden.

Nein. Der ist dadurch entstanden, dass jemand gefahren ist, wo er hätte anhalten müssen.

Jeder, der etwas Verständis für KfZ besitzt, weiß das zu einem
Schaden von 1’000 € eine kleine Beule und eine Beschädigung
des Lackes, wie in diesem Fall (vor allem bei einem
Mittelklassewage) nicht viel dazu gehört.

Stimmt. Deshalb fährt man auch gaaaanz vorsichtig.

Es wurde, da es sich wie beschrieben um eine Unübersichtliche
Stelle handelt, in angemessener Geschwindigkeit in die Einfaht
eingebogen!

Das ist Unsinn. Angemessen wäre es gewesen, anzuhalten. Notfalls lässt man sich einweisen. Es gibt genau gar keinen Grund irgendein stehendes Hindernis anzufahren. Sowas nennt man ‚Fahren nach Gehör‘, das ist nur beim Autoscooter erlaubt.

Gruß
loderunner (ianal)

2 Like

bitte nur sachliche Beiträge einstellen.

Hi,

war ich das nicht?

Es wurde keine Fahrübung betrachtet, sondern der Verkehr auf
dem Gelände BEACHTET!

Völlig belanglos ob das jetzt Fahrübungen sind oder sonstiger Verkehr.

Zugunsten der Unfallverhütung muss, wie jeder weiß der
fließende Verkehr beachtet werden. Da dieser Rückwärts in
Richtung Ausfaht fuhr, darf dies wohl nicht außer Acht
gelassen werden. Und da es dem Menschlichen Sehvermögen nicht
möglich ist in zwei Richtungen gleichzeitig zu blicken, ist
dieser Schaden entstanden.

Es muss jeglicher Verkehr im Auge behalten werden. Und wenn ich deiner Argumentation mit den zwei Richtungen folge, frage ich mich, wie machst Du das an Kreuzungen?
Bügelst Du wenn Du nach rechts abbiegst, aber auf den Verkehr von links achten musst, alles um was rechts ist?

Jeder, der etwas Verständis für KfZ besitzt, weiß das zu einem
Schaden von 1’000 € eine kleine Beule und eine Beschädigung
des Lackes, wie in diesem Fall (vor allem bei einem
Mittelklassewage) nicht viel dazu gehört.

Dann wäre interessant was da alles beschädigt wurde.

Es wurde, da es sich wie beschrieben um eine Unübersichtliche
Stelle handelt, in angemessener Geschwindigkeit in die Einfaht
eingebogen!

Angemessen wäre gewesen, anhalten und sich dann einen Überblick verschaffen.

Q-Gruß

2 Like