Hallo,
hat die Versicherung das Gutachten in Auftrag gegeben? Dann sollte es kein Problem sein.
Wie gesagt, am besten die Situation mit dem Sachbearbeiter klären und schildern dass es sich wegen dem Gutachten verzögert. Dann sollte ein Lösung möglich sein. Von einer Verlängerung des Mietvertrages ohne es mit der Versicherung abzuklären rate ich ab.
Hallo,
die gegn. Haftpflicht muss den Mietwagen f. d. Dauer der Rep. zahlen. Insoweit lohnt sich m. E. ein Rechtsstreit. Nehmen Sie sich einen versierten Anwalt (bspw. Fachanw. f. Verkehrs- oder Versicherungsrecht) - wenn Sie unschuldig getroffen wurden, muss die gegn. Haftpflicht auch Ihren RA zahlen.
In welcher Euro-Höhe Nutzungsausfallentschädigung gezahlt wird, kann ich nicht sagen. Da gibts Tabellen, einfach mal online schauen - oder den RA fragen.
VG Jens
www.jens-sternberg.de