Unfall? Teilschuld bzw 1/3 Schuld gerechtfertigt?

Liebe wer-weiß-wasler/innen!

eine kurze frage an alle rechtskundigen.

Ich hatte einen kleinen Unfall. Fahre Abends gegen neun mit der Vespa. Vor mir wird ein Auto immer langsamer, bis es fast steht. hab erst überlegt, ob ich links vorbeifahren soll, da kein Gegenverkehr in Sicht war und der Fahrer des Autos auch nicht blinkte, führ ich also vorbei.
Als ich neben ihm war geht plötzlich der Blinker an und ich kann nicht mehr ausweichen. Habe ihn nur an seinem Reifen erwischt glaube ich, da bei ihm nicht mal eine kleine Beule oder ein Kratzer zu sehen war.
Mich hat es hingegen ordentlich hingelegt und der Rahmen der vespa ist eingerissen und viele Kratzer. Nach dem Unfall meinte der Fahrer des Autos, dass es ihm leid tut und seine Schuld war.
Seine Versicherung hat mir jedoch gesagt, dass wahrscheinlich nur zwei Drittel des Schadens von ihnen übernommen werden würden, da ich auch vorsichtiger hätte sein sollen.
Ist das gerechtfertigt, oder sollte ich mich an einen Rechtsanwalt wenden, um den gesamten (wirtschaftlicher Totalschaden laut Gutachten) ersetzt zu bekommen?

Vielen Dank im Voraus, dass ihr Euch die Mühe macht zu antworten! Ein kleiner Kommentar würde mich schon sehr freuen, bin bei sowas nämlich immer etwas skeptisch. Hatte erst vor kurzem einen ähnlichen fall, jedoch mit einem wirklich fiesen Unfallgegner. Da hat man mir hier wirklich auch sehr geholfen!

Liebe Grüße,
Adam

Hallo Adam!
Ob und wie hoch die Teilschuld gerechtfertigt ist, kann ich Dir leider nicht sagen.
Ich kenne einen ähnlichen Fall aus unserem Büro. Der hat auch TS bekommen. Der war allerdings etwas zu schnell.
Wenn Du Rechtschutz hast, würde ich Dir auf jeden FAll raten einen RA einzuschalten. Falls Du keinen Rechtschutz hast, musst Du in der Höhe der TS das Honorar des RA selbst tragen.
Aber informieren würde ich micht auf jeden Fall mal bei einem RA. Der sagt Dir normalerweise ganz ehrlich, ob Du Chancen hast zu gewinnen.

Viele Grüße und viel Erfolg!
Sabine

Liebe Sabine,

herzlichen Dank für Deine Einschätzung.

Ich werde auf alle Fälle nochmals bei einem RA nachfragen.

Bis zum nächsten Mal:wink:. Herzliche Grüße und alles Gute,
Adam

Hallo Adam,

„Vor mir wird ein Auto immer langsamer, bis es fast steht.“ „und der Fahrer des Autos auch nicht blinkte“

Den 'Vorschlag der Versicherung, 2/3 des Schadens zu bezahlen ich akzeptabel. Der Fahrer hat nicht geblinkt und nur langsamer geworden, er hat sich wohl orientiert. Die Gegenseite wird immer den § 1 der Straßenverkehrsordnung und die Gefährdenshaftung einbringen können.
Für die restlichen 1/3 Schaden wäre das Streit ohne Ende mit unsicherem Ausgang für das Ganze, denn jeder Richter hat so seine eigenen Ansichten vom Verhalten der Verkehrsteilnehmer.

Viele Grüße
Tizia

Danke Tizia für deine Rückmeldung. Wenn ich richtig verstehe, findest du es also akzeptabel?
Ich wollte vorerst hherausfinden, ob die Versicherung versucht mich „über den Tisch zu ziehen“. Anscheinend ja nicht.
Habe mittlerweile auf Sabines Rat hin einen Anwalt gefragt, er meinte man hätte gute Chancen den gesamten Schaden ersetzt zu bekommen, und hat mir ein vergleichsurteil zugesandt.
Ich werde morgen nochmal mit den Herren von der Versicherung reden und die Argumente des Anwalts bringen. Mal schauen.

Danke für Eure Hilfe.
liebe Grüße,
Adam

hallo adam,
das ist eine sache bei der du einen anwalt für verkehrsrecht hinzuziehen solltest,
das ist nicht ganz meine richtung,
du könntest evtl. sagen das kein blinker gesetzt war als du noch hinter dem fzg warst, erst als du neben dem fzg warst hast du den gesetzten, an der seite befindlichen blinker gesehen (DER MUSS DA ABER EINEN GEHABT HABEN !!!)- das deutet auf die kurzfristigkeit zwischen blinken und abbiegen hin - da konntest du dann nichts mehr machen,
aber unbedingt mit einem anwalt reden, im schlimmsten fall mußt du den auch zu einem drittel bezahlen,
gruß mario

Hallo Adam,
tatsächlich besteht im Straßenverkehr der Grundsatz das jeder sich so verhalten muss das er auf alle eventuell entstehenden Situationen reagieren kann. Aufgrund der sogenannten Betriebsgefahr, die allein schon dadurch besteht das ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen vorhanden ist, gibt es die von Dir beschriebene Quotelung bei der Schadenabrechnung. Inwieweit die vorgeschlagene Quotelung auf die Situation gerechtfertigt ist kann jedoch meist nur der Jurist richtig beurteilen. Da spielen auch noch alle Nebenfaktoren wie die Örtlichkeit etc. eine wichtige Rolle. Aber bitte beachten: auch die RA-Kosten werden nur der übernommenen Quote von der gegnerischen Versicherung gezahlt. Da sollte man schon berücksichtigen was das eine Drittel ausmacht, also die Kosten für den RA darunter liegen würden. Viel Erfolg bei der Durchsetzung, Gruß Roland