Unfall - Schadenssumme durch Versicherung gekürzt

Hallo,

angenommen es findet ein Auffahrunfall statt. Der Geschädigte zieht es vor die Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung auf Gutachter-Basis zu machen. Grundlage für das Gutachten ist eine Vertragswerkstatt. Die Versicherung kürzt einen Betrag von ca. 15% für Verbringungskosten, Ersatzteilzuschläge etc.

Gibt es eine aktuelle (am besten aus 2011) Rechtsprechung dazu?

Angenommen der Geschädigte will gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt Klage einreichen, wer trägt dann die Kosten fall der Geschädigte verliert?

Ich freue mich auf eure Antworten!

Gruß

Hi,

… Der Geschädigte zieht es vor die Abrechnung mit der gegnerischen :Versicherung auf Gutachter-Basis zu machen. Grundlage für das Gutachten ist
eine Vertragswerkstatt.

Das ist möglich.

Die Versicherung kürzt einen Betrag
von ca. 15% für Verbringungskosten, Ersatzteilzuschläge etc.

Das sind Kosten, die im Falle der gewählten Abrechnungart nicht anfallen. Genau so wie die MwSt.

Angenommen der Geschädigte will gemeinsam mit seinem
Rechtsanwalt Klage einreichen, wer trägt dann die Kosten fall
der Geschädigte verliert?

Die unterlegene Partei.

Gruß Keki

Die Versicherung kürzt einen Betrag
von ca. 15% für Verbringungskosten, Ersatzteilzuschläge etc.

Das sind Kosten, die im Falle der gewählten Abrechnungart
nicht anfallen. Genau so wie die MwSt.

Für die Mehrwertsteuer steht ausdrücklich im Gesetz, dass sie nur ersetzt verlangt werden kann, wenn sie auch anfällt, § 249 II S. 2 BGB. Für Verbringungskosten gilt dies nicht. Wenn sie nicht anfallen, kann man daraus nicht automatisch folgern, dass sie nicht ersatzfähig sind. Denn wenn auf Gutachterbasis abgerechnet wird, fallen u.U. überhaupt keine Kosten an. Das ist nun einmal das Wesen einer rein fiktiven Abrechnung, deren Möglichkeit allgemein anerkannt wird.

Für die Mehrwertsteuer steht ausdrücklich im Gesetz, dass sie
nur ersetzt verlangt werden kann, wenn sie auch anfällt, § 249
II S. 2 BGB.

OK.

Für Verbringungskosten gilt dies nicht. Wenn sie
nicht anfallen, kann man daraus nicht automatisch folgern,
dass sie nicht ersatzfähig sind.

Das ist aber gängige Praxis bei vielen Gesellschaften. Würde mich interessieren, ob sich zu diesem Punkt schon eine gängige Rechtssprechung entwickelt hat. Danke.

Gruß Keki

Das ist aber gängige Praxis bei vielen Gesellschaften.

Es ist ja nun einmal auch gängige Praxis der Versicherer, Forderungen abzuwehren, teilweise sogar dann, wenn sie offenbar berechtigt sind.

Würde
mich interessieren, ob sich zu diesem Punkt schon eine gängige
Rechtssprechung entwickelt hat. Danke.

Ja, zu allen Fragen rund um die Abrechnung auf Gutachterbasis gibt es eine breite Rechtsprechung. Soweit ich das sehe - aber ich habe keine ausführliche Prüfung vorgenommen! -, geht die Tendenz sehr klar dahin, alle möglichen Kosten für ersatzfähig zu halten. Doch selbst wenn nicht: Man kann die fehlende Ersatzfähigkeit einzelner Positionen nicht nur daraus ableiten, dass diese Kosten gar nicht wirklich anfallen. Denn das ist ja bei fiktiver Abrechnung immer so.

Also ich habe einige Rechtssprechungen dazu gefunden und bin auch der Meinung, dass soetwas nicht einfach gestrichen werden kann. Zuletzt gab es ein Urteil beim AG Aschaffenburg:

Das Amtsgericht (AG) Aschaffenburg hat in seiner Entscheidung am 09.11. 2010 (AZ: 112 C 1004/10) nunmehr klargestellt, dass es bei der fiktiven Schadensabrechnung gerade nicht darauf ankommt, welche Kosten tatsächlich angefallen sind. Aus der Anerkennung der Abrechnung auf Gutachtenbasis folgt vielmehr, dass es auf einen konkreten Kostennachweis eben nicht ankommen kann.

Auszug aus der Urteilsbegründung:
Neben den zu Unrecht nicht regulierten restlichen Sachverständigenkosten kommen noch die Verbringungskosten, die Ersatzteilpreisaufschläge und die Fahrzeugreinigungskosten. Diese Kosten kann der geschädigte Kfz-Eigentümer auch dann beanspruchen, wenn er seinen Schaden auf der Basis eines Sachverständigengutachtens abrechnet. 

Was mich aber interessieren würde - da es ja bereits Urteile gibt, ob es da kürzlich vll. etwas neues gab, also eine neuen Entscheidung diesbezüglich. Ich finde leider nichts.

Und eben die Frage, der Klagekosten…