Hallo,
meine Schwester hatte am Wochenende bei einer Besichtigungstour zu einem potentiellen neuen Arbeitgeber (in einer Branche, bei der der äußere Eindruck einiges aussagt) einen Unfall.
Soweit dumm gelaufen. Kann sie nun die entstehenden Kosten als Werbungskosten (sie war ja auf Arbeitssuche) geltend machen?
Falls nein, sind es dann außergewöhnliche Aufwendungen?
Cu Rene
M.E. ja, weil der Unfall auf einer beruflich veranlaßten Fahrt zugestoßen ist.
Läßt sie das Fahrzeug auf eigene Kosten reparieren, stellen diese Kosten Werbungskosten dar. Ggf. ist eine Versicherungsleistung hiervon abzuziehen.
Läßt sie das Fahrzeug nicht reparieren, sieht es etwas anderes aus. Hier hängt es m.E. auch vom Alter des Fahrzeuges ab, ob diese wirtschaftliche/technisch bereits abgenutzt war. Bei flüchtiger Suche ist hier als Grenze ein Alter von nur 4 Jahren aufgefallen.
Hallo,
meine Schwester hatte am Wochenende bei einer
Besichtigungstour zu einem potentiellen neuen Arbeitgeber (in
einer Branche, bei der der äußere Eindruck einiges aussagt)
einen Unfall.
Soweit dumm gelaufen. Kann sie nun die entstehenden Kosten als
Werbungskosten (sie war ja auf Arbeitssuche) geltend machen?
hallo rené,
war es eine besichtigungstour oder war es eine fahrt zu einem vorstellungsgespräch?
im ersten fall gilt § 12 estg, d.h. privat veranlasst, keine aufwendungen zur erzielung von einnahmen und deshalb keine werbungskosten, im zweiten fall sind es werbungskosten.
was man bei kfz-unfallkosten beachten sollte, ist hier http://www.mio-verlag.de/mio_xx98/xx980443.htm nachzulesen (BFH-Urteil vom 13.3.1998 (VI R 27/97) BStBl. 1998 II S. 443). ältere finde ich leider nicht im internet.
Falls nein, sind es dann außergewöhnliche Aufwendungen?
die ihr entstehenden aufwendungen sind auf keinen fall außergewöhnliche belastungen, denn soweit deine schwester fremdschäden abdecken muss, ist sie (bzw. der halter des fahrzeugs) haftpflichtversichert. eigene schäden hätte sie ebenfalls versichern können.
viele grüße
gunnar