Unfall - Probeführerschein

Hallo liebe Wissenden,

da ich mich mit den neuen Fürerscheinregeln nicht auskenne interessiert mich nachstehende fiktive Frage brennend:
Wenn ein Fahranfänger mit Führerschein auf Probe jetzt beim ersten Wintereinbruch ein anders Auto überholen würde, käme dabei ins schleudern und würde deshalbdas andere Fahrzeug anfahren und selbst in den Graben rutschen. Ohne Personenschaden, jedoch Blechschaden am überholten Fahrzeug. Der Geschädigte würde die Polizei rufen. Was hätte das für Konsequenzen für den übermütigen Jungspund? Punkte, Geldstrafe, Nachschulung oder gar Führerscheinverlust? Welche Strafe würde er bekommen? fragt sich elmore

Schau dir mal den Link an:

http://www.rechtstipps.net/rechtstipp_27.html

Gruß Ivo

Hallo Ivo,
danke schon mal für den Link.
aber ganz weiter holft es mir nicht. War das überholen bei den schlechten Weterverhältnissen grundsätzlich ein A Verstoß (=Nachschulung), oder nicht. Es war ja kein Überholverbot dort, demnach könnte es ein B-Verstoß sein. Wer legt das fest, wer entscheidet. Polizei, Bußgeldbehörde?
Noch immer fragend elmore

Vielleicht wirds nur ein Verwarnungsgeld…!?
Moinsen,

einen A-Verstoß begeht man, sobald man sich ein Bußgeld einhandelt, sprich >= 40 EUR. Alles darunter sind Verwarnungsgelder und somit nicht so tragisch. Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich berichten, dass ich als Führerscheinneuling einmal auf einer Landstraße mit wesentlich überhöhter Geschwindigkeit mit einem geliehenen Sportwagen zwei Autos gleichzeitig überholte, wobei der Vordere gerade abbiegen wollte. Ergebnis, ausser einer Menge (nur) Blechschaden: Ein simples Verwarnungsgeld, ohne Konsequenzen für meinen Probelappen.

Einige Zeit später habe ich dann mal Nachts im Überholverbot auf endlos gerader Strecke gemächlich nen anderen PKW überholt, allerdings unter den Augen der Polizei, Ergebnis: Bußgeld, 40 EUR + Nachschulung.

Verstehen kann ich so ein System bis heute nicht, man hätte mir schon im ersten Fall ruhig den A… aufreissen sollen.

Gruß

Markus