Unfall - Verfahren wurde eingestellt

Hallo,
ich hatte vor ca. einem halben Jahr folgenden Autounfall: Ich fuhr auf eine Kreuzung als von links ein Auto mit überhöhter Geschwindigkeit (dort ist 20 kmh) in die Kreuzung einfuhr. Ich wich nach rechts auf den Bürgersteig aus und führ an einen Verkehrspoller. Wäre ich nur stehengeblieben, hätte sie mich erwischt, es ging recht schnell. Fazit: Auto kaputt, Reparatur teuer. Es gab 2 Zeugen, einen davon schickte die Verkehrspolizistin dummerweise wieder weg, weil sie dachte, er hätte nichts gesehen. Der zweite Zeuge war mir bekannt, da er früher Kunde meiner Videothek war. Die Fahrerin des Wagens lehnte eine Zahlung über ihre Versicherung ab, sie hätte alles richtig gemacht (ich hätte sie schon vorher gesehen und wäre wild gestikulierend auf sie zugefahren…)- ihr Mann ist übrigens Anwalt und hat schon das Bußgeld abgeschmettert. Ich habe über meinen Anwalt Anzeige erstattet. Ihr Mann ließ das Verfahren einstellen - der Zeuge hätte mich gekannt, also Freundschaftdienst, und seine Frau wäre schrittweise in die Kreuzung eingefahren. (Wir haben sie noch öfter bei uns im Ort mit weit überhöhter Geschwindigkeit gesehen!)Kann ich gegen die Einstellung des Verfahrens noch etwas unternehmen? Es hätte mich ja mal einer befragen käönnen, oder? Sorry, falls alles etwas konfus erklärt ist, schon mal danke, falls mir jemand helfen kann!

hallo brioche,

ich gehe einmal davon aus das es sich bei dem eingestellten verfahrenum das bußgeldverfahren gegen die andere unfallbeteiligte handelt. bei einem einspruch gegen einen bußgeldbescheid kann das zuständige ordnungsamt, sofern es nach sach-und rechtslage davon überzeugt ist, dass in der sache keine erfolgsaussicht besteht, das bußgeldverfahren einstellen. auch ohne zeugen usw. zu hören. ist die bußgeldstelle aber davon überzeugt das die aussichten gut sind, wird der vorgang an das zuständige amtsgericht angegeben. es erfolgt dann eine verhandlung bei der du als zeuge angehört würdest. wenn ich die sache so lese, ohne konkrete akteneinsicht, wird wohl eine einstellung von seiten der bußgeldstelle erfolgt sein. vermutlich mit recht.
was soll der anderen vorgeworfen werden ? zu hohe geschwindigkeit - ist ohne konkrete ausmessung und festhalten von bremsspuren kaum nachzuweisen. die meisten fahrzeuge haben heute sowieso abs, so dass der nachweis einer überhöhten geschwindigkeit daher sowieso meist nicht feststellbar ist. ist ihr wirklich eine vorfahrtsverletzung nachzuweisen ? gibt es dafür zeugen die das in verbindung mit deiner reaktion konkret bestätigen können ? vermutlich nein, so blieb der bußgeldstelle nichts anderes übrig als die sache einzustellen. der vorwurf oder einwand freundschaftsdienst zieht nicht-nicht bei der bußgeldstelle, vermutlich war die zeugenaussage eher unbrauchbar !
gegen die einstellung der bußgeldsache gibt es von deiner seite aus keine möglichkeit des eingriffes.

du müsstest schon in dieser sache strafantrag gegen die bußgeldbehörde bei der zuständigen staatsanwaltschaft stellen. aber - sofern du nichts hieb- und stichfestes hast, dass einen fehler der bußgeldstelle aufzeigen kann - lass es. dieses verfahren würde dann mit aller wahrscheinlichkeit ebenfalls eingestellt werden.

notbehelf :

zu deinem fahrzeugschaden könntest du allerdings gegen den versicherer der anderen auf schadenersatz klagen !!
dann würde die ganze sache neu vor dem amtsgericht aufgerollt werden. das ist aber für dich nur interessant wenn du dir die sache auch finanziell leisten kannst und einen kompetenten anwalt hast. überlege dir das gut und rechne !! die kosten dann, wenn du verlierst bis zum 2. rechtszug erreichen gerne das 3 fache deines schadens !

die fahrzeuge haben sich ja nicht berührt. so vermute ich, dass die gegenseite mit einer überzogenen reaktion deinerseits argumentiert hat, kein konkreter zeuge, verbunden mit einer etwas schlampigen unfallaufnahme durch die polizei-kommt leider öfters vor - schon wird eingestellt !

was hat eigentlich dein anwalt in dieser sache gemacht ? mdas würde mich wirklich interessieren !

ich hele euch ja gerne, wo es sachlich- und rechtlich auch aus vernunftgründen möglich ist. aber hier sehe ich außer dem - "notbehelf " keine andere sachdienliche und erfolgversprechende möglichkeit .

grüße und kopf hoch - hook