Unfall - Versicherungsablauf

Hi Leute,

und zwar ist mir am Mittwoch eine ältere Dame gegen den Roller gefahren als ich aber geparkt habe. Gott sei Dank ist die nicht abgehauen, hat die Polizei gerufen, Daten wurden aufgenommen, und und und.
Jetzt ist mein Roller in der Werkstatt um mir einen Kostenvoranschlag machen zu lassen. Der rief auch heute schon an und meinte, dass es ein totalschaden wäre und der KV beziehe sich auf ca. 450€.
Nu muss ich ja dem entsprechend (am besten eine Kopie wurde mir geraten) zu der Versicherung Hin schicken.
Aber was dann ? Den Roller hatte ich eig nicht vor zu reparieren, da es jetzt Winter wird und im Januar hab ich eh Geburtstag da werd ich nen Auto bekommen :stuck_out_tongue: (und den Roller dacht ich mir dann so gut wie noch möglich zu verkaufen)

Wie funktioniert das mit der Versicherung? Bekomm ich nun einfach so das Geld, was im KV steht oder muss ich mich noch auf irgendwas gefasst machen bzw funktioniert das denn so wie ich mir das denke oder eher nicht??

Hoffe ihr könnt mir helfen und bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.

Hallo,
genau so läuft das.
Du meldest den Schaden und Deine Versicherung kümmert sich um den Rest.
Wenn es blöd läuft wird noch vor Gericht gestritten wer denn nun den Unfall verschuldet hat, doch da scheint ihr ja einig zu sein.
Es wird dann vom Gegner (der älteren Dame, respektive von deren Versicherung) eine Zahlung an Dich erfolgen. Die wird jedoch nicht höher als der entstandene Schaden ausfallen.
Es sei denn Du weist nach das der Roller werthaltiger ist als die bisher genannten 450,-- EUR.
Reicht das an Info?`
Gruß
Heiko

Hallo,

meines Wissens nach bekommt man den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des Rollers.

Gruß,
Micha

Hi!

Eine Totalschadenabrechnung wird wie folgt vorgenommen:
Wiederbeschaffungswert - Restwert = Entschädigung.

Wiederbeschaffungswert: der Versicherer schaut nach, was so ein Roller „GEBRAUCHT“ (darauf hast du als Geschädigte nur Anspruch) kostet. Wir sagen z.B. 500 EUR

Dein Roller ist zwar beschädigt, aber man kann den ja so weiterverkaufen (z.B. in Teile usw.).
Auch hier gibt es einen ungefähren Preis z.B. 150 EUR

Also: 500 - 150 = 350 EUR und du kannst den Roller behalten.
Willst du den Roller verkaufen, dann bekommst du 350 EUR von der Versicherung und 150 EUR von dem Käufer (den muss Dir die Versicherung nennen!).

Meine Empfehlung:
da es sich um einen sehr kleinen Schaden handelt, ruf einfach die Oma an und frag nach, ob es nicht besser sei, sie gibt dir 450 EUR und die Sache hat sich erledigt.

Vorteil für Dich: du kommst schneller an das Geld ran.
Vorteil für die Oma: sie wird mit Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung nicht hochgestuft (sie muss also ab dem 1.1.2013 nicht mehr Beiträge zahlen).

Sollte sie stur bleiben:
Totalschadenabrechnung bei der Versicherung anfordern, Kostenpauschale (20 EUR) - steht dir zu…

Bloß nicht viel rumzicken und mit Anwalt drohen! Solche Sachen kann man auch freundlich klären :wink:

Solltest du noch weitere Fragen haben, schreib einfach eine Nachricht.

Viele Grüße aus dem Norden

Danke für deine Antwort :smile: so in etwa hab ich mir das vorgestellt. Mit dieser Paudchale, kommt die noch mit oben ‚drauf‘ (wiederbeschaffungswert- Restwert + Pauschale)? Weil in der Zeit musste ich auch bus fahren. Hab auch sicherheitshalber die ganzen Fahrkarten aufgehoben

Hallo und einen schönen tag noch.

Sie können sich das Geld laut Kostenvoranschlag auszahlen lassen und müssen den Roller auch nicht reparieren lassen. Allerdings haben Sie keinen Anspruch auf die anteiliege Mehrwertsteuer aus dem Schaden. Nur wenn Sie reparieren lassen oder sich einen neuen Roller kaufen, erhalten Sie diese ebenfalls.

MfG

http://www.stephan-brueckner.eu/

Sorry, wir sind Anlageberater - keine Versicherungsexperten.

In dieser Kostenpauschale sind Verwaltungskosten abgedeckt (z.B. Telefongebühren mit dem Versicherer, Fahrt zur Werkstatt etc).

Also: Entschädigung + Kostenpauschale

Busfahrten: diese Kosten wird der Versicherer nur dann erstatten, wenn du dir einen neuen Roller kaufst und es auch nachweisen wirst. Deshalb ist es schwer diese zu bekommen…
Die Belege kannst du einreichen, aber ob du diese Kosten ersetzt bekommst ist natürlich eine andere Sache.

Meine Empfehlung: wende dich an die Oma…einfach 450 EUR fordern und alles andere vergessen…

Gruß und schönes Wochenende

wenn die Unterlagen alle komplett bei der Versicherung siind dann wird die auch ne Entscheidung wegen der Regulierung unterbreiten!!

die Reperatur muss nicht ausgeführt werden aber der Restwert wird ggf gegengerechnet…

bitte alles mit der Vers. klären da hier im Netz keiner in die Bedingungen der Vers. reinsehen kann und auch der Schadenverlauf hier niemandem vorliegt…

Gruß

Du hast als Geschädigter Anspruch auf Entschädigung, nicht aber die Pflicht mit der Entschädigungszahlung auch den Schaden beseitigen zu lassen.

Das heisst, du hast
a) Anspruch auf Kostenübernahme einer Reparatur der unfallbedingten Schäden oder
b) Anspruch auf Auszahlung des Nettobetrags (ohne MWSt.) der Rep.-Kosten

Ob die gegn. Vers. den Betrag des KVA deiner Werkstatt akzeptiert, wirst du von dieser hören. Wenn sie berechtigte Einwände (grundsätzlich oder in der Höhe) hat, wird sie das sagen und sagen müssen.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Wenn die alte Dame den Unfall verschuldet hat, so liest sich das nach der Schilderung, dann muss die gegnerische Vers. den Schaden begleiche.Allerdings wäre hier die Entschädigung unter Abzug der MWst zu erstatten, da die Reperatur nicht stattfindet.Ob der Betrag dann in den Kauf eines PKW investiert wird, ist in diesem Fall unerheblich.