frage:
ein bekannter von mir hat einen gewerbeschein!
er hat von einer firma einen auftrag bekommen und einen mietwagen
dazu erhalten, der von einer autovermietung gemietet worden ist!!!
mit diesem auto hat er einen kleinen unfall gebaut…wo das auto
einen lackschaden erlitten hat…
unfall wurde aber nicht gemeldet,!!!weil er davon ausging das der
schaden gering ist und alles am nächsten tag klären wollte!!!
die autovermietung will aber für den schaden nicht aufkommen, weil im
vertrag steht das man immer die polizei rufen muss, was der fahrer
aber nicht wusste!!!
Er hat weder eine belehrung oder sonst was bekommen, auch nix
unterschrieben…
Frage wer kommt jetzt für den schaden am auto auf?
?
Hier dürfte aufgrund der Schilderung eine Unfallflucht vorliegen, Straftat gem. $ 142 StGB
Unabhängig davon - wer einen Schaden verursacht, muss dafür aufkommen, da muss nicht gesondert darauf hingewieen werden, ergibt sich schon aus dem BGB
Grundsätzlich wichtig ist zunächst einmal, wer den Wagen angemietet hat und dafür unterschrieben hat. Derjenige hätte auch die Belehrung erhalten müssen und diese weitergeben. Wenn ihr Bekannter den Mietvertrag unterschrieben hat, dann wäre er verpflichtet gewesen, sich diesen durchzulesen. Die Haftung für diesen Schaden jedoch kann ich hier nicht beantworten, da dies zu sehr ins juristische Metier geht und ich keine Rechtsberatung machen darf und kann. Dies müsste er mit seiner Firma, bzw. evt. weitergehend mit einem Anwalt klären.
Hallo!
Soviel ich weiß,muß bei einem Schaden mit einem Mietfahrzeug immer die Polizei mit einbezogen werden.Egal,ob man Schuld hat oder nicht!
Gruß Harald
im allgemeinen ist es bekannt bei Benutzung von Fremdfahrzeugen in jedem Fall bei einem Unfall die Polizei zu rufen. Vermietgesellschaften haben diese Bedingung in Ihren AGB´s (Allgemeine Geschäftsbedingungen), die der Mieter mit seiner Unterschrift anerkennt. Da hilft leider auch nicht, ich habe es nicht gewusst. Unwissenheit schütz vor Strafe nicht. Hinzu kommt bei Deinem Bekannten noch, er hat einen Gewerbeschein. Gewerbetreibende unterliegen dem HGB (Handeslgesetzbuch). Diese kennen somit in jedem Fall das Geschäftsgebahren und wissen sich zu verhalten. Der Gesaetzgeber setzt dieses also voraus.
Da Dein Bekannter den Mietwagen von der Firma für die er tätig geworden ist erhalten hat, ist evtl. noch zu klären ob der Auftraggeber für den Schaden aufkommt. Auch hier sollte zwischen Auftraggeber und dem Gewerbetreibenden ein Vertrag bestehen, der dieses regelt. Es ist somit unerheblich, ob es sich um ein durch den Auftraggeber gemietetes Fz. oder um das eigene Fz. des Auftraggeber handelt. Hier sollte also in erster Linie Dein Bekannter klären was bei Auftragstellung zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart wurde.