Unfall verursacht!

zwei Freunde und A. waren auf den Nürburg Ring mit dem Auto von einem Freund! Jeder durfte mal fahren, dann war A. drann und hat leider einen Unfall gebaut mit dem Auto

Jetzt ist es so das er A. erst nach dem Unfall gesagt hat das nur er also der Fahrzeughalter versichert ist!
Jetzt sind kosten entstanden von über 1000 Euro die A. zahlen soll…
A. hat mit ihm ausgemacht das er ein teil zahl, konnte dann aber irgendwann nichts mehr zahlen.

Jetzt ist der Freund zum Anwalt gegangen und fordert das restliche geld von A.
A. hat nicht mal eine Rechnung gesehen das der Betrag überhaupt gerechtfertigt ist!
Muss A. das jetzt wirklich zahlen oder wie sieht sieht das jetzt aus!!

und muss A. auch die Anwaltskosten übernehmen, die werden auch von ihm gefordert!!

angenommen das wäre eine rechtmäßige Anfrage…
Hi Daniela!

Es ergeben sich da ein paar Fragen.
Der Nürburgring ist eine kostenpflichtige Landstraße, auf der die StVO gilt - und auf der nach Unfällen i.d.R. die Versicherungen eintreten (wenn denn ein Versicherungsfall vorliegt).

zwei Freunde und A. waren auf den Nürburg Ring mit dem Auto
von einem Freund! Jeder durfte mal fahren, dann war A. drann
und hat leider einen Unfall gebaut mit dem Auto

Also ein Unfall, für den zwei Fälle zu unterscheiden sind:

  • Eigenschaden am Fahrzeug (nur mit Vollkasko versichert)
  • Fremdschaden am Eigentum des Nürburgring… i.d.R. über Kasko versichert !

Jetzt ist es so das er A. erst nach dem Unfall gesagt hat das
nur er also der Fahrzeughalter versichert ist!

tja - nun wird es kompliziert!
Wurde der fiktive Schaden der Versicherung überhaupt gemeldet?

Jetzt sind kosten entstanden von über 1000 Euro die A. zahlen
soll…

Der Versicherung oder dem Nürburgring oder dem Kumpel???

Jetzt ist der Freund zum Anwalt gegangen und fordert das
restliche geld von A.

so ganz ohne Rechnung dürfte das auch in einem fiktiven Fernsehfall schwierig werden!
Wem genau wäre denn jetzt ein Schaden entstanden?
Dem Kumpel am Auto???
Oder der Versicherung aus SChäden am Ring?
Warum fordert dann der fiktive Freund die Schäden der Versicherung ein?

… also ,wenn Du den Film drehen willst - musst Du noch ein wenig Arbeit in die Grundlagen stecken!

LG Ayla

Hallo Ayla

vielen Dank für deine Antwort.

Der Fahrzeughalter hat den Schaden nicht der Versicherung gemelde1, da ja nur er Versichert ist und die Versicherung den Schaden nicht übernommen hätte!
Die beiden haben Privat geklärt! Jetzt kommt er der Fahrzeughalter einfach mit dem Anwalt!
Geht das einfach so ohne ein Beweiss was er an Rechnungskosten wirklich hatte??
400 Euro hat A. schon bezahlt… und ist der meinung das reicht auch da er keine Rechnung gesehen hat.

Und wie sieht es jetzt mit den Anwaltskosten aus??
Muss A. die auch bezahlen?

Vielen Dank im Vorraus für eine Antwort!

LG

fiktiver Eigenschaden oder Fremdschaden?
Hi Daniela,

ich habe da ein Problem mit dem fiktiven Schaden.
Geht es um den Schaden, der dem Streckenebtreiber entstanden sein könnte,
oder um den Schaden am PKW!

Im ersten Fall kommt eine Rechnung…

Der zweite Fall ist komplizierter… hier solltest Du Dir nochmal den Text mit den Bedingungen dieses Forums durchlesen - und dann korrekt formuliert Deine Frage DEUTLICH formulieren!

Viel Erfolg!

Ayla