Unfall- Versicherung will die Kosten für

… Mietwagen nicht weiter übernehmen?
am 11.2.2011 hatte ich einen Verkehrsunfall, mir wurde die Vorfahrt genommen und es entstand Personenschaden. Ab den 12.2.2011 hatte ich ein von der gegnerischen Haftpflichtversicherung einen Mietwagen, den ich nun morgen 25.2.2011 abgeben soll, obwohl mein Fahrzeug erst am Mittwoch nächster Woche fertig wird. Lohnt sich hier gegebenenfalls ein Rechtsstreit mit der gegnerischen Versicherung? Wie hoch könnte man denn eine Nutzungsausfallentschädigung für die Tage ohne Fahrzeug ansetzen? Ich bedanke mich im voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Andreas Pfingst

Recht ist leider nicht mein Gebiet tut mir leid.

Hier sollten Sie lieber einen Rechtsanwalt fragen. Aber üblich ist laut Bedingungen schon, dass man nicht länger als 14 Tage Anspruch auf einen Leihwagen hat. Es muss geklärt werden, ob die längere Reparaturdauer berechtigt ist. Aber wie schon zuvor gesagt, am besten einen Anwalt fragen.

Stephan Brückner

normalerweise gibt es hier feste tagessätze, die auch vom fahrzeug-typ abhängig sind. die könnte man sicher auch bei der eigenen Versicherung erfragen. Voraussetzung ist, dass sie das Fahrzeug wirklich benötigen. D.h., wenn Sie die nächsten Tage ohnehin in den Urlaub fliegen und das eigene Fahrzeug in der Garage stehen würde, könnten sie vermutlich keinen Ausfall geltend machen. Ein Anwalt sollte nicht nötig sein, da die Forderungen eigentlich von der gegnerischen Versicherung akzeptiert werden sollten.
Warum müssen Sie den Mietwagen zurück geben ? Können Sie den nicht einfach verlängern ?

Hallo,

ich kenne mich hier leider nicht gut aus, ich weiß nicht, ob man noch Nutzungsausfall für die restliche Zeit geltend machen kann, wenn man einen Mietwagen hatte, falls aber ja, dann richtet sich das nach dem Fahrzeug (Typ, Baujahr).

Gruß,
Micha

Hallo,
danke für die Antwort.
Die Versicherung will die Kosten nicht mehr übernehmen und wenn ich den aus eigener Tasche zahle, dann bekomme ich mein Geld wohl auch erst nach einen Rechtsstreit zurück.

Hallo Andreas
nun die Versicherung muss den Leihwagen bezahlen bis zur Fertigstellung des Autos. Sollte durch Krankheit der Werkstattleitung oder Probleme Teile zu erhalten es zu Verzögerung kommen,darf dieses nicht dem Geschädigten zum Nachteil gemacht werden. Wenn aber vorsätzlich die Reparatur verzögert wird,dann darf die Versicherung natärlich reagieren
VG

Hallo,

über die Dauer entscheidet der Gutachter!!

Wenn die Rep. bis nächste Woche dauert dann muss man ja den Wagen nicht schon ne Wocher vorher abgeben.

Fragen Sie nach im Autohaus und sehen sich das Gutachten an!!!

Rechtsstreit lohnt nicht…!

MfG www.thomas-wolter.eu

Hallo,
doch, ich bin seit Anfang ab auf den Mietwagen angewiesen, da der Gutachten mein Fahrzeug als nicht mehr Verkehrssicher hält, was auch so im Gutachten steht.

mit welcher begründung will die versicherung nicht zahlen ?

Hallo, ich denke, das sollte in den Versicherungsbedingungen der gegnerischen Haftpflichtversicherung genau geregelt sein. Die sind sicher auch im Netz zu finden. Ich würde mich da zunächst schlau machen. Wenn dort tatsächlich nur eine begrenzte Zeit der Mietwagen finanziert wird, solltest du dich an den Unfallgegner wenden. Es ist SEINE Versicherung. Auf jeden Fall würde ich versuchen, Kosten zu vermeiden, die im Zusammenhang mit diesem Unfall stehen, für den du ja nichts kannst.

Aber die Reperaturtage müssen auch hinterlegt sein!!

Und wenn das Autohaus irgendwie ne Woche länger braucht müssen die Ihnen einen Wagen stellen!!

Weil ich den Mietwagen schon fast 2 Wochen habe und 10 Tage wohl die Grenze sind.
Am 11.2 Unfall, der Gutachter kam noch am gleichen Tag, am 18.2 übermittelte er das Gutachten, am 21.2 wurde mir der Reparatur begonnen, Gerdstern kamen die Teile und befinden sich jetzt in der Lackierei.

möglicherweise tauchen die 10 tage im gutachten auf !? dann aber muss sich die werkstatt erklären, warum es länger dauert. Zu Ihren Lasten darf es nicht gehen. Sie haben Anspruch für die Dauer der Reparatur. Das würde ich im ersten Schritt so schriftlich an die Versicherung geben.

Hallo Andreas,

Versicherungs-Schadenregulierung ist nicht mein Fachgebiet. Bitte kontaktiere einen weiteren Spezialisten.
Viel Erfolg
Haike

Das ist schwer zu sagen, ohne die Begleitumstände zu kennen. Drei Wochen Reparaturzeit ist in der Regel schon ziemlich lange, war es ein Totalschaden?

Am besten klären Sie es mit der Versicherung ab, und weißen auf die lange Reparaturzeit hin.

Hallo,
danke für die Antwort, es war kein Totalschaden, aber mein Fahrzeug war nicht mehr Verkehrssicher, so das ich schon vom 12.2 einen Mietwagen benötigte.
Das Gutachten wurde am 18.32 übermittelt und am 21.2 wurde mit der Reparatur begonnen, also die Reparaturzeit nicht nicht allzu lange.

Die 10 Tage stehen auf den Mietvertrag, das nur maximal 10 Tage übernommen werden können, Sie haben mir ja schon ein paar Tage mehr gegeben.
Die reine Reparaturarbeit ist im Gutachten mit 5 Werktagen angegeben, so das die Werstatt dies Vorgabe um 3 Werktage übersteigt.

wegen der 5 Tage wird es die Versicherung nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Du hast aber gute Karten, wenn Du nachweisen kannst, dass keine kürzere Reparaturzeit möglich war.
Beim ADAC gibt es eine Tabelle über Nutzungsausfall. Der Betrag richtet sich nach der Fahrzeugklasse. Sieh im Internet nach.

Hoddel

Hallo,

ein Mietwagen wird in der Regel zw. 4 und 14 Tagen gezahlt. Wenn es bei der Teilebeschaffung oder Sonstigem zu Verzögerungen kommt, kann die Gesellschaft auch darüber hinaus zahlen.
Muss sie aber nicht.
Bitte bei gegenerischer Gesellschaft anfragen und Sachverhalt erläutern und um Kostenzusage bitten.

Auch kann ein Anwalt hier ggf. mehr Druck ausüben. Allerdings ist die Frist wohl etwas sehr kurz!:wink:

VG René