Situation aus dem Straßenverkehr, aber m.E. kein Verkehrsrecht.
Partei A touchiert den PKW von Partei B beim ausparken (im Dunkeln).
Partei sagt, man würde am kommenden Tag in die Werkstatt fahren um zu prüfen ob ein größerer Schaden entstanden ist.
Wenn man sich am kommenden Tag nicht melde, solle Partei A die Sache als erledigt betrachten.
Partei B meldet sich nicht.
3 Wochen später meldet sich Partei B und macht doch einen Schaden geltend.
hallo, der verusacher soll innerhalb von 24 stunden (spätestens nach 48 stunden) den schaden bei seiner vers. gemeldet haben, der geschädigte hat dagegen keinen zeitdruck, er kann also erst mal in den urlaub fahren und dannnn den schaden melden/geltend machen, hast du die aussage mit dem „nächsten tag“ schriftlich? ja-alles gut nein-dann verabschiede dich von dem gesagten wort, gruß mario