kann ich einen unfall von 1989 von dem ich als kind einen erheblichen körperlicher schaden trug noch enmal vor gericht bringen?? mein gesetzlicher Vormund ( vater) verstand nich nicht wirklich gut deutsch, und das damalige schmerzensgeld betrug umgerechnet ca 4500 € , zu dem habe ich am rechten bein und rechten fuß eine gravierende esthetische einschränkung die mir seit meiner kindheit zu schaffen macht. ausserdem habe ich auch motorische einschränkungen von zeit zu zeit. wer kann mir da helfen???
FAQ:1129 (owT)
Bitte nochmal…