Unfall rechtslage

frage:
ein bekannter von mir hat einen gewerbeschein!
er hat von einer firma einen auftrag bekommen und einen mietwagen dazu erhalten, der von einer autovermietung gemietet worden ist!!!

mit diesem auto hat er einen kleinen unfall gebaut…wo das auto einen lackschaden erlitten hat…

unfall wurde aber nicht gemeldet,!!!weil er davon ausging das der schaden gering ist und alles am nächsten tag klären wollte!!!

die autovermietung will aber für den schaden nicht aufkommen, weil im vertrag steht das man immer die polizei rufen muss, was der fahrer aber nicht wusste!!!
Er hat weder eine belehrung oder sonst was bekommen, auch nix unterschrieben…
Frage wer kommt jetzt für den schaden am auto auf?
?

danke schonmal für die antworten

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß,
Micha

Am besten einen RA konsultieren.

Hallo,

bitte genau den Vertrag durchlesen!!!

Wer den Schaden zahlt oder ob es eine Selbstbeteiligung gibt steht dann auch im Vertrag!

Zahlen muss erst einmal der Kfz-Haftpflichtversicherer!!!

MfG Thomas Wolter
www.thomas-wolter.eu

Hallo max 1964,

gewerbeschein ist egal.

hat er einen drittschaden z.b. ein anderes fzg beschädigt oder laterne o.ä. übernimmt der kfz-haftpflichtversicherer der autovermietung den drittschaden. voraussetzung führerschein ok, keine unfallflucht, sonst regress beim fahrer.

zum mietvertrag diesen liest man eigentlich durch. bei der AV erklärt man einem eigentlich in der regel das bei schäden die polizei zu holen ist.

der schaden am fahrzeug der av ist ein kaskoschaden. da gibt es eine selbstbeteiligung z.b. 650,- oder 1000,- steht im vertrag. schäden darunter muß der fahrer selbst zahlen, was darüber hinaus geht muss der kaskoversicherer der av, wenn diese kasko hat tragen. wenn keine kasko besteht die av selbst.

klagen lassen.

grüße hook

Hallo,

wenn´s „…im vertrag steht…“, dann hat er es auch unterschrieben. Denn üblicherweise akzeptiert man bei Anmietung die Geschäfts- / Vertragsbedingungen des Vermieters.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ihm die Autovermietung den Wagen ohne alles (kein Mietvertrag etc.) hingestellt hat.
Wenn doch, hätte er u. U. gute Karten, nicht zahlen zu müssen. Da dies jedoch eher eine juristische und keine versicherungstechnische Frage ist, empf. ich, einen Juristen zu fragen.

VG Jens
www.jens-sternberg.de