Es gab Ende August einen Unfall: ein Auto stand ca. 8m nach einer Straßeneinmündung ohne Blinker ganz rechts am Strassenrand. Ein Motorroller bog in die Strasse ein, sah den PKW am Straßenrand und wollte an ihm links vorbei fahren. Plötzlich bog das Auto ohne Blinker nach links ab, der Motorroller brmemste und versuchte, nach rechts auszuweichen. Es kam zu keiner Berührung, aber durch das heftige Umlenken kam der Roller zu Fall.
Kein Personenschade, Schaden am Roller rd. 560€. Die PKW-Fahrerin gab am Unfallort schriftlich zu, das Sie schuldig ist. PKW-Fahrerin 18 Jahre alt.
Seit 2 Monaten vertröstet die Versicherung der PKW-Fahrerin den Rollerfahrer, keine Zahlung, kein Ersatzfahrzeug. Was kann man tun? Wie lange muß man warten, bis die Versicherung zahlt? Es ist ja keine so riesen Summe. Ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt zu beauftragen? Der PKW war vom Vater der Unfallverursacherin, dieser verzögert den Vorgang offensichtlich.
Einzig sinnvolle Maßnahme: RA beauftragen.
Einzig sinnvolle Maßnahme: RA beauftragen.
Hallo Jens,
da die PKW-Fahrerin (bzw. ihr Vater) die gleiche Versicherung haben wie die Rechtsschutz des Rollerfahreres (echt blöde) wurde erstmal auf parktische Vernunft gehofft. Es wurde der Versicherung eine Frist (in 10 Tagen) gesetzt, ob das hilft???
Hallo brouser,
in diesem Fall würde ich noch 1x mit dem Vater telefonieren, diesem eine letzte Frist setzen (max. 3 Tage). Sollten Sie bis dahin nichts von der gegnerischen Versicherung gehört haben: Fachanwalt für Verkehrsrecht nehmen. Der Anwalt muss, bei klarer Sachlage, von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden. Dieser kann dann auch einen erhöhten Fahrzeugausfall wegen der Verzögerung und/oder Verzugszinsen geltend machen.
PS: Am Unfallort niemals eine Schulderklärung abgeben, erst recht nicht schriftlich. Ein geschickter Anwalt zerlegt diese Schuldanerkenntnis „wegen Schock“ oder sonstigen Ausreden.
Hallo,
leider kann ich hier nicht wirklich weiterhelfen. Wenn ein Rechtschutz besteht, spricht nichts dagegen einen Anwalt zu konsultieren.
Gruß,
Micha
Sorry da kann ich nicht weiterhelfen…
Ich würde der Versicherung eine Frist setzen und ihr drohen, einen Anwalt zu nehmen. Nach abgelaufener Frist würde ich einen Fachanwalt aufsuchen. Den muß dann die gegnerische Versicherung auch zahlen.
Hallo,
wenn die Versicherung vertröstet ist sie also bekannt und gibt kontakt mit der Versicherung des kfz.
ich empfehle ein Telefongespräch mit der zuständigen Versicherung.
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Ist die Haftung für die Versicherung klar oder bestehen bedenken? Das eine 18jährige am Unfallort zugibt dass sie Schuld ist hat nicht unbedingt etwas zu sagen.
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wurde ein schriftlicher kostenvoranschlag mit bildern für den roller eingereicht?
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Liegen alle unterlagen vor. die Anschaffungsrechnung des Rollers vor? wurden alle Fragen nach Alter, Laufleistung, reparierten Schäden, nicht reparierten Schäden … gegenüber der Versicherung beantwortet. Gibt es aussagekräftige Bilder von den Schadenfall?
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WICHTIG: Gibt es Zeugen aussser der PKW-Fahrerin und der Person die den Roller gefahren ist? Keine Zeuge erfinden! Knallzeuge (die nur etwas gehört haben und dann erst zu Unfallstelle sehen, haben an sich nichts gesehen sondern nur gehört.
Im Telefonat klären was fehlt.
Ersatzfahrzeug ist bei rollern nicht üblich da i.d.r. andere fahrzeuge zur verfügung stehen.
Ein Wohnmobilbesitzer bekommt auch keinen Nutzungsausfall, weil er i.d.r. noch einen PKW hat.
Wer beweist, dass der Roller nicht an einem anderen Tag, an einem anderen Ort unter anderen Umständen umgefallen ist und so der Schaden entstanden ist? (Das sind nur überlegungen - kein unterstellungen, daher das Gespräch ruhig und sachlich führen - nicht emotional, dass bringt keinen weiter)
PS. auch versicherung haben genauso wie handwerker nennen wir arbeitsvorrat bzw. rückstände die es aufzuarbeiten gilt.
Hallo,
bei der Vers. anrufen und den Stand der Regulierung erfragen!!! ganz einfach!!
ein Anwalt stört nur und alles verzögert sich evtl.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
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Öffnungszeiten:
Mo, Die, Do 9.30 - 13.00h
und nach Vereinbarung
Telefon: 04 21 - 4 36 63 -43
Telefax: 04 21 - 4 36 63 -44
Mobil D1: 01 71 - 6 81 59 38
Wenn es zu lange dauert, ist es wirklich am besten einen rechtsanwalt zu beauftragen.
MfG
Stephan Brückner
Ob die Frist von 10 Tagen den gewünschten Effekt bringt, vermag ich nicht zu erraten…
In jedem Fall ist diese Frist gut und bei erfolglosem Ablauf derselben würde ich dann einen RA beauftragen.
Es ist schon seltsam, dass die Versicherung in zwei Monaten gar nichts macht. Die brauchen natürlich eine Aussage von dem Versicherungsnehmer, aber 2 Monate warten lassen ist nicht in Ordnung. Ich würde denen nochmal eine Frist von 1-2 Wochen geben und mit einem Rechtsanwalt drohen, mehr kann man da wohl nicht machen…
da muss ich leider passen, nicht mein Fachgebiet…
Hallo brouser,
tut mir leid, kann ich nicht beantworte.
Gruß Sacul1944
Geh zum Anwalt, der treibt dein Geld ein und seine gebuehren gleich mit
soviel ich weiss gibt es eine schadensregulierungspflicht seitens der versicherung. wie hoch die ist weiss ich leider nicht. mein tipp wäre nochmal schriftlich nachzufragen und ansonsten wenn du eine verkehrsrechtschutversicherung hast würde ich zum anwalt gehen. über den geht es leichter und wahrscheinlich auch schneller da er dann vielleicht klage einreicht. dies kann man nach ablauf von vier wochen tun.
oder nochmal anrufen und fragen ob noch unterlagen fehlen oder woran es liegt dass noch nicht reguliert ist.: