Hallo Leute! Kann mann bei Aussage gegen Aussage durch Gutachter fesststellen lassen wer einem zuerst ins Auto gefahren ist?
Hallo grußloser Schrauber,
wenn der Gutachter am Unfallort seine Aufnahme machen kann, ist das vermutlich möglich. So im Nachherein dürfte es beliebig schwerer werden.
Bsp. Zwei Autos an einer Ampel. Der Vordermann fährt zurück und behauptet, der Hintermann wäre aufgefahren. Ohne Vorortphotos dürfte es relativ schwer sein, die Behauptung zu widerlegen.
Außerdem kostet so ein Gutachten auch Geld und das sollte in Relation zum Schaden stehen.
Gutachterliche Grüße Grisu
Hallo Grisu.Entschuldige meine Grusslosigkeit werde mich bessern und schönen Dank für deine Meinung. Schraube 1965
stimmte dir zwar zu, aber genau zu solch einer situation habe ich neulich was gelesen. da wurde dann der vordermann für dran gekriegt. bei ihm war nämlich die weiße rückfahrleuchte eingedrückt, aber sonst noch recht gut erhalten. es konnte nachgewiesen werden, dass an den resten der birne (an-)geschmolzener kunststoff der weißen abdeckung haftete - also war die birne in betrieb, als der unfall geschah. gleiches geht bei ausreichend gut erhaltenen rückleuchten auch mit bremslichtern usw.
mal sehen, ob ich das wiederfinden kann…
Moin,
mal ne blöde Frage
bei ihm war nämlich die weiße rückfahrleuchte eingedrückt
es konnte nachgewiesen werden, […]
also war die birne in betrieb, als der unfall geschah.
Daraus schließt man, dass der Vordermann gefahren ist? Die Leuchte leuchtet doch schon auf, bevor man auch wirklich fährt.
Es würde mir zu denken geben, wenn man aus einer leuchtenden Rückleuchte schließt, dass das Auto gefahren ist.
Liebe Grüße,
-Efchen
Hallo !
Im Nachhinein fast unmöglich,das geht allenfalls gleich am Unfallort durch die Besichtigung/Vermessung von Spuren auf Straße und am Fahrzeug.
Hinterher gehts fast nie,denn bei gleichzeitigen Schäden an verschiedenen Stellen an zwei Fahrzeugen sieht man ja nicht mehr den zeitlichen Ablauf,welcher Schaden aus dem ersten Anstoss erfolgte und welche danach folgte.
Und wenn es keine Augenzeugen gab,dann wird ein Richter(oder auch die Versicherung) eben nach den Aussagen der Beteiligten urteilen müssen,wessen Schilderung glaubwürdiger ist und zum Schadensbild passt.
MfG
duck313
Hinterher gehts fast nie, …
… außer, das zweite Schadensbild ist so, dass es ohne den Erstschaden nicht vorstellbar ist (z.B. PKW C fährt gegen das Dach von PKW A, was nur möglich ist, weil PKW B den A auf die Seite befördert hat)
Grüße
Dietmar
Hallo,
Daraus schließt man, dass der Vordermann gefahren ist?
‚man‘ ist der Richter. Das reicht völlig.
Die Leuchte leuchtet doch schon auf, bevor man auch wirklich
fährt.
Und? Wozu genau legt man denn den Rückwärtsgang sonst ein?
Es würde mir zu denken geben, wenn man aus einer leuchtenden
Rückleuchte schließt, dass das Auto gefahren ist.
Mir würde eher zu denken geben, wenn man das nicht täte. Was füe Beweise kannst Du Dir denn noch vorstellen, wenn Zeugen fehlen?
Anyway: wir alle waren beim Prozess nicht dabei. Niemand von uns weiß deshalb, WARUM GENAU der Richter so entschieden hat. Vielleicht hat der Vordermann nach dem Gutachten ja gestanden? Vielleicht hat er einfach dem Hintermann mehr geglaubt? Vielleicht war das schon der 34te Prozess wegen derselben Vorgehensweise des Vordermanns?
Gruß
loderunner
ja kann man ist aber teuer aufwendig.
h.
das sind eben tricks der gutachter. geht eine leuchtende glühbirne zu bruch ist auch sofort der wolframfaden durchgebrannt. ist aber der faden intakt und das glas defekt so kann man davon ausgehen, das die leuchte nicht brannte.
hauptmann
Hallo Leute! Kann mann bei Aussage gegen Aussage durch
Gutachter fesststellen lassen wer einem zuerst ins Auto
gefahren ist?
Hallo
Kannst du bitte definieren, was du meinst? Redest du z. B. von einem Serien-Auffahrunfall? Das ist feststellbar. Wenn es Personenschaden gegeben hat, macht das der Gutachter sogar von Amts wegen im Rahmen des fälligen Ermittlungsverfahrens.
Gruß
smalbop
Tach,
Daraus schließt man, dass der Vordermann gefahren ist?
‚man‘ ist der Richter. Das reicht völlig.
Das mag sein. Du musst mir aber recht geben, dass man das nicht zwangsläufig daraus schließen kann - egal ob es nun sinnvoll erscheint oder nicht.
Die Leuchte leuchtet doch schon auf, bevor man auch wirklich
fährt.Und? Wozu genau legt man denn den Rückwärtsgang sonst ein?
Ich kann mir durchaus Fahranfänger vorstellen, die statt dem 1. den Rückwärtsgang einlegen. Das funktioniert ja bei jedem Auto anders und es gibt auch welche, wo man durch etwas härteren Druck nach links statt in den ersten in den R. schaltet.
Oder eben Leute, die in einem fremden Auto fahren, wo das mit dem R. anders funktioniert (wie eben beschrieben).
Außerdem gibts noch Leute, die sowas aus Spaß an der Freud machen und sagen, es sei ja nicht verboten.
Nur weil etwas nicht sinnvoll erscheint, ist es jedoch möglich. Und daraus dann zu folgern, dass das Auto auch rückwärts gefahren ist, ist einfach nicht richtig. Das ist es, was mich stört.
Es würde mir zu denken geben, wenn man aus einer leuchtenden
Rückleuchte schließt, dass das Auto gefahren ist.Mir würde eher zu denken geben, wenn man das nicht täte. Was
füe Beweise kannst Du Dir denn noch vorstellen, wenn Zeugen
fehlen?
Okay, das mit den Zeugen verstehe ich. Gut, das wird dann wohl aus rechtlicher Sicht das KO-Kriterium sein.
Gruß,
-Efchen