Jemand wohnt in einer Spielstrasse, mit gekennzeichneten Parkflächen. Dieser jemand fährt Rückwärts von seiner Auffahrt und fährt in ein Auto rein, dass direkt hinter seiner Auffahrt geparkt wurde. Das Auto stand an einer ungekennzeichneten Stelle. Also es stand auf keinem Parkplatz.
Wer hat jetzt Schuld?
Der jenige der die Auffahrt verlassen hat oder der jenige der sein Auto hinter der Auffahrt in einer ungekennzeichneten Stelle geparkt hat?
Muss der jenige der rückwarts gefahren ist den Schaden übernehmen, oder wird der jenige der sein Auto abgestellt hat selbstverantwortlich gemacht?
ich meine in einem verkehrsberuhigten Bereich
Hi,
das OLG Brandenburg hat es nett ausgedrückt.
v. 19.11.2009:
Derjenige, der beim Rückwärtsfahren ein anderes Auto beschädigt, trägt grundsätzlich die umfängliche Haftung für den Verkehrsunfall.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Rueckwaerts.php
Im Link noch mehre Urteile die das Thema Unfall beim rückwärtsfahren behandeln.
Wer rückwärts fährt hat eine besondere Sorgfaltspflicht, er kann sich nie darauf verlassen das sich hinter dem Fahrzeug nichts befindet.
Q-Gruß
Hallo,
war die Frage ernst gemeint?
Wer in einer (ich bleibe mal dabei) Spielstraße schon ein stehendes Auto übersieht, wie will derjenige dann auf spielende Kinder, Fußgänger oder Radfahrer achten, die sich auch noch bewegen?
Ein Richter wird dem Falschparker möglicherweise eine geringe Mitschuld geben, aber ein falsch geparktes Auto war noch nie eine Berechtigung es anzufahren.
Cu Rene
ggf. hat er sich einweisen zu lassen …
gruss hauptmann
ja und?
stehend heisst stehend und nicht bewegend. egal wo und warum. und wer rückwärts fährt hat rücksicht zu nehmen. das könnte man sich als eselsbrücke merken wenn man nicht weiss was man darf und was nicht.
redhairygirl
Der Rückwärtsfahrer sollte noch eine Scheibe einschlagen und dann einen Zettel ans beschädigte Auto heften mit der Aufschrift: „Sie standen falsch!“
Komische Ansichten werden hier ja schon geäußert, manche Antwort müßte man ja doof nennen.
Der sicher fiktive Sachverhalt läuft mit großer Wahrschenlichkeit auf einen Vergleich raus, ganz einfach deswegen, weil, in einer sogenannten Spielstraße, das Parken, in nicht gekennzeichneten Flächen gar ned erlaubt ist. Was dazu führt, dass ich damit auch nicht rechnen muss, vor allem, wenn das Fahrezug evtl im Toten-winkel stand. Allerdings trifft den fahrenden tatsächlich immer mehr Schuld als den, der stand, selbst wenn er falsch stand.