Unfall und Versicherung

Hallo,
heute habe ich eine interessante Frage gestellt bekommen. Natürlich konnte ich sie nicht beantworten, aber meine guten Erfahrungen hier haben mich dazu veranlasst, die Frage einfach mal einzustellen.

Folgendes: Herr A hatte seit 1998 eine Unfallversicherung, die er allerdings im Oktober 03 gekündigt hat.

Im September 2001 hat sich Herr A durch einen Arbeitsunfall mit einer Hepatitis C infiziert. Die Diagnose wurde im Dez 02 endgültig bestätigt und danach von der BG und der Unfallkasse Rheinland Pfalz als Arbeitsunfall anerkannt.

Jetzt erzählt ein Bekannter von Herrn A, daß es sich in diesem Sinne um einen Unfall handelt, der durch die Unfallversicherung (Versicherungumfang: alle Unfälle, 24 Std Deckung laut Vertag!)abgedeckt hätte sein müssen.

Herr A fragt sich nun, ob er diesen Unfall rückwirkend gelten machen kann, obwohl die Versicheung im Oktober 03 von seiner Seite gekündigt wurde.

Ist solch ein Arbeitsunfall, dessen Diagnosebestätigung über 1 Jahr gedauert hat, generell ein Fall für die private Unfallversicherung?

Wenn ja, gibt es es da ein Frist, wann dieser Unfall gemeldet werden muß?

Hat das Ganze überhaupt einen Sinn, nachdem die Police gekündigt ist?

Für Antworten, Meinungen und dahingehende Links bin ich sehr dankbar!

Herzliche Grüße, Sanne

Herr A fragt sich nun, ob er diesen Unfall rückwirkend gelten
machen kann, obwohl die Versicheung im Oktober 03 von seiner

Vermutlich nicht. In der Regel müssen Ansprüche spätestens 15 Monate nach dem Unfall angemeldet werden (In den Vertrag reinschauen, ob dort eine andere Frist steht !).

Seite gekündigt wurde.

Die Kündigung ist irrelevant, wenn der Unfall während der Vertragslaufzeit passierte und innerhalb der vertraglichen Frist (hier: wohl eher nicht) angemeldet wurde.

Ist solch ein Arbeitsunfall, dessen Diagnosebestätigung über 1
Jahr gedauert hat, generell ein Fall für die private Unfallversicherung?

Grundsätzlich ja.

Wenn ja, gibt es es da ein Frist, wann dieser Unfall gemeldet
werden muß?

Definitiv ja, siehe oben.

Hat das Ganze überhaupt einen Sinn, nachdem die Police

Die Kündigung ist nicht das Problem, für mich erscheint wichtiger, dass die Frist zur Anmeldung von Ansprüchen verstrichen sein könnte.

dankbar!

Bitte

Herzliche Grüße, Sanne

Dito, Nordlicht

tach…

noch eine Anmerkung…

Wenn es denn ein Arbeitsunfall ist…geift da nicht die gesetzliche Unfallversicherung über die BG???

Oder war das hier mehr als akademische Frage gemeint?

Hallo Nordlicht,

danke für die Info! Die Frist dürfte somit abgelaufen sein.

@Zardoz: klar, doch, die Unfallkasse und BG haben „gegriffen“ und die Behandlungskosten und Reha bezahlt, so wie sie regelmäßige check-up´s und weitere Behandlung zahlen. Eine Rente gibt es allerdings nicht da Herr A immer noch berufstätig ist, hier soll es sich außerdem um ein Berufsrisiko handeln.

Es ging wirklich nur darum, ob so ein Arbeitsunfall (hier mit erheblichen gesundheitlichen Folgen, da unheilbar) auch über die „normale“ Unfallversicherung gedeckt ist.

herzliche Grüße, Sanne

Hallo,

ein Unfall muss UNVERZÜGLICH dem Versicherer gemeldet werden, so dass Rückstellungen
gebildet werden können sowie zeitgleich evtl. Obduktionen beantragt werden können.

Sollte einem dies nicht möglich sein, dann sollten wenigstens die Verwandten Bescheid geben, gibt diese auch nicht, dann sollte der Versicherungsnehmer sofort nach Möglichkeit Bescheid geben.

Aber viele Jahre nach der Heilung, sowie auch nach der Kündigung – sieht das wohl schwierig aus.

Sollten dennoch Fragen zum Thema Unfall sein, dann habe ich hier einige Infos:

http://berlin-versicherung.com/unfallversicherung-leistungen/

LIebe Grüße