Hallo,
also das ist nicht so einfach.
Es müsste geklärt werden, wie bei Ihnen die Räum- und Streupflicht in der Gemeinde geregelt ist. Meistens sind diese Pflichten mit genauen Zeitangaben in einer kommunalen Verordnung festgeschrieben und gilt dann für Hausbesitzer und/oder für Mieter, wenn die Pflicht per Mietvertrag an die Mieter übertragen wurde.
Es müsste geklärt sein, ob der Seitenweg als öffentlicher Weg gilt, auf dem die Streupflicht besteht. Oder war das eine Abkürzung? Auf privaten Wegen besteht in der Regel keine Streupflicht.
Es müsste also geklärt sein, wer seiner Pflicht nicht nachgekommen ist.
Grundsätzlich könnte der Streupflichtige regresspflichtig sein, wenn er seinen Pflichten - siehe oben - nicht nachgekommen ist. Seine Haftpflicht könnte einspringen müssen. Was Sie dann einfordern könnten, weiß ich nicht. Ihr Unfall ist relativ glimpflich ausgegangen. Sie haben sich glücklicherweise nichts gebrochen. Sie müssten eventuell einen Anwalt kontaktieren, wenn Sie genaueres wissen wollen.
Interessant fand ich einen Artikel im Internet, der die einzelnen für Sie interessanten Punkte per Gerichtsurteile belegt.
Ich zitiere hier den Link: http://www.finanztip.de/streupflicht/
Bitte lesen Sie selbst nach. Hier steht auch, wann auf privaten Wegen trotzdem eine Streupflicht besteht.
Wichtig darin fand ich, dass man sich nicht generell darauf verlassen kann, dass gestreut ist. Es kommt auf den Einzelfall an. Ein Fußgänger kann sich nicht darauf verlassen, dass lückenlos gestreut ist.
Ich würde - wenn der Seitenweg unter die Streupflicht fällt - den Vermieter/Hausbesitzer informieren, denn er ist gehalten, die Erfüllung der Streupflicht zu kontrollieren. Machen Sie das auf alle Fälle schriftlich.
Und wegen der Straßenlaterne: wenn der Seitenweg ein öffentlicher Weg ist, müssten Sie die Gemeinde fragen, ob sie eine Beleuchtung anbringen kann.
Und ich würde Ihnen empfehlen, sich Schuh-Spikes zu besorgen - welche die auf jeden Schuh im Fersenbereich sitzen. Dann wird genau das, was Ihnen passiert ist - nach hinten wegrutschen und auf dem Hintern landen - meistens verhindert. Ich spreche da aus eigener Erfahrung.
Welche Chancen Sie auf Schadensersatz hätten, kann ich nicht sagen. Ob Sie überhaupt etwas machen sollten, müssen Sie selbst entscheiden.
Das ist keine Rechtsauskunft - nur eine Meinung nach besten Wissen und Gewissen
Ich wünsche Ihnen auf alle Fälle gute Besserung und ein weiter unfallfreies Jahr 2015
Gruß Elfriede